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Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe

(19.3684)PostulatErledigt
Schweiz19 jun 2019
Perfil
Tipo
Postulat
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
19.3684
Inicio
19 jun 2019
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20193684
Contribuciones(15)
Cronología(8)
  • Erledigt
  • Abschreibung
    Nationalrat
  • Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 23.006.
    Nationalrat
  • Keine Abschreibung
    Nationalrat
  • Annahme
    Nationalrat
Textos(4)
  • BegründungTEXT

    In der Schweiz leben zirka 10 000 Gehörlose und 1 Million Hörbehinderte. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache die Muttersprache, welche Schlüssel zur sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung ist. Drei regionale Gebärdensprachen werden benutzt: Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), Langue des signes française (LSF), Lingua dei Segni Italiana (LIS).

    Nach wie vor sind Gehörlose aufgrund von Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt. Insbesondere die Lese- und Schreibkompetenz ist durch unzureichende bilinguale Bildung in Gebärdensprache wesentlich niedriger. Dies hat zum Ergebnis, dass Gehörlose z. B. dreimal mehr von Arbeitslosigkeit betroffen sind und weniger Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten haben. Der Bericht zur nationalen Behindertenpolitik zeigt Positives (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen). Im Gegensatz zur expliziten Nennung in der Uno-BRK wurden jedoch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gehörlosenkultur nicht erwähnt.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und zu fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne des Uno-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno-BRK) erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.

    1. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?

    2. Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht "Behindertenpolitik", um Diskriminierung von Gehörlosen zu vermeiden?

    3. Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. gleichzeitiger Erwerb von Gebärdensprache und gesprochener Sprache oder Schriftsprache, erreicht wird?

    4. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?

    5. Wie erreicht der Bundesrat barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0