Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig
(10.512)- Redetext
- RedetextAnita Fetz(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Mein Kanton, Basel-Stadt, trägt bekanntlich einen Bischofsstab im Wappen, und das als reformierter Kanton. In der Reformation des 16. Jahrhunderts wurde dieses offensichtlich religiöse Wappen nicht angetastet, auch nicht im damaligen reformierten Bildersturm, der sich gegen [PAGE 530] die katholische Bild- und Symbolverehrung richtete. Wir sind ja heute zum Glück von diesen Zuständen weit entfernt. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bild- und Symbolverehrung nicht in erster Linie christlich-abendländisch, sondern in erster Linie Bestandteil der katholischen Religion ist. Es gibt mehrere andere christliche Religionen, die diese Bild- und Symbolverehrung nicht kennen. Es war die Errungenschaft nach dem Sonderbundskrieg, dass man, eben wegen der Auseinandersetzungen, sowohl die Schul- wie auch die Kirchenhoheit den Kantonen gab. Meiner Meinung nach sollten wir daran ohne Not nichts ändern, denn gerade bei Schul- und Kirchenfragen wollen die Kantone sicher nicht fremde Richtlinien oder gar Richter haben; das wissen Sie ja als Standesvertreterinnen und Standesvertreter auch, da sollten wir uns sehr zurückhalten.
Die Bundesverfassung enthält alle diejenigen Bestimmungen, die nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch die Ausübung der verschiedenen Religionen gestatten. Jeder Kanton, der auf seinem Gebiet irgendwelche Symbole haben will, sei das nun im Schulzimmer oder sonst wo, kann das machen, wenn er will. Er kann das durchsetzen, wenn er will. Dazu braucht es keinen neuen Verfassungsartikel. Ich meine, dass diese Toleranz eine der Grundlagen für den Zusammenhalt in der Schweiz ist. Ich glaube, wir sollten diese Toleranz beibehalten und nicht plötzlich jetzt mit einem Verfassungsartikel aushebeln.
Vor allem möchte ich Sie davor warnen, dass ein Verfassungsartikel ja dann in die Volksabstimmung gebracht werden müsste. Dagegen - da bin ich sicher - würden sich Vertreter anderer christlicher Religionen vehement wehren. Dies könnte einen Rückfall in die Zeit der Kulturkampfdiskussionen bedeuten, was die Schweiz im heutigen Moment wahrlich nicht braucht. Ich glaube, dass wir dringendere Probleme zu lösen haben.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative genauso keine Folge zu geben, wie Sie schon vorher der Standesinitiative Basel-Stadt keine Folge gegeben haben. Es gibt nämlich keinen Handlungsbedarf. Die Bundesverfassung sieht sämtliche Regeln, die es für die Toleranz und die Ausübung der christlichen Religion braucht, bereits vor.
- RedetextFabio Abate(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich bitte Sie auch, der Mehrheit zu folgen. In unserer Verfassung gibt es kein Verbot für Symbole der christlich-abendländischen Kultur, und gleichzeitig findet man nirgendwo die Pflicht festgehalten, diese Symbole aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Das entspricht dem Prinzip der konfessionellen Neutralität des Staates, und Artikel 49 der alten Bundesverfassung wurde angenommen, um zu betonen, dass der Staat keine religiöse Meinung hat. Deswegen ist jedermann in unserem Land frei, eine eigene oder keine religiöse Meinung zu haben. Die erste Revision der Bundesverfassung beruhte auf dem klaren Willen, bestimmte öffentliche Aufgaben zu säkularisieren, also Ehe, Schule usw. Das Klima von 1874 war klar durch eine markante Intoleranz geprägt. Die konfessionellen Artikel 50, 51 und 52 mit ihren Verboten waren das Resultat dieser Situation. Trotzdem wurde nach dieser Revision die Schweiz kein absolut laizistischer Staat. Wir haben schon die Präambel erwähnt, sie steht noch heute in der Bundesverfassung. Wir sehen das aber auch an Artikel 72, wo der Bund die Zuständigkeit für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat den Kantonen überlässt. Hier haben wir ein wichtiges Element der Debatte und eine bedeutsame Argumentation, weswegen wir der Initiative keine Folge geben sollten.
Zahlreiche Kantone haben in der eigenen Verfassung ganz andere Prinzipien verankert. Ich erinnere an die Debatte der letzten Woche über die Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Zulassung der Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum wäre ein klarer Angriff auf die kantonale Zuständigkeit, die historisch und institutionell seit mehr als 140 Jahren anerkannt ist.
