Der Einsatz von Fotofallen in der Natur ist zu regeln
(26.4593)- Tipo
- Motion
- Estado
- Eingereicht
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.4593
- Inicio
- 2 oct 2026
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20264593
- Céline WeberGrünliberale Partei
- Stefan Müller-AltermattDie Mitte
- Benjamin RoduitDie Mitte
- Justiz- und Polizeidepartement
- Daniel RuchFDP.Die Liberalen
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesDer Einsatz von Fotofallen in der Natur ist zu regeln
- Eingereichter Text
In der Natur wimmelt es nur so von Fotofallen, die von Privatpersonen, öffentlichen Einrichtungen, der Wissenschaft oder anderen Organisationen aufgestellt werden.
Die Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Recht am eigenen Bild wurden bereits in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen angesprochen (Interpellation Nantermod 21.4447, Anfrage Rossini 13.1082); denn diese Geräte nehmen ohne deren Wissen Bilder von Wanderinnen und Wanderern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern oder Sammlerinnen und Sammlern auf, mit allen damit verbundenen Risiken (Speicherung, Verbreitung usw.).
Doch angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Geräte, die unsere Wälder und Naturräume überziehen, sind weitere Probleme aufgetreten: Auswirkungen auf die Tierwelt durch Blitze, die für den Menschen unsichtbar, für bestimmte Tierarten jedoch sichtbar sind, Umweltbelastung durch den Austausch von Karten und Batterien, Spannungen zwischen Personen, die spazieren, und Personen, die die Geräte aufstellen usw., und all dies in einem Naturraum, der sowohl für die Tierwelt als auch für den Menschen vor diesen störenden Geräten geschützt bleiben sollte.
Einige Kantone haben diesbezüglich Vorschriften erlassen (Neuenburg), doch die flächendeckende Anwendung von Bundesgesetzen (insbesondere des Datenschutzgesetzes) erfordert eine nationale Lösung in diesem Bereich. Die Bundesgesetzgebung soll deshalb die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz von Fotofallen und ähnlichen Vorrichtungen festlegen und beispielsweise ein wissenschaftliches oder pädagogisches Interesse, eine Bewilligung der zuständigen Behörde und/oder die Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorschreiben.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um das Aufstellen und die Nutzung von Fotofallen (und anderen Geräten) in Naturräumen zu regeln.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0