Benjamin Fischer
- Partido
- Schweizerische Volkspartei
- Grupo parlamentario
- Fraktion V
- Parlamento
- Schweiz
- Circunscripción electoral
- Zürich
- Cámara / sector
- NR
- Número de escaño
- 28
- Página del Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Nacido/a el
- 16. August 1991
- Estado civil
- verheiratet
- Profesión
- Betriebsökonom FH
- Correo electrónico
- benjamin.fischer@parl.ch
- Dirección
- Feldwiesstrasse 2
8181 Höri - Sitio web
- www.benjamin-fischer.ch
- Wikidata
- Q20676035
- Órgano de origen
- CHE
- Fuente actualizada
- 16.06.2026
- Registro actualizado
- 06.07.2026
- Primera importación
- 14.08.2025
- NeinSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Resultado: 142 Sí · 52 No · 2 Abst. · 3 Ausente
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Resultado: 129 Sí · 65 No · 3 Abst. · 2 Ausente
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Resultado: 131 Sí · 65 No · 1 Abst. · 2 Ausente
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Resultado: 130 Sí · 65 No · 1 Abst. · 3 Ausente
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Resultado: 109 Sí · 86 No · 2 Abst. · 2 Ausente
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Credencial de accesoInvitado sin nombre30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sie haben ausgeführt, dass dieser Einsatz auch die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz stärkt. Das mag in gewisser Hinsicht zutreffen. Fakt ist jedoch, dass wir unseren Luftraum derzeit nicht verteidigen und unsere Soldaten nicht vollständig ausrüsten können. Wäre es nicht an der Zeit, die Prioritäten entsprechend zu setzen? Wie erklären wir, dass wir an einem solchen Einsatz festhalten, obwohl wir unseren Luftraum nicht verteidigen können und unsere Soldaten ungenügend ausgerüstet sind?
- RedetextWiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den USAN.º 24.4512Schweiz
Geschätzter Kollege Portmann, Sie haben ausgeführt, die Verhandlungen würden in keiner Weise gestört. Haben Sie dies mit dem zuständigen Bundesrat oder mit an den Verhandlungen beteiligten Personen abgeklärt, insbesondere ob und inwiefern es dadurch nicht doch zu Störungen kommen könnte?
- RedetextSchweiz
Doch, doch, ich bin einverstanden. Also noch einmal: Wir wollen die Einführung ja gar nicht. Aber doch, wir sagen auch, es soll eine örtliche, eine zeitliche und allenfalls eine anteilsmässige Begrenzung geben. Das ist der entscheidende Punkt. Aber in der Mehrheitsversion wäre es jetzt so, dass es eben nur allenfalls örtlich begrenzt wird. Für uns ist der entscheidende Punkt, dass es wirklich auch örtlich begrenzt werden muss, weil es sonst nicht mehr wirklich ein Pilotversuch ist. Sonst können wir wirklich gleich sagen, wir haben jetzt die elektronische Unterschriftensammlung eingeführt.
- RedetextSchweiz
Wir sind in der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die politischen Rechte, und wir haben hier noch meine Minderheit. Darin geht es um die Frage der Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir grundsätzlich dagegen sind; wir werden dann am Ende die Vorlage ablehnen, weil wir aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung sind. Das habe ich aber bereits ausgeführt; Sie können es gerne im Amtlichen Bulletin nachlesen, wenn Sie die Argumente nicht mehr präsent haben.
Aber bei meiner Minderheit geht es um die Frage, wie diese Versuche angeordnet werden sollen. Es geht um Folgendes: Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass der Bundesrat "im Einvernehmen mit Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und allenfalls anteilsmässig begrenzte Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung" zulassen kann. Diese Bestimmung wurde dann in unserem Rat geändert. Die Kommissionsmehrheit möchte nun, dass die Formulierung "zeitlich, anteilsmässig und allenfalls örtlich begrenzte Versuche" lautet. Jetzt kann man sagen, das sei ein absolut unwesentliches Detail. Das ist es aber nicht ganz. Es kommt schon darauf an, ob wir sagen, dass das nun Versuche sein sollen, die örtlich begrenzt sind, oder ob wir sagen, dass es Versuche sein sollen, wo ein gewisser Teil der Unterschriften elektronisch sein darf und der Rest eben physisch sein muss. Und wir sagen einfach: Wenn die Versuche nicht örtlich begrenzt sind, wie es jetzt die Idee der Mehrheit ist - die will, dass man mit Pilotprojekten einmal dieses E-Collecting testet, um dann zu sehen, ob man es allenfalls einführen kann -, dann sind es in dem Sinne nicht einfach nur Pilotprojekte, sondern dann geht das schon sehr viel weiter.
Deshalb verlangt meine Minderheit die Formulierung, dass solche Versuche, wenn sie durchgeführt werden, örtlich, zeitlich und allenfalls anteilsmässig begrenzt werden müssen.
Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, äussere ich mich als Fraktionssprecher gleich auch noch zu den anderen Bestimmungen; wir sprechen dann nachher nicht mehr. Es gibt noch die Frage der Flexibilität beim Ansetzen der Abstimmungstermine; Sie haben unseren Einzelantrag gesehen. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert, wie viel Flexibilität der Bundesrat haben soll. Ja, es ist störend, wenn man anschaut, wie Abstimmungsvorlagen teilweise aus taktischen Überlegungen terminiert werden. Andererseits - deshalb der Einzelantrag der SVP-Fraktion - stellt sich natürlich auch die Frage, ob man den Schlussabstimmungen wirklich so viel mehr Bedeutung zumessen will oder ob man dem Bundesrat die Flexibilität, die er heute hat, belassen will. Er ist auch heute nicht völlig frei, die Abstimmungstermine zu setzen.
Zu guter Letzt gibt es noch Artikel 10 Absatz 1ter, wo es um die Frage der Verschiebung oder der Absage von Abstimmungen in einer ausserordentlichen Situation geht. Die Kommission ist der Meinung, dass man Absatz 1ter streichen muss, weil er vielen möglichen Interpretationen Tür und Tor öffnet. Der Ständerat hat eine etwas andere Formulierung beschlossen, aber wir sind damit nicht wirklich glücklich. Denn diese bedeutet weiterhin, dass der Bundesrat eine Abstimmung verschieben oder absagen kann, wenn es zu einer schweren Störung der Stimmabgabe gekommen ist oder eine solche droht. Es stellt sich die Frage, wie man definiert, ob eine schwere Störung der Stimmabgabe droht, und das könnte durchaus auch zu Missbrauch führen.
Wir haben hier aber klar gesagt, dass wir, wenn die Differenz weiterhin besteht, offen sind, falls der Ständerat vielleicht noch zu einer besseren Formulierung findet. Aber an sich ist unsere Meinung nach wie vor folgende: Der Bundesrat setzt die Abstimmungstermine an, und wenn tatsächlich eine schwere Störung der Stimmabgabe vorliegt oder eine ausserordentliche Situation eintritt, dann kann der Bundesrat eine Abstimmung auch verschieben oder absagen, denn er hat sie schliesslich angesetzt. Aber das soll wirklich nur in einer äussersten Notsituation geschehen, und es soll eben nicht leichtfertig darauf zurückgegriffen werden können. Die Vergangenheit zeigt, dass der Bundesrat von dieser Möglichkeit auch schon Gebrauch gemacht hat, aber eben nur in einer absolut ausserordentlichen Situation oder in einer Notsituation.
Insofern bitte ich Sie, unserem Einzelantrag und unserer Minderheit zuzustimmen und bei allen anderen Bestimmungen der Kommission zu folgen.
- RedetextSchweiz
Wir sind bei den Differenzen. Die SVP-Fraktion lehnt nach wie vor die gesamte Vorlage ab. Aber sollten Sie doch beschliessen, hier entsprechend Folge zu geben, dann sind wir auch für die Variante des Ständerates.
Nun geht es aber noch um die Kosten, und das sind ja die zwei Hauptpunkte - ich bitte um etwas Aufmerksamkeit, wir haben jetzt begonnen (teilweise Heiterkeit) -: Einerseits sehen wir ein grosses Missbrauchspotenzial und andererseits erhebliche Mehrkosten, und die Variante des Ständerates ist noch einmal teurer als die ursprüngliche Variante des Nationalrates. Meine Minderheit stellt bei Artikel 18 Absatz 1ter den Antrag, die Wartezeit von zwanzig auf dreissig Tage zu erhöhen. Konkret würde dies bedeuten, dass in der Maximalvariante 70 Millionen Franken eingespart werden könnten und die Ständeratsvariante, auf welche wir aller Voraussicht nach einschwenken werden, dann günstiger käme als die ursprüngliche Variante des Nationalrates - dies im Sinne eines Kompromisses.
Noch einmal: Wir sehen die Problematik, wenn Selbstständigerwerbende zwar ALV-Beiträge bezahlen, dann jedoch nicht anspruchsberechtigt sind. Deshalb hätten wir es eigentlich begrüsst, dass es, wie vom Initianten ursprünglich auch vorgeschlagen, eine Möglichkeit für ein Opt-out gäbe, d. h., dass die selbstständigerwerbende Person sagen könnte, sie wolle keine Beiträge bezahlen, und dass sie damit darauf verzichten würde, einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Das wäre unsere Variante gewesen, aber das wollen Sie offensichtlich nicht. Das wird letztlich zu einem weiteren Ausbau führen; einem Ausbau, der Mehrkosten verursacht, was weder in unserem Sinne ist, noch im Sinne der bürgerlichen Mehrheit hier drin sein dürfte. Daher unterbreite ich Ihnen diesen Minderheitsantrag als Kompromiss, wonach die Wartefrist in Artikel 18 Absatz 1ter wenigstens auf 30 Tage erhöht werden soll, damit wir die Kosten etwas im Lot halten. Ich bitte Sie, hier verantwortungsvoll vorzugehen und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
- MotionBerichterstattung
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- StändigSchweiz
- Präsident/indesde 17.10.2025
- Mitglied22.12.2023 – 16.10.2025
- StändigSchweiz
- Mitglieddesde 22.12.2023
- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)desde 04.12.2023
- Parlament (Legislativrat)28.02.2022 – 03.12.2023
Imágenes(1)
- Versión 101.01.2025 – 31.12.2199
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0