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Rückzug der Schweiz aus dem Efta-Abkommen mit Israel

(04.477)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz8 oct 2004
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
04.477
Inicio
8 oct 2004
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20040477
Puntos del orden del día
Contribuciones(9)
Cronología(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Rückzug der Schweiz aus dem Efta-Abkommen mit Israel
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Die Schweiz hat sich aus dem Efta-Abkommen mit Israel von 1993 zurückzuziehen, bis Israel sich aus den besetzten Gebieten Palästinas zurückgezogen hat oder ein Friedensvertrag zwischen Israel und Palästina völkerrechtlich anerkannt zustande gekommen ist.

  • BegründungTEXT

    Seit 1993 besteht zwischen der Efta und Israel ein Abkommen, das Israel Zollpräferenzen einräumt, um israelische Produkte zu Vorzugsbedingungen auf dem Efta-Markt und damit auch in der Schweiz anzubieten. Dabei exportiert Israel weiterhin Güter, welche in israelischen Siedlungskolonien in den besetzten Gebieten unter der irreführenden Bezeichnung "made in Israel" hergestellt werden. Damit profitiert Israel in unzulässiger Weise von den Vorzugsbedingungen des Efta-Freihandelsvertrages unter Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzungs- und Siedlungspolitik. Zwar erklärt das Seco, dass es Nachforschungen über die Herkunft der Produkte anstelle, um derartige Falschdeklarationen zu verhindern. Indessen wird eingeräumt, es sei in vielen Fällen nicht möglich, Siedlungsgüter von anderen israelischen Produkten zu unterscheiden. Es gilt weithin als unbestritten, dass die in den Siedlungsgebieten in den besetzten Gebieten hergestellten Güter nicht vom Schutz der Privilegien des Efta-Abkommens profitieren dürfen. Aufgrund dieser Situation bleibt nichts anderes übrig als der Rückzug vom Abkommen, bis ein völkerrechtskonformer Zustand wiederhergestellt ist.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0