Begründung

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Schweiz

Der Bundesrat schrieb in Beantwortung der Interpellationen 21.3712 und 21.4126 am 11. August und am 24. November 2021, dass das Projekt unter Berücksichtigung der Umweltaspekte genehmigt werde; nicht erwähnt hat er hingegen die ärgerliche Verzögerung, die durch seine für den Umweltbereich zuständigen Stellen entstanden ist und die mich nun zwingt, das Thema erneut aufzugreifen.

Ich möchte daran erinnern, dass die für den Umweltbereich zuständigen Dienststellen des UVEK seit mehr als zwanzig Jahren die Zugvögel in der Bolle di Magadino als als einzigen heiklen Umweltaspekt nennen. International renommierte Ornithologinnen und Ornithologen haben dazu genaue Angaben gemacht: Prof. Lorenzo Fornasari (Berater des Kantons Tessin), die Vogelwarte Sempach und die Firma BTEE in Genf (Beraterinnen und Berater des UVEK). Alle drei bestätigten die Richtigkeit des kantonalen Projekts.

Neu in der zweiten Antwort des Bundesrates vom 24. November 2021 ist ein Zwischenbescheid der ENHK von 2008. Bekanntlich werden Differenzen zwischen den Dienststellen des UVEK von den Dienststellen selbst und allenfalls von der Departementsleitung des UVEK beigelegt. Es ist unbestritten, dass mit dem strategischen Abkommen zwischen Leuthard und Zali und vor allem mit der Genehmigung durch den Bundesrat im Jahr 2014 des SIL-Objektblattes Locarno, welches als zentrales Element die minimale Verlängerung der Hauptpiste des kantonalen Flughafens Locarno vorsieht, diese frühere Haltung der ENHK sich weitgehend als überholt erweisen sollte. Sollte dies nicht der Fall sein, so bedeutet dies, dass es innerhalb des UVEK ein Problem hinsichtlich der Verantwortung und der Entscheidungsbefugnisse gibt.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0