Nicole Zeitner
GLP
Grosser RatFrauenfeld
Mandat
- Partei
- Grünliberale Partei
- Fraktion
- GLP
- Parlament
- Grosser Rat (TG)
- Wahlkreis
- Frauenfeld
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
Persönliches
- Geschlecht
- Weiblich
- Geboren
- 18. Dezember 1968
- Beruf
- Betriebswirtschafterin
Kontakt
- nicole.zeitner@gmx.ch
- Telefon
- 078 748 32 66
- Adresse
- Liebenackerstrasse 6
9507 Stettfurt
Referenzen & Quelle
- Quell-Körperschaft
- TG
- Datensatz aktualisiert
- 24.07.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
Abstimmungsverhalten(1106)
- NeinGrosser RatErgebnis: 10 Ja · 112 Nein · 1 Enth. · 0 Abwesend
- EnthaltungGrosser RatErgebnis: 11 Ja · 89 Nein · 15 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 115 Ja · 0 Nein · 1 Enth. · 0 Abwesend
- Ja
- JaGrosser RatErgebnis: 116 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
Interessenbindungen(7)
- —BENEFO, Frauenfeld · Stiftungsrat, Mitglied.Führungs- und Aufsichtsgremienseit 01.01.2025Grosser Rat
- —Greuterhof, Islikon · Stiftungsrat, Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremienseit 01.01.2025Grosser Rat
- —GLP Thurgau · Vorstand, MitgliedPolitische Ämterseit 01.01.2025Grosser Rat
- —GLP Bezirk Frauenfeld · Vorstand, MitgliedPolitische Ämterseit 01.01.2025Grosser Rat
- —INSOS Thurgau, Stettfurt · GeschäftsleiterinFührungs- und Aufsichtsgremienseit 01.01.2025Grosser Rat
Zutrittsausweise
Keine Zutrittsausweise vergeben.
Reden(49)
- KantonsratRedeGrosser RatDie Antwort des Regierungsrates zeigt deutlich: Die integrative Sonderbeschulung ist rechtlich verankert. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Rechtsprechung des Bundesgerichts machen klar: Integration ist der Regelfall, Separation die begründete Ausnahme. Wichtig ist auch die Feststellung, dass weder die kantonale Fokus-Evaluation noch die Bildungsforschung einen Zusammenhang zwischen sinkenden Leistungen und integrativer Sonderschulung belegen. Damit wird ein zentrales Argument der Interpellation klar entkräftet. Integrative Beschulung ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Sie ermöglicht Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf ein Lernen im sozialen Umfeld, stärkt Gemeinschaft und gegenseitiges Verständnis und verhindert Stigmatisierung. Gleichzeitig profitieren auch Regelschülerinnen und -schüler, weil ein vielfältiges Klassenzimmer ihre sozialen Kompetenzen fördert und den Unterricht insgesamt lebendiger und realitätsnäher macht. Studien zeigen, dass integrative Klassen kooperativer und weniger konkurrenzorientiert sind und weniger Mobbing aufweisen. Die integrative Sonderbeschulung ist daher im Grundsatz pädagogisch sinnvoll. Dennoch müssen wir das Bildungssystem insgesamt weiterentwickeln, um der zunehmenden Heterogenität unserer Schülerschaft gerecht zu werden. Vermehrte gesellschaftsbedingte Verhaltensauffälligkeiten oder Diagnosen wie ADHS, Autismus-Spektrum-Störung (ASS) etc. dürfen nicht automatisch zu einem Sonderschulstatus führen. Wir brauchen dringend flexiblere, individuellere Lösungen im Regelsystem. Ein möglicher Weg ist, Eltern alternative pädagogische Profile anzubieten und die Pauschalkosten vermehrt dem Kind, statt der Schule zuzuordnen. So könnten innovative Modelle entstehen, die sowohl pädagogisch wie finanziell tragfähig sind. Weitere strukturelle Ansätze sollten geprüft werden, um die steigenden Kosten in der Sonderpädagogik langfristig zu dämpfen. Genau diese Fragen haben Kantonsrätin Ursula Senn-Bieri, Kantonsrat Dean Kradolfer und ich bereits in einer Interpellation zur Sonderschulung und deren Alternativen aufgeworfen. Wir sind gespannt auf die Antwort des Regierungsrates. Klar ist jedoch: Wir brauchen ein Bildungssystem, das Vielfalt nicht als Problem, sondern als Entwicklungsauftrag versteht.
