Andreas Zappalà
- Partei
- FDP.Die Liberalen
- Fraktion
- Freisinnig-Demokratische Partei
- Parlament
- Grosser Rat (BS)
- Wahlkreis
- Riehen
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Sprache
- Deutsch
- Quell-Körperschaft
- BS
- Datensatz aktualisiert
- 09.08.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- JaGrosser RatErgebnis: 89 Ja · 1 Nein · 1 Enth. · 9 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 71 Ja · 25 Nein · 0 Enth. · 4 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 87 Ja · 1 Nein · 2 Enth. · 10 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 84 Ja · 6 Nein · 3 Enth. · 7 Abwesend
- JaGrosser RatErgebnis: 59 Ja · 26 Nein · 2 Enth. · 13 Abwesend
- —Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten Baselland · Vermietervertreterstaatliche KommissionGrosser Rat
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedeMitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Andreas Zappalà (FDP): Ich darf im Namen der Fraktionen der FDP und der LDP sprechen. Nach der Diskussion «Basel baut Zukunft« respektive den vor einem Monat besiegelten Kompromiss, wie in Basel-Stadt inskünftig mit Bebauungsplänen umzugehen ist, beraten wir heute zum ersten Mal einen Bebauungsplan, bei welchem wir aufzeigen können, wie wichtig uns der damals geschlossene Kompromiss ist und wie stark wir uns daran halten möchten.
Pascal Messerli hat es schon gesagt, bei den Bebauungsplänen unterscheiden wir neu in zwei Kategorien jene, die einen Planungsperimeter von mehr als 15’000 m2 haben und jene die darunterliegen. Es gibt beim beim ersteren dann Vorgaben an den Inhalt dieser Bebauungspläne und eine Vorgabe ist dieses Drittel, das dauerhaft gemeinnützig vermietet werden muss.
Das Areal Lindenhof umfasst einen Planungsperimeter von rund 12’000 m2 und liegt somit definitiv unter dieser Schwelle. Aus diesem Grund ist es legitim, sowohl von der Verwaltung wie auch jetzt von der Mehrheit der BRK zu fordern, dass man hier nicht das Drittel anwendet, sondern darunter geht. Die erste Vorlage, die von der Verwaltung ausgearbeitet wurde, sah noch eine Vorgabe von weniger als diesen 25 Prozent vor. Wir haben dann in der Kommission diskutiert und auch die Bauherrschaft hat signalisiert, dass sie mit 25 Prozent leben kann. Man kann hier also bereits sagen, dass auch die Bauherrin einen Kompromiss eingegangen ist und wir sind von der Meinung, dass es richtig ist, hier diese 25 Prozent vorzusehen.
Hier widerspreche ich ein bisschen Tonja Zürcher, die gesagt hat, mit diesem Bebauungsplan sei eine übermässige Verdichtung geplant. Es ist aber genau das, was wir eigentlich immer anstreben und wollen, nämlich, dass wir sagen, es soll dort verdichtet werden, wo bereits ein Standort bebaut ist. Und das macht man hier. Hier verdichtet man, indem man zwei zusätzliche Wohn- und Geschäftstürme hinstellen muss. Die Lonza ist Eigentümerin des Grundstückes und zugleich ein Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Arbeitgeberin in unserem Kanton, und sie hat signalisiert, dass sie Bedarf an zusätzlichen Büroräumen hat, welche sie eben an jenem Standort realisieren möchte.
Mit dem heute bestehenden Bebauungsplan – es gibt ja schon einen Bebauungsplan, der auf diesem Grundstück liegt – wäre eigentlich eine Realisierung zum Teil möglich, nur, diese Realisierung wäre dann nicht mehr zeitgemäss und liegt auch nicht im Interesse des Kantons und der Grundeigentümerin. Aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, dass man den bestehenden Bebauungsplan überarbeitet und einen neuen Bebauungsplan erlässt, mit neueren, aktuelleren und sinnvolleren Regelungen.
Zur Realisierung dieser Bebauung hat die Lonza einen Partner gesucht und mit Swiss Life eine Partnerin gefunden, die Erfahrung in der Realisierung solcher Projekte hat. Lonza hat klar dargetan, dass sie alleine eine solche Überbauung nicht realisieren könnte und es auch nicht in ihrem Interesse liegt, hier Wohnungsbau zu erstellen respektive Wohnungen zu vermieten. Es ist klar, dass bei der Bebauung solcher Areale auch wirtschaftliche Interessen mitspielen. Die Swiss Life steigt sicher nicht aus reinem Idealismus dort ein, sie ist aber bereit, sich kantonal politischen Gegebenheiten zu unterwerfen. Das zeigt sich schon, wie erwähnt, an der Tatsache, dass sie diese 25 Prozent gemeinnützigen Wohnanteil akzeptiert.
Aus unserer Sicht ist deshalb klar die Frage zu stellen: Möchten wir an diesem Standort Wohnraum mit einem Anteil von 25 Prozent Gemeinnützigkeit oder wollen wir gar keinen Wohnraum? Denn, so meine ich, die Botschaft ist klar, Swiss Life wird sich nur engagieren, wenn es auch für sie stimmt und ihr nicht zu viele Fesseln gelegt werden. Lonza allein wird keine zusätzliche Bebauung realisieren. Somit bin ich oder sind wir klar der Meinung, dass der Bebauungsplan auch in Bezug auf diese 25 Prozent so genehmigt werden muss. In die gleiche Richtung gehen auch die Überlegungen in Bezug auf die Parkplätze und das Label oder den Effizienzpfad.
Ich glaube, dass man durchaus sagen kann, dass Basel-Stadt ein eher strenges Regime fährt, wenn es um die Schaffung von Parkplätzen geht. Dies zeigt sich auch in der Parkplatzverordnung, die nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen zulässt. Es ist deshalb unverständlich, dass wir bei jedem Bebauungsplan immer wieder neu die Parkplatzdiskussion führen müssen. Weder Investor noch Bauherr noch Grundeigentümern oder auch wie als Parlament verhalten uns gesetzeswidrig, wenn wir die Erstellung von Parkplätzen gemäss Parkplatzverordnung zulassen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Antrag des GAB zurückzuweisen.
Gleiches gilt auch in Bezug auf den Effizienzpfad. Ich gestehe, ich bin Nichtfachmann und könnte Ihnen auch nicht konkret sagen, wo die Unterschiede liegen. Was ich aber verstanden habe, ist, dass sowohl jetzt SNBS wie auch der SIA-Pfad anerkannte Effizienzpfade sind. SNBS setzt offenbar die Standards für nachhaltiges Bauen und vereinbart dort Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Der SIA setzt die Energie in den Mittelpunkt, es werden Betriebsenergie, graue Energie und standortabhängige Mobilität einbezogen. Es sind also beides Pfade, die durchaus legitim sind.
Bei den Vorprojekten und den Vorbesprechungen hat man der Bauherrschaft vorgetragen, dass sie nach dem Label SNBS bauen müssen. Daran hat sich die Bauherrin gehalten. Eine Änderung nun mitten in der Planung vorzunehmen geht unseres Erachtens nicht, vor allem dann nicht, wenn sich die Voraussetzungen wesentlich ändern und das Projekt auf der Kippe steht. Ich erwähne nur einen Punkt. Gemäss Bauherrin wäre die Wärmeversorgung über Fernwärme nicht mehr möglich, wenn man jetzt wechseln würde auf das Label SIA. Undd das ist auch der Grund, weshalb auch wir Sie in Bezug auf diesen Antrag bitten, den Antrag des GAB nicht zu unterstützen und die BRK-Vorlage zu übernehmen.
FDP und LDP bitten Sie, den Bebauungsplan wie er von der BRK vorgestellt wurde, zu unterstützen.
- RedeMitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Andreas Zappalà (FDP): Trotz den emotionalen Äusserungen versuche ich hier ruhig zu bleiben. Ich rede hier jetzt sowohl für die FDP, LDP, SVP, GLP und die Mitte. Es geht uns in keiner Weise darum, den Wohnschutz aufzuheben. Wir haben es gehört, der Wohnschutz ist in der Verfassung definiert, also da bräuchte es eine Volksabstimmung. Und ich kann Ihnen sagen, es kamen etliche Stimmen zu uns, die sagten, wir sollen eine Initiative machen und den Wohnschutz aufheben, aber das wollen wir bewusst nicht, das Volk hat entschieden, dass es einen Wohnschutz will. Was wir beabsichtigen, ist eine praktische Umsetzung des Wohnschutzes, weil was wir jetzt haben, so geht es nicht. Und es ist nicht so, dass wir keine Kenntnis hatten von Entscheiden. Wir haben Mitglieder beim HEV, die haben uns die Entscheide zur Verfügung gestellt. Der Mieterverband kennt jeden Entscheid, der gegangen ist, also die Entscheide waren bekannt zum Zeitpunkt, als die Motionen geschrieben wurden.
Wenn heute gesagt wird, man redet über eine Verordnungsänderung, dann möchte ich Sie daran erinnern, das nach der Abstimmung gesagt wurde, es braucht keine Verordnung, weil alles im Gesetz steht und so ist es auch. Das einzige, was in der Verordnung steht, das ist der Überwälzungssatz für die Mietzinserhöhung, die zulässig ist, und sonst steht alles im Gesetz. Wenn wir also eine Anpassung wollen, dann müssen wir das Gesetz ändern, dann kann nicht der Regierungsrat einfach etwas in der Verordnung ändern, was dann dem Gesetz widerspricht. Das geht nicht und ich möchte Sie daran erinnern, dass das so ist. Die Änderungen, die wir begehren hier, die brauchen zum grossen Teil eine Gesetzesanpassung und die Gesetzesanpassung zielt nicht darauf hin, dass der Wohnschutz aufgehoben wird.
Ich erinnere daran, dass die Bewilligungsverfahren weiterhin bestehen, dass es auch das umfassende Bewilligungsverfahren weiter gibt. Es gibt einfach gewisse Sanierungen, wo wir sagen, dort braucht es kein Meldeverfahren, dort braucht es kein einfaches oder ein einfaches Bewilligungsverfahren, das auch den Namen verdient. Ich selber habe für ein Mitglied ein Bewilligungsverfahren eingereicht, nur um einen Fernwärmeanschluss zu ermöglichen. Ich habe einen Tag gebraucht, bis ich die Formulare ausgefüllt hatte. Das Ziel ist, dass der Vermieter 6 Franken Mietzinserhöhung zugesprochen erhalten hat. Diese 6 Franken sind da noch verbunden mit einer Gebühr von 200 Franken. Jetzt können Sie ausrechnen, wie lange es braucht, bis der Vermieter diese 6 Franken respektive diese Gebühr amortisiert hat, damit er dann etwas von seiner Mietzinserhöhung hat. Und hier geht es genau um diese Fragen und diese Fragen kann man nicht durch eine Verordnungsänderung gewährleisten.
Das gleiche ist der Vorstoss oder die Motion betreffend ökologische Erneuerungen. Hier geht es darum, dass wirklich diese ermöglicht werden. Wir haben viele Rückmeldungen von Eigentümern, die sagen, sie machen im Moment nichts, sie machen es dann, wenn sie wirklich es tun müssen. Und deshalb muss das aus dem Gesetz, ökologisch. Man kann nicht auf der anderen Seite von den Eigentümern verlangen, dass