Ich habe Mühe, die der parlamentarischen Initiative zugrundeliegenden Gründe zu begreifen. Besteht die Gefahr, die Symbole der christlich-abendländischen Kultur zu verlieren? Meiner Meinung nach lautet die Antwort Nein. Und die Theorie der Prävention überzeugt nicht. Die Verbreitung dieser Symbole in unserem Land, wenn es um Kultur, Sprache oder Religion geht, ist kein substanzielles Förderungsmittel oder eine zukunftsbezogene Lösung eines Problems.
Weiter: Wie würden wir - man hat das schon gesagt - dieses Gebot anwenden? Was heisst "öffentlicher Raum"? Ist es ein Gipfel oder der Bundesplatz da vorne? Was heisst "Symbole"? Ist es nur das Kruzifix, und welche Dimensionen sind von Bedeutung usw.?
Ich erlaube mir, am Ende Folgendes zu sagen: Ich habe die Minarett-Initiative abgelehnt. Die Ablehnung der Minarett-Initiative ist eine Entscheidung, die heute mit der Annahme dieser parlamentarischen Initiative klar unvereinbar ist. Deswegen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
- RedetextHans Stöckli(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich stelle mich selbstverständlich hinter die Präambel unserer Verfassung; das ist für mich überhaupt kein Problem. Ich habe auch, seit ich der Vereidigung zugeführt wurde, immer den Eid abgelegt. Ich habe damit überhaupt kein Problem. Wir sollten aber aufpassen, Herr Engler, dass diese Symbole nicht zu Vorboten eines Kulturkampfs werden. Wenn wir diese Initiative bis zum Schluss durchdenken, dann sehen wir, dass gewisse Schwierigkeiten vorprogrammiert sind.
Was will die Initiative? Sie will, dass Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum ausdrücklich durch die Verfassung geschützt werden. Das Problem ist nur - Frau Egerszegi hat es auch bereits erwähnt -: Es gibt gar keine Definition dieser christlich-abendländischen Kultursymbole. Es gibt keine Grundlage, welche festhält, was zu diesen Symbolen zu zählen ist. Es könnte auch sein, dass sich Freikirchen oder andere Kirchen, die sich in unserem christlich-abendländischen Kulturkreis sammeln, ebenfalls auf dieses Recht beziehen. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Glanzmann dies mit ihrer Initiative wollte.
Die Initiative ist aber auch unnötig. Im Gegensatz zu Herrn Föhn kann ich völlig klar und eindeutig sagen, dass heute alle diese Symbole berechtigterweise angebracht sind, aufgestellt sind, sichtbar gemacht worden sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden; es braucht keinen zusätzlichen Schutz in der Verfassung. Was besonders wichtig ist: In der Schweiz haben wir eine sehr pragmatische und gute Gerichtspraxis, die immer richtige, akzeptable Lösungen findet.
Was den Ständerat betrifft, bin ich schon etwas erstaunt. Artikel 72 unserer Bundesverfassung legt die Zuständigkeit in Religionsfragen ganz klar in die Hand der Kantone. Jetzt wollen Sie den Kantonen diese Kompetenz mit einem Streich wegnehmen. Sie wollen klar laizistische Kantone dazu verurteilen, dass sie in ihren Bereichen auch solche Symbole akzeptieren und dulden müssen. Das geht, insbesondere im Ständerat, wohl kaum so einfach über die Bühne.
Wenn man die Initiative unter juristischem Gesichtspunkt anschaut, stellt man einige Unklarheiten fest. Geht es um die Glaubens- oder Gewissensfreiheit? Geht es um die Kultusfreiheit? Dann ist auf Artikel 15 der Bundesverfassung hinzuweisen. Geht es um die Kultur? Wenn man die Voten von Frau Glanzmann liest, sieht man, dass sie von tiefgründiger und von gelebter Kultur spricht. Auch dieser Bereich wird durch die Kantone abgedeckt: Artikel 69 der Bundesverfassung gibt im Bereiche der Kultur die grundsätzliche Zuständigkeit den Kantonen. Wenn es um die Definition des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche bzw. Religion geht, ist Artikel 72 der Bundesverfassung massgebend.