- KantonsratRedeGrosser RatWarum ist dieser Antrag von Kenny Greber wichtig und notwendig, gerade jetzt, obwohl wir alle Budgetdisziplin wahren wollen? Tatsache ist, dass nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus viele Betroffene vor dem Nichts stehen. Sie haben zwar die akute Gefahr verlassen, aber noch keine sichere Wohnung, keine stabilen Strukturen und oft kein Netzwerk, das sie trägt. Die Gefahr, ohne vorübergehende Anschlusslösung in eine instabile oder gefährliche Wohnsituation zurückzukehren, ist hoch und mit einem hohen Risiko für Rückfälle, erneute Gewalt und einer Verschlechterung der Lebenssituation für Frauen und Kinder verbunden. Die Tatsachen hat Ihnen Kenny Greber schon erläutert, auf die möchte ich nicht noch einmal eingehen, ausser, dass eben auch Kinder besonders von Gewalt in der Familie betroffen sind. Und daher verlangen auch die Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz solche Anschlusslösungen für die Kantone ausdrücklich. Auch die Dachorganisation der Frauenhäuser (DAO) und die Istanbul-Konvention sehen sie als Standardbestandteil der Opferhilfe. Wir wissen zudem, Gewalt verursacht enorme Folgekosten für Polizei, Justiz, Medizin, Schule, Sozialhilfe etc. Jede verhinderte Eskalation vermeidet Leid bei den Betroffenen und entlastet zugleich den Kanton finanziell. Der Schritt von einem Frauenhaus in eine stabile, betreute Übergangswohnung schützt vor der Rückkehr in erneute Gewaltstrukturen. und ermöglicht Frauen und Kindern bessere Chancen auf eine gesunde Entwicklung und gewaltfreie Lebensverhältnisse. Mit diesem Antrag schliessen wir eine bestehende Versorgungslücke in unserem Kanton und erfüllen unsere dringende Schutzpflicht gegenüber Betroffenen häuslicher Gewalt. Die GLP-Fraktion unterstützt den Antrag einstimmig.
- KantonsratRedeGrosser RatIch stelle keinen Antrag, nicht zuletzt, weil entsprechende Mittel im Budget 2026 gar nicht vorgesehen sind. Dennoch möchte ich zu den Kontengruppen des Kulturamts inklusive Museen sprechen, denn die Situation unserer kantonalen Museen ist unschön und zum Teil kritisch. Dringend notwendige bauliche und inhaltliche Erneuerungen wurden verschoben. Notwendige Investitionen liegen auf Eis, sind nicht barrierefrei zugänglich, und klimatische Bedingungen verhindern, dass bedeutende Werke überhaupt gezeigt werden können. Das hat Folgen für die Bildung, für die kulturelle Teilhabe und für die Attraktivität unseres Kantons. Wenn Menschen mit Geheinschränkungen zentrale Ausstellungen im Historischen Museum in der Kantonshauptstadt Frauenfeld nicht besuchen können, ist das einem modernen Kulturraum unwürdig und widerspricht zudem dem Behindertengleichstellungsgesetz und der UNBehindertenrechtskonvention. Ebenso gerät die zeitgemässe Ausstellungs- und Vermittlungsarbeit zunehmend unter Druck, obwohl die Kantonsverfassung als auch das Gesetz über die Kulturförderung uns dazu verpflichten, diese Aufgabe zu leisten. Wenn Museen keine zeitgemässe Infrastruktur erhalten und notwendige Investitionen über Jahre hinausgeschoben werden, verlieren sie Schritt für Schritt ihre Substanz und wir als Politik unsere kulturelle Verantwortung. Ich möchte daher an die Verantwortung dieses Parlaments appellieren, dass Museen nicht einfach Freizeitorte sind. Sie sind Bildungsinstitutionen, Archive unserer Geschichte und Räume für gesellschaftliche Orientierung. Wer diese Strukturen auf Dauer vernachlässigt, vernachlässigt die Grundlagen unseres kulturellen Erbes. Ich möchte aber auch an die Verantwortung des Regierungsrates appellieren. Es braucht eine kohärente, langfristige und verlässliche Strategie, die Bestand und Zukunft gleichermassen stärkt und neue Finanzlösungen zulässt. Dies muss in den kommenden Jahren und in den Budgets entsprechend berücksichtigt werden. Kultur ist nicht verzichtbar. Kultur ist Fundament und Geschichte des Thurgaus. Und ein Fundament darf man nicht abbauen, wenn man darauf weiterbauen will. Vielen Dank.
- KantonsratRedeGrosser RatDer Regierungsrat hat eine sorgfältige, faktenbasierte und sehr überzeugende Antwort auf diese Motion vorgelegt. Sie zeigt, dass ein Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten nicht nur gesundheitlich, sondern auch ökologisch sinnvoll ist. Auf Bundesebene ist das Verbot seit Juni 2025 beschlossen. Doch die Umsetzung, das haben wir gehört, braucht noch Zeit. Kantone können und sollen in dieser Übergangszeit Verantwortung übernehmen. Wallis, Jura, Bern und Solothurn haben diesen Schritt bereits getan. Weitere Kantone haben Vorlagen oder politische Vorstösse eingereicht. Auch international geht die Entwicklung klar in Richtung eines Verbots. Einweg-E-Zigaretten sind ein Wegwerfprodukt par excellence. Nach wenigen hundert Zügen landen sie im Abfall. Sie bestehen aus Kunststoff, Metall und einer fest verbauten Lithiumbatterie. Diese Batterien sind eigentlich Sonderabfall, aber in der Praxis landen sie im normalen Hausmüll oder direkt in der Natur. Damit gelangen Schwermetalle und Elektrolyte in Böden und Gewässer. Jede weggeworfene Einweg-E-Zigarette ist also nicht nur ein kleines Stück Plastik, sondern ein chemisches Risiko. Die Rücknahmequote ist minimal. Da gibt es ein freiwilliges Rücknahmesystem über SENS eRecycling, aber das funktioniert kaum, weil die meisten Konsumentinnen und Konsumenten gar nicht wissen, dass sie ihre E-Zigaretten dort abgeben müssen. Technisch sind diese Produkte zudem kaum recyclebar, weil Batterien, Elektronik und Gehäuse fest miteinander verbunden sind. Damit entstehen grosse Mengen an Elektroschrott und ein unnötiger Verbrauch von wertvollen Rohstoffen. Das ist ökologisch absurd und wirtschaftlich unsinnig. In der Summe widerspricht dieses Produkt in jeder Hinsicht dem Prinzip einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft. Einweg-E-Zigaretten sind keine harmlosen Produkte, das haben wir gehört. Besonders gefährdet sind Jugendliche, deren Gehirne sich noch in Entwicklung befinden. Die Zahlen aus dem Kanton Thurgau sprechen für sich: Nahezu ein Viertel der 11- bis 15-Jährigen hat bereits eine E-Zigarette ausprobiert. Das zeigt, dass der bestehende Jugendschutz noch nicht ausreicht. Gerade deshalb braucht es eine klare politische Haltung. Wenn der Bund noch Zeit braucht, kann der Kanton Thurgau mit gutem Beispiel vorangehen, und zwar mit einem pragmatischen Entscheid für Prävention, Umwelt und Gesundheit. Mit der Sunset-Klausel lässt sich diese Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Bundesrechts sinnvoll überbrücken. Die GLP-Fraktion ist einstimmig für Erheblicherklärung der Motion.
- Mitglied GRRedeGrosser RatVorweg: Verbote passen nicht zu meinem und auch nicht zum politischen Selbstverständnis meiner Partei, die Stärkung unserer Jugend hingegen sehr wohl. Die Vergangenheit zeigt uns ein wiederkehrendes Muster, ob beim Rauchen, beim Alkohol oder beim Sicherheitsgurt. Zuerst setzt man auf Eigenverantwortung. Und doch hat sich gezeigt, wenn die Gesundheit von jungen Menschen direkt auf dem Spiel steht, braucht es klare Schutzbestimmungen. Heute stehen wir vor einer ähnlichen Herausforderung mit dem Smartphone in der Schule. Neurowissenschaftliche Studien zeigen eindeutig: Übermässiger Handykonsum verändert das Gehirn junger Menschen. Die graue Substanz, die für Informationsverarbeitung, Sprache und motorische Kontrolle wichtig ist, wird geschwächt. Die Vernetzung zwischen Belohnungszentrum und präfrontalem Cortex, also jenem Teil des Gehirns, der für Selbstkontrolle, Planung und Entscheidungen zuständig ist, wird beeinträchtigt. Die Folgen sind: weniger Konzentration, mehr Impulsivität, höhere Risiken für suchtähnliches Verhalten, Depressionen und Angststörungen. Die langen Wartezeiten auf Therapieplätze für Kinder und Jugendliche sprechen für sich. Der Regierungsrat erwähnt in seiner Antwort, die Beweise seien nicht abschliessend. Ja, aber auch beim Rauchen oder beim Alkohol haben wir nicht bis zur letzten Studie gewartet. Dies, weil das kindliche und jugendliche Gehirn mitten in der Reifung steckt und suchtmachende Substanzen und Medien diese Entwicklung stören. Wir stehen mit dieser Debatte nicht allein da – aus gutem Grund: Die Forschungsdaten sind da, aber wir nehmen sie nicht genug ernst. In vielen Ländern, wie schon erwähnt, wurde das private Handy daher bereits von der Schule verbannt. Der Kanton Aargau hat als weiterer Kanton auf den 1. August 2025 ein klares kantonales Handyverbot eingeführt. Private Geräte sind während Unterricht, Pausen und Schulanlässen nicht erlaubt, mit Ausnahmen für den pädagogischen Einsatz oder bei medizinischen Gründen – dies mit dem Ziel: weniger Störungen, mehr Konzentration, weniger Cybermobbing, mehr psychische Gesundheit. Schulleitungen begrüssen diese einheitlichen Regeln, weil sie Klarheit schaffen und interne Diskussionen entlasten. Das zentrale Gegenargument zum Verbannen des Smartphones aus den Schulzimmern lautet: Die Verantwortung für den Umgang mit dem Handy liegt bei den Eltern. Doch die Realität zeigt: Der Gruppendruck ist enorm, die Diskussionen in den Familien sind belastend und die Regelungen variieren von Schule zu Schule. Kantonale Rahmenbedingungen schaffen hier Klarheit und Entlastung. Es nimmt den Druck von den Eltern, sorgt für gleiche Bedingungen in allen Schulen und verteilt die Verantwortung sinnvoll. Die Schule regelt den Handyalltag im Schulhaus, die Eltern bleiben für die Freizeit zuständig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gewählt, um Verantwortung zu übernehmen. Die Teilautonomie der Schulgemeinden ist wichtig und hat sich bewährt. Aber wenn es um die Gesundheit und die Entwicklung unserer Kinder geht, braucht es klare und einheitliche kantonale Standards. Seien wir mutig, nehmen wir die Zeichen der Zeit ernst und setzen mit einem Handyverbot – oder mit einheitlichen Standards, um ein anderes Wort zu verwenden – ein Zeichen und machen so den richtigen Schritt für eine gesunde Bildung im Kanton Thurgau.
Beiträge(39)
- MotionMitunterzeichnendeSicherstellung der ärztlichen Grundversorgung im Kanton ThurgauNr. 24/MO 43/346
- InterpellationMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- MotionMitunterzeichnende
- MotionMitunterzeichnende
Mitgliedschaften(15)
- SpezialkommissionBericht „Freiwilligenarbeit im Kanton Thurgau: Aktueller Stand, Veränderungen und Handlungsoptionen“Grosser RatQuelle
- Beobachter/-inseit 04.03.2026
- Spezialkommission
- SpezialkommissionGrosser RatQuelle
- Beobachter/-in22.01.2025 – 11.09.2025
- SpezialkommissionGrosser RatQuelle
- Beobachter/-in08.07.2024 – 06.03.2025
- FraktionGrosser RatQuelle
- Vizepräsidiumseit 22.05.2024
- Mitglied20.05.2020 – 22.05.2024
Bilder(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0