Eingereichter Text
Schweiz
Am 22. August 2019 habe ich von unbekannt ein Mail erhalten, worin ich auf Zahlung einer Bitcoin-Summe an eine klar definierte, aber anonyme Zahladresse erpresst worden bin. Der Fall wird auf meine Strafanzeige hin von der Kapo Aargau weiterverfolgt.
Es verbleiben aber Fragen an den Bundesrat:
- Warum können Bitcoin-Accounts, im Gegensatz zu konventionellen Zahlstellen, weiterhin anonym gehalten und zu kriminellen Zwecken verwendet werden?
- Wie verhält sich dies mit dem globalen Kampf gegen die Geldwäscherei?