Saltar al contenido principal

Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig

(10.512)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz2 dic 2010
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
10.512
Inicio
2 dic 2010
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20100512
Contribuciones(45)
Cronología(6)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Folge gegeben
    Nationalrat
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Keine Zustimmung
    Staatspolitische Kommission SR
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zulässig
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

    Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zugelassen.

  • BegründungTEXT

    Die Debatte um das Kreuz stellt eines der Symbole unserer christlich-abendländisch geprägten Kultur infrage. Unsere historisch gewachsene Kultur kennt verschiedene Symbole wie das Kreuz in seinen verschiedensten Formen, den Bildstock, das Lamm, die Weihnachtskrippe, Bilder des Abendmahls und viele andere. Diese Symbole sind verbunden mit unserer Geschichte und sehr oft auch als Zeichen des Glaubens in der Öffentlichkeit ersichtlich. Speziell das Kreuz steht aber nicht nur für den Glauben, sondern auch für den Schutz des Landes und ist Symbol des Friedens, des sozialen Gedankens der Bergpredigt, des abendländischen Grundrechtsverständnisses und Zeuge unserer schweizerischen Kultur.

    Symbole der christlich-abendländischen Kultur sollen in der Öffentlichkeit ihre Berechtigung haben. Das heisst, im öffentlichen Raum, wie z. B. auf Bergspitzen, in Parks, an Strassen und Wegen und in öffentlichen Gebäuden, sollen diese Symbole zugelassen sein.

    Unsere rechtlichen Grundlagen, insbesondere auch unsere Verfassung, sollen dies festhalten, damit nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen können.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0