Jetzt kommt das Problem: Mit dieser Initiative gibt man eine Leitkultur vor, man macht eine Rangordnung innerhalb unserer verschiedensten Kulturbereiche - in Aufhebung der Neutralität in Kirchenfragen. Mit dieser Initiative hebt man die Neutralität in Kirchenfragen auf. Das sollten wir in der jetzigen Zeit nicht tun. Deshalb lehne ich diese Initiative ab.
- RedetextPeter Föhn(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Trennung von Kirche und Staat: ja. Aber wir sollen und wollen unsere christliche, abendländische Kultur und ihre Symbole im öffentlichen Raum leben dürfen. Wir lassen sie uns nicht nehmen. Die Religion - jede Religion, Frau Egerszegi - darf in der Schweiz gelebt werden. Aber ich muss sagen, das Kreuz wurde bestritten, und ich muss auch noch sagen, die Präambel der Bundesverfassung war bei der Teilrevision auch heftig umstritten. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern.
Wir leben aber in unserem Land eine gemeinsame christliche Kultur. Es ist ein hehres Ziel, für seine Kultur, aber auch für seinen Glauben einzustehen und einstehen zu dürfen. Wie schon gesagt, sogar unsere Verfassung ist darauf aufgebaut. Das Fundament unseres Vaterlandes ist und bleibt die christlich-abendländische Kultur. Es ist auch wichtig, dass wir unser Fundament nicht verlieren, das heisst, dass wir auch unsere Kultur, unsere christliche Religion und unseren Glauben hochhalten. Es darf nicht sein, dass wir das irgendwie gefährden oder es grosse Diskussionen geben kann. Wir wollen auch keine Gerichtsentscheide provozieren, ob nun ein Kreuz aus einem Schulzimmer oder ob ein Kreuz auf einer Bergspitze oder auf einem Aussichtspunkt entfernt werden muss. Nein, das christlich-abendländische Kulturgut gehört zu unseren Wurzeln, gehört zu unserem Fundament, und an dem wollen wir und will insbesondere ich festhalten.
Deshalb bitte ich Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.
- RedetextChristine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Es sind drei Gründe, weshalb ich diese parlamentarische Initiative ablehne.
Wir haben erstens in der Schweiz eine Trennung zwischen Kirche und Staat. Wir haben das nicht ganz freiwillig getan. Nach den grossen Religionskriegen schien es den Verantwortlichen unserer ersten Bundesverfassung wichtig zu sein, die Glaubens- und Gewissensfreiheit festzuschreiben. Aber alle Religionen, alle Kulturen, alle Traditionen müssen sich der Verfassung und den Gesetzen unterordnen. Wir haben dennoch eine Präambel, die die christlichen Werte und Tugenden ganz konkret anspricht; unsere Verfassung beginnt mit den Worten: "Im Namen Gottes des Allmächtigen!"
Vor der Totalrevision war in der Bundesverfassung noch der sogenannte Jesuitenartikel enthalten. Diesen entfernten wir damals ganz bewusst, weil wir in diesem Zusammenhang keinerlei Religionen namentlich erwähnt haben wollten. Jetzt haben wir aufgrund der Minarett-Initiative ein anderes Thema eingebracht. Ich muss Ihnen sagen, das ist für mich eine Baurechtsregel und kein Artikel über die Religion selber, weil nie infrage gestellt wurde, dass auch dieser Glaube ungehindert ausgeübt werden darf. Wir haben also keinerlei religiösen Symbole oder Aussagen in der Verfassung drin.
Der zweite Grund, weshalb ich gegen die parlamentarische Initiative bin: Was ist ein christliches Symbol? Beim Kreuz ist es klar. Aber das Kreuz war eigentlich auch nicht bestritten. Auch dazu können die Verantwortlichen in den Gemeinden Ja oder Nein sagen. Aber wie steht es mit dem Rosenkranz? Der Rosenkranz ist ein christliches Symbol. Da muss ich Ihnen sagen, da gäbe es schon grösseren Widerspruch, ob man das akzeptiert oder nicht. Man kann ganz viele christliche Symbole aufzeigen, aber ich möchte diese eigentlich nicht in der Verfassung benennen.
Der dritte Grund ist folgender: Ein Verfassungsartikel braucht ein Volks- und ein Ständemehr. Was heisst es denn, wie soll es gedeutet werden, wenn das abgelehnt wird? Ich denke, man darf sich keine Illusionen machen, wenn ich sehe, wie "gefüllt" unsere Kirchen sind. Wir alle stehen hinter den christlichen Werten, wie sie zu Beginn der Präambel und nachher auch an einzelnen Stellen in der Präambel ausgedrückt werden. Aber wenn es dann um präzise christliche Symbole geht, wird es, denke ich, schon schwieriger wird. Die Verfassung ist kein Ort, um Bestimmungen mit [PAGE 529] präventiver Wirkung aufzunehmen; die Verfassung ist die Grundbasis, nach der wir leben müssen, nach der wir leben dürfen und sollen. Es ist die Grundhaltung, nicht für später, auch nicht von früher, sondern sie gibt uns die Basis, auf der wir unsere Gesetze schreiben und nach der wir heute unsere Gesetze einhalten.
Ich bitte Sie aus diesen prinzipiellen Erwägungen, diese Initiative abzulehnen.
- RedetextStefan Engler(Die Mitte)Schweiz
Ich habe gestern in einer Zeitung gelesen, wir würden mit der Diskussion über die parlamentarische Initiative Glanzmann in Zeiten des Kulturkampfes zurückversetzt. Darum geht es der Minderheit mit Bestimmtheit nicht, wir wollen den Kulturkampf nicht wieder aufwärmen. Die Frage, die sich stellt, ist die, ob nicht in der Bundesverfassung ein Anspruch verankert werden soll, wonach Symbole christlich-abendländischer Kultur im öffentlichen Raum zulässig sein sollen.
Warum etwas in der Verfassung verankern, was nach geltendem Recht gar nicht verboten ist? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Was aber über Jahrzehnte als Selbstverständlichkeit nicht infrage gestellt wurde und geduldet war, wird in jüngster Zeit leider zunehmend in Zweifel gezogen. In einzelnen Kantonen streitet man sich darüber, ob Kreuze in Schulzimmern, Gipfelkreuze oder Kreuze an Strassen nicht dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates widersprechen würden. Verstärkt manifestiert sich eine neue Feindlichkeit gegen öffentlich sichtbare Zeichen der christlichen Religion wie Kreuze und Kruzifixe. Dabei geht es nach der Auffassung der Kommissionsminderheit nicht um die Verteidigung alter Privilegien, sondern um die Gefahr, dass mit dem Verschwinden dieser Zeichen das christliche Fundament unserer Gesellschaft und unseres freien Zusammenlebens untergraben wird.
Zwar hat der Europäische Gerichtshof in einem Italien betreffenden Urteil vor etwas mehr als einem Jahr sinngemäss entschieden, dass Kruzifixe in Schulzimmern der Mehrheitsreligion zwar eine dominante Sichtbarkeit einräumen, dies aber nicht ausreiche, das Kruzifix als unzulässige Indoktrinierung und Verstoss gegen die religiöse Neutralität aus dem Schulzimmer zu verbannen. Dieser Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Italien steht im Widerspruch zu einem Urteil unseres Bundesgerichtes aus dem Jahre 1990, als das Gericht mit 3 zu 2 Stimmen entschieden hatte, dass ein Kruzifix im Schulzimmer für den Unterricht religionsunmündiger Schülerinnen und Schüler die Religionsfreiheit verletze. Es fügte allerdings auch an, es wäre vielleicht bei einem Kruzifix in den allgemeinen Räumen einer Schule anders zu entscheiden.
Der italienische Staat hat demgegenüber erfolgreich geltend gemacht, dass er Wert auf die Wahrung der Tradition des Kruzifixes in der Schule lege, welches über die religiöse Bedeutung hinaus Werte und Prinzipien westlicher Demokratie und Zivilisation symbolisiere. Ob in Schulen, auf Berggipfeln oder in Landschaften - ich sehe nicht ein, weshalb dort nicht Zeichen stehen dürfen, die auf unsere christliche Herkunft hinweisen.
Die parlamentarische Initiative Glanzmann will nicht mehr, als in der Verfassung einen Anspruch für Zeichen und Symbole christlicher Tradition zu verankern. Sie will damit sichergehen, dass nicht dem Zeitgeist via Gerichte und Behörden zum Durchbruch verholfen wird, indem zuerst die Symbole und dann die Religion ganz aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Wir wollen keine Radikalisierung einer Debatte über die Religionen. Wir stehen zur gegenseitigen Toleranz, wollen uns aber nicht schrittweise zuerst aus dem öffentlichen Raum und später aus der Öffentlichkeit drängen lassen. Das gilt für das Kreuz wie für die weihnachtliche Tradition des Krippenspiels in den Schulen. So betrachtet ist die Forderung der parlamentarischen Initiative wenig radikal und eher als ein präventives Ausrufezeichen zu verstehen. Solange niemand reklamiert, sind die Symbole heute zwar geduldet. Wenn sich aber jemand beschwert, ist die Versuchung bei Behörden und Gerichten vorhanden, Gleichgültigkeit für das christlich-abendländische Fundament unseres Gemeinwesens mit Toleranz zu verwechseln und in der Folge diese Symbole schnell einmal entfernen zu lassen. Die Initiative will verhindern, dass es wenige in der Hand haben, über eine schweigende Mehrheit zu bestimmen.
Ganz zum Schluss kann ich mir eine Bemerkung doch nicht verkneifen nach der vorangegangenen Diskussion, bei der verlangt wurde, unter Namensaufruf darüber abzustimmen, ob wir im Ständerat eine elektronische Anlage für die Stimmabgabe installieren wollen: In dieser Frage hätte man das ebenfalls tun können, damit unsere Wählerinnen und Wähler auch sehen, wie wir zur Frage der Symbole unserer christlichen und abendländischen Kultur stehen. Auch diese Frage werden Sie nur mit Ja oder Nein beantworten können, und die Wählerschaft wird sich dann ein Bild über das Ja oder Nein machen und nicht über die Argumente, die, wie ich gerne zugestehe, auch vorhanden sind, um einer solchen Initiative kritisch gegenüberzustehen.
Ich empfehle Ihnen mit einer stattlichen Minderheit - es sind immerhin 5 Kommissionsmitglieder -, der parlamentarischen Initiative Glanzmann Folge zu geben.
- RedetextRobert Cramer(Die Grünen)Schweiz
C'est le 2 décembre 2010 que Madame la conseillère nationale Glanzmann-Hunkeler a déposé une initiative parlementaire demandant que la Constitution soit complétée par une disposition prévoyant que les symboles de l'Occident chrétien sont autorisés dans l'espace public. Le parcours suivi par cette initiative parlementaire est assez étonnant.
Dans un premier temps, la Commission des institutions politiques du Conseil national a décidé d'y donner suite, par 12 voix contre 12 avec la voix prépondérante de son président. L'initiative a donc été transmise au Conseil des Etats, mais, le 13 octobre 2011, la commission du Conseil des Etats a refusé d'y donner suite, par 8 voix contre 3. L'objet est donc revenu au Conseil national. Cette fois, la commission du Conseil national a suivi la décision de la commission du Conseil des Etats et, par 13 voix contre 9, n'a pas donné suite à l'initiative. Finalement, c'est le Conseil national qui a donné suite à l'initiative parlementaire par 87 voix contre 75.
Cet objet est donc retourné au Conseil des Etats et votre commission, par 6 voix contre 5, vous propose de ne pas donner suite à l'initiative. Il y a une proposition d'une minorité de la commission dont le porte-parole s'exprimera tout à l'heure.
Alors, qu'est-ce qui a amené la majorité de la commission à maintenir le point de vue qui était le sien lors de sa décision du 13 octobre 2011? Tout d'abord, c'est la considération que les dispositions constitutionnelles actuelles - je les ai évoquées tout à l'heure - donnent entière satisfaction. L'article 72 de notre Constitution indique que les rapports entre l'Eglise et l'Etat sont du ressort des cantons. En Suisse, l'application de cette disposition a permis d'éviter toute une série de tensions religieuses.
On sent bien que l'arrière-plan de l'initiative parlementaire Glanzmann, ce sont les rapports avec la minorité religieuse musulmane. Il n'en demeure pas moins que la Suisse a connu des tensions extrêmement vives entre les catholiques et les protestants, et c'est précisément en laissant le soin aux cantons de régler les rapports entre l'Eglise et l'Etat que l'on a pu trouver une forme de paix confessionnelle. Remettre cela en cause, c'est véritablement rouvrir un débat qu'il n'y a pas lieu d'ouvrir.
Notamment, il y a un certain nombre de cantons suisses - je pense au canton de Neuchâtel, je pense à mon canton, le canton de Genève - où les valeurs de laïcité sont des valeurs extrêmement importantes. Elles sont inscrites dans nos constitutions, et je suis convaincu que si aujourd'hui, quand bien même dans le canton de Genève on a une très, très large majorité de catholiques, on remettait en question le principe de la laïcité de l'Etat, des réactions extrêmement vives se feraient sentir. On a trouvé dans les différents cantons suisses une façon de gérer la question religieuse. Quand on va dans le canton de Fribourg, on peut y voir des processions à l'occasion de la Fête-Dieu. Ce serait inimaginable dans des cantons comme le canton de Genève, et c'est ce qui fait la richesse de notre pays. Aujourd'hui on vit bien avec ces dispositions. Les remettre en cause, c'est remettre en cause un équilibre qui fonctionne.
A cela s'ajoute le fait que très certainement au moment où elle a déposé son initiative parlementaire, Madame [PAGE 528] Glanzmann avait en vue de résoudre un certain nombre de difficultés concrètes qui se posaient. On pense notamment à l'acte de vandalisme par lequel des croix posées sur des sommets dans le canton de Fribourg ont été détruites. On pense aussi au débat très vif qu'il y a eu au sujet de la présence du crucifix dans des lieux publics. Ces questions sont réglées aujourd'hui: le vandale a été condamné par les juridictions compétentes et la Cour européenne des droits de l'homme, par un arrêt de principe rendu en 2011, a indiqué que les crucifix fixés aux murs des écoles publiques en Italie ne constituaient pas une violation de la Convention européenne des droits de l'homme. C'est donc dire qu'en ce qui concerne la Suisse, cela laisse la voie à ce que les différentes pratiques cantonales puissent se poursuivre.
Aux yeux de la minorité de la commission - mais elle s'exprimera tout à l'heure -, il faut tout de même entrer en matière sur l'initiative Glanzmann, dans la mesure où celle-ci s'inscrit dans une tradition chrétienne, qui est celle de notre pays, tradition dont du reste rend compte le préambule de la Constitution.
- Redetext
- AbstimmungDiscursoSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Folgegeben ... 87 Stimmen
Dagegen ... 75 Stimmen
[VS]
[VS]
[VS]
Schluss der Sitzung um 22.00 Uhr
La séance est levée à 22 h 00
[PAGE 216]
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- RedetextKurt Fluri(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit dem Satz: "Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zugelassen." In einer ersten Diskussion hat unsere Kommission mit Stimmengleichheit und dem Stichentscheid des Präsidenten der Initiative Folge gegeben. Die ständerätliche SPK hat dann aber mit 8 zu 3 Stimmen entschieden, ihr keine Folge zu geben. Im zweiten Umgang empfiehlt Ihnen nun unsere Kommission mit 13 zu 9 Stimmen, der ständerätlichen Kommission zu folgen.
Die Begründung dieser Initiative haben Sie von der Initiantin und von der Sprecherin der Minderheit gehört. Es geht ihnen darum, dass die Symbole, die mit unserer Geschichte verbunden und auch sehr oft als Zeichen des Glaubens in der Öffentlichkeit ersichtlich sind, in der Verfassung als öffentlich zugelassen zu erklären. Speziell das Kreuz stehe nicht nur für den Glauben, sondern für den Schutz des Landes, es sei Symbol des Friedens, des sozialen Gedankens, der Bergpredigt, des abendländischen Grundrechtsverständnisses und Zeuge der schweizerischen Kultur. [PAGE 215]
Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet eine derartige Verfassungsbestimmung als unverhältnismässig, weil sie die Toleranz gegenüber christlichen Symbolen im öffentlichen Raum nicht bedroht sieht. Sie lehnt die Initiative auch aus Gründen der religiösen Neutralität des Staates ab. Zudem fragt sie sich, was mit der Initiative gemeint ist. Geht es um die Kultur? Dafür haben wir bereits Artikel 69 der Bundesverfassung. Geht es um die Glaubens- und Gewissensfreiheit? Dafür haben wir bereits Artikel 15 der Bundesverfassung. Geht es um das Verhältnis zwischen Staat und Religion? Dafür haben wir Artikel 72 der Bundesverfassung, der die Kompetenz für diese Frage den Kantonen gibt.
Mit anderen Worten: Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es in allen drei Fällen diese Initiative nicht braucht, während es die Minderheit als notwendig erachtet, eine Verfassungsgrundlage für die Symbole der christlich-abendländischen Kultur zu erlassen, um die Tradition und die Symbole dieser Kultur zu bewahren.
Mit 13 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre SPK, dieser Initiative keine Folge zu geben.
- RedetextAda Marra(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
La Commission des institutions politiques a décidé de donner suite à l'initiative parlementaire déposée par Madame Glanzmann-Hunkeler, qui demande d'inscrire dans la Constitution que les symboles de l'Occident chrétien soient autorisés dans l'espace public, le 20 mai 2011 par la voix prépondérante de son président d'alors. Sa commission soeur du Conseil des Etats a quant à elle refusé d'y donner suite le 13 octobre 2011; elle est donc retournée à la CIP du Conseil national, qui au vu de la situation a décidé de ne plus donner suite à cette initiative.
Madame Glanzmann-Hunkeler a reporté au niveau suisse une situation qu'elle a vécue au niveau local dans son canton: ainsi, les autorités communales de Triengen ont placé une croix à la place du crucifix sur le mur des classes de l'école, car un libre penseur brandissait un arrêté du Tribunal fédéral datant de 1990 qui estimait que l'exigence de neutralité confessionnelle des écoles publiques avait été violée par la décision d'une commune tessinoise d'imposer un crucifix dans les salles de l'école primaire. Suite à la pose de la croix, le libre penseur a menacé de quitter le pays.
Les arguments de la majorité de la commission pour ne pas donner suite à cette initiative sont de plusieurs natures.
L'auteur de l'initiative parle d'Occident. Mais où s'arrête l'Occident, où est sa délimitation géographique? L'histoire de l'Occident est aussi complexe puisqu'il a été sous l'influence arabe et juive. L'Occident est formé de plusieurs religions.
Certains membres de la commission ont vu dans cette attitude un privilège accordé à une certaine religion et une mise à mal du respect de l'article 8 alinéa 2 de la Constitution qui dit que personne ne doit subir de discrimination du fait de ses convictions religieuses. Les athées de ce pays pourraient ainsi se sentir également mal à l'aise. Mais le principal argument, c'est que la Constitution suisse n'interdit absolument pas les symboles chrétiens occidentaux dans quelque lieu que ce soit. La seule chose qui est interdite, je vous le rappelle, ce sont les minarets.
La Constitution suisse laisse aux cantons le soin de régler ces questions religieuses. Autant il est impensable de vouloir accrocher des crucifix dans des écoles publiques dans le canton de Vaud ou dans le canton de Genève, autant il est impensable de vouloir les arracher dans le canton de Fribourg ou dans le canton du Valais.
Madame Glanzmann-Hunkeler souhaite que la culture de la Suisse soit respectée: c'est en laissant les différentes sensibilités cantonales s'exprimer que l'on y arrivera le mieux. La préoccupation légitime de l'auteur de l'initiative, de ne pas voir s'amoindrir les droits des chrétiens en Suisse, est disproportionnée par rapport à la réalité. Il y a eu bien sûr des arrêts du Tribunal fédéral, lequel a condamné, il y a plus de 20 ans de cela, une commune tessinoise. Entre-temps, depuis les 22 ans qui nous séparent de cet évènement, il ne semble pas que les cantons catholiques aient vu leurs droits baisser.
Il y a eu d'autres arrêtés de tribunaux, dont un tout récent puisqu'il date de l'année dernière. Il a été rendu par la Cour européenne des droits de l'homme qui a donné un avis tout à fait contraire à celui du Tribunal fédéral qui, désormais, doit en tenir compte lorsqu'il rendra ses décisions.
Pour terminer, je répète qu'il semble disproportionné de vouloir légiférer au niveau de la Constitution de questions qui, aujourd'hui, respectent les sensibilités régionales et cantonales.
- RedetextElisabeth Schneider-Schneiter(Die Mitte)Schweiz
Bei der parlamentarischen Initiative Glanzmann-Hunkeler geht es einfach darum, ob wir zu unserer christlich-abendländischen Kultur stehen oder nicht. Kreuze sind Teil dieser Kultur und Teil unserer Wurzeln. Eine Verfassungsgrundlage ist nötig, um diese Tradition und diese Kultur zu bewahren. Nach den Konflikten rund um das Kreuz in Schulzimmern, wie sie in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen Kantonen ausgetragen wurden, ist eine Verankerung dieser Kultur in der Verfassung gerechtfertigt. Durch einen solchen Verfassungsartikel kann vermieden werden, dass sich gerichtliche Instanzen gegen das Anbringen von christlichen Symbolen aussprechen. Die Religionsfreiheit ist eine Errungenschaft der Schweiz. Sie bedeutet aber nicht, dass wir unsere Wurzeln und Kultur verleugnen oder gar verstecken müssen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- RedetextIda Glanzmann-Hunkeler(Die Mitte)Schweiz
Ich habe meine parlamentarische Initiative nach einer intensiven Diskussion im Kanton Luzern eingereicht, als ein Vater forderte, dass in der Schule zuerst einmal die Kruzifixe und dann auch noch die Kreuze zu entfernen seien. Der ganze Streit eskalierte so weit, dass die Familie dieses Vaters, eine Freidenkerfamilie, Drohbriefe erhielt und als Konsequenz schlussendlich die Ortschaft verliess. Die Medien machten daraus wahrlich einen Glaubenskrieg und unterstellten der Gemeinde, dass sie sehr katholisch und sehr konservativ sei. Dies stimmt aus meiner Sicht nicht, und ich habe sehr grosses Verständnis für die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinde. In den Medien wurde für die Einwohner dieser Gemeinde das Wort "Katholiban" gebraucht, ein Schimpfwort, das ich sehr schlimm finde.
[PAGE 214]
Unsere Kultur, und dazu zähle ich nun einmal auch die Kreuze, muss sich je länger, je mehr rechtfertigen, um in der Öffentlichkeit präsent zu sein. Das Kreuz ist - zumindest für mich - nicht nur ein Zeichen des katholischen Glaubens. Für mich ist es gelebte Kultur und gehört zu unserer Geschichte. Wir finden überall Kreuze, und diese signalisieren Sicherheit oder stehen als Zeichen für Frieden. Sie stehen manchmal mitten auf einer Wiese oder am Wegrand. Sie laden ein zum Innehalten, zum Nachdenken, und dies ist aus meiner Sicht absolut nicht nur mit dem Glauben verbunden. Sie sind Zeichen einer tiefgründigen Kultur.
Traditionen seien da, um hinterfragt zu werden, war zum gleichen Zeitpunkt auch in der "Zentralschweiz am Sonntag" zu lesen. Die Geschäftsführerin der Freidenker-Vereinigung forderte, dass Kreuze nicht nur aus den Schulzimmern, sondern auch aus den Spitälern entfernt werden sollten; ebenso will sie keine Gipfelkreuze mehr.
Ich will für unsere Traditionen und unsere Kultur einstehen. Ich will, dass wir auch in Zukunft zu unseren Wurzeln stehen dürfen und auch die damit verbundenen Zeichen nicht verstecken müssen, dass diese also in der Öffentlichkeit präsent sein können. Viele Traditionen ändern sich mit der Zeit, aber ich finde es schlimm, wenn Einzelpersonen bei uns in der Schweiz auf ihre Rechte pochen können und wir als Gesellschaft unsere Kultur, die traditionell tief verwurzelt ist, aufgeben müssen.
Bei diesen Diskussionen hatte ich immer wieder den Eindruck, dass wir uns in der Schweiz zwar allen Glaubensrichtungen anpassen und alle anderen dulden sollten, dass wir aber kein Recht mehr haben, unsere Kultur zu leben. Das ist dann auch der Grund dafür, dass ich diese parlamentarische Initiative eingereicht habe und damit eine Verankerung der Symbole der christlich-abendländischen Kultur in der Verfassung anstrebe. Ich habe immer den Eindruck, dass wir in der Schweiz zuerst allem anderen einen Platz einräumen, bevor wir zu unseren Werten stehen.
Wenn wir ins Ausland reisen, erleben wir die Kulturen von fremden Ländern. Die sind sehr oft ebenfalls von Religion geprägt, und dort ist man stolz auf die eigene Kultur. Ich bin wirklich weltoffen und habe keine Mühe damit, dass in der Schweiz fremde Menschen mit unterschiedlicher Herkunft leben. Ich will mich aber dafür einsetzen, dass unsere Kultur respektiert wird, dass wir uns nicht dafür schämen müssen und dass wir sie nicht nur noch im Versteckten pflegen dürfen.
Besten Dank, wenn Sie meine parlamentarische Initiative unterstützen.
- DiscursoDiscursoSchweiz
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Antrag der Minderheit
(Egger, Fehr Hans, Geissbühler, Grin, Joder, Perrin, Rutschmann, Schneider-Schneiter, Zemp)
Der Initiative Folge geben
[VS]
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition de la minorité
(Egger, Fehr Hans, Geissbühler, Grin, Joder, Perrin, Rutschmann, Schneider-Schneiter, Zemp)
Donner suite à l'initiative
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