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Nicole Zeitner · GLP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)05.11.2025
Der Regierungsrat hat eine sorgfältige, faktenbasierte und sehr überzeugende Antwort auf diese Motion vorgelegt. Sie zeigt, dass ein Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten nicht nur gesundheitlich, sondern auch ökologisch sinnvoll ist. Auf Bundesebene ist das Verbot seit Juni 2025 beschlossen. Doch die Umsetzung, das haben wir gehört, braucht noch Zeit. Kantone können und sollen in dieser Übergangszeit Verantwortung übernehmen. Wallis, Jura, Bern und Solothurn haben diesen Schritt bereits getan. Weitere Kantone haben Vorlagen oder politische Vorstösse eingereicht. Auch international geht die Entwicklung klar in Richtung eines Verbots. Einweg-E-Zigaretten sind ein Wegwerfprodukt par excellence. Nach wenigen hundert Zügen landen sie im Abfall. Sie bestehen aus Kunststoff, Metall und einer fest verbauten Lithiumbatterie. Diese Batterien sind eigentlich Sonderabfall, aber in der Praxis landen sie im normalen Hausmüll oder direkt in der Natur. Damit gelangen Schwermetalle und Elektrolyte in Böden und Gewässer. Jede weggeworfene Einweg-E-Zigarette ist also nicht nur ein kleines Stück Plastik, sondern ein chemisches Risiko. Die Rücknahmequote ist minimal. Da gibt es ein freiwilliges Rücknahmesystem über SENS eRecycling, aber das funktioniert kaum, weil die meisten Konsumentinnen und Konsumenten gar nicht wissen, dass sie ihre E-Zigaretten dort abgeben müssen. Technisch sind diese Produkte zudem kaum recyclebar, weil Batterien, Elektronik und Gehäuse fest miteinander verbunden sind. Damit entstehen grosse Mengen an Elektroschrott und ein unnötiger Verbrauch von wertvollen Rohstoffen. Das ist ökologisch absurd und wirtschaftlich unsinnig. In der Summe widerspricht dieses Produkt in jeder Hinsicht dem Prinzip einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft. Einweg-E-Zigaretten sind keine harmlosen Produkte, das haben wir gehört. Besonders gefährdet sind Jugendliche, deren Gehirne sich noch in Entwicklung befinden. Die Zahlen aus dem Kanton Thurgau sprechen für sich: Nahezu ein Viertel der 11- bis 15-Jährigen hat bereits eine E-Zigarette ausprobiert. Das zeigt, dass der bestehende Jugendschutz noch nicht ausreicht. Gerade deshalb braucht es eine klare politische Haltung. Wenn der Bund noch Zeit braucht, kann der Kanton Thurgau mit gutem Beispiel vorangehen, und zwar mit einem pragmatischen Entscheid für Prävention, Umwelt und Gesundheit. Mit der Sunset-Klausel lässt sich diese Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Bundesrechts sinnvoll überbrücken. Die GLP-Fraktion ist einstimmig für Erheblicherklärung der Motion.
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0