Eingereichter Text
Die Autobahn A3 ist auf dem Streckenabschnitt Rheinfelden-Frick stark befahren. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Anrainergemeinden Münchwilen, Eiken, Oeschgen, Frick, Hornussen und Bözen leiden seit Jahren unter dem Strassenlärm. Das Bundesamt für Strassen Astra führte 2007 eine Lärmsanierung durch und erstellte Lärmschutzwände, was die Situation verbesserte.
Seither hat der Verkehr auf dem Streckenabschnitt viel stärker zugenommen als prognostiziert. Das hat die Lärmbelastung insbesondere in den Siedlungsgebieten in Hanglage verschärft, denn diese profitieren weniger vom Schutz der Lärmschutzwände als die Gebiete entlang der Autobahn. 2019 gelangten die sechs Anrainergemeinden deshalb ans Astra und verlangten als weitere Lärmschutzmassnahme den Einbau eines lärmarmen Belags.
Auf dem Streckenabschnitt will das Astra zwischen 2025 bis 2027 Unterhaltsarbeiten durchführen. Dies wäre die Gelegenheit geeignete Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen, um die betroffene Bevölkerung vor den gesundheitlichen Schäden des Lärms zu schützen.
1. Warum soll auf den Einbau eines lärmarmen Belags verzichtet werden, obwohl diese Massnahme 2019 gemäss Aussage des Fricker Gemeindeschreibers in einem ersten Gespräch mit dem Astra zugesichert wurde?
2. Der Verkehr hat auf dem Streckenabschnitt stärker zugenommen als prognostiziert. Offenbar fehlen aktuelle Messwerte und Zahlen. Wäre es nicht sinnvoll, ein neues Lärmgutachten zu erstellen inkl. Lärmprognose mit den aktuellen und zukünftigen Verkehrszahlen?
3. Könnte eine Temporeduktion als effiziente und kostengünstige Lärmschutzmassnahme die Situation entschärfen und für mehr Lärmschutz sorgen? Wenn ja: Wird die Massnahme geprüft? Wenn nein: Warum nicht?
4. Das Astra identifiziert zurzeit geeignete Autobahnabschnitte, die überdacht und für die Solarstromproduktion genutzt werden sollen. Wären Teile des Streckenabschnitts Rheinfelden-Frick für eine solche (Teil-)Überdeckung geeignet und könnte die Überdeckung gleichzeitig eine Lärmschutzmassnahme sein?
5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass das Astra bei der Identifikation der für Photovoltaik geeigneten Autobahnstrecken jeweils auch gleich prüfen sollte, inwieweit sich (Teil-)Überdeckungen in besiedelten Gebieten gleichzeitig für Lärmschutz und Stromproduktion nutzen lassen, insbesondere, wenn bereits Infrastruktur für die Stromabnahme vorhanden ist?