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Schweiz

Am 22. August 2019 habe ich von unbekannt ein Mail erhalten, worin ich auf Zahlung einer Bitcoin-Summe an eine klar definierte, aber anonyme Zahladresse erpresst worden bin. Der Fall wird auf meine Strafanzeige hin von der Kapo Aargau weiterverfolgt.

Es verbleiben aber Fragen an den Bundesrat:

- Warum können Bitcoin-Accounts, im Gegensatz zu konventionellen Zahlstellen, weiterhin anonym gehalten und zu kriminellen Zwecken verwendet werden?

- Wie verhält sich dies mit dem globalen Kampf gegen die Geldwäscherei?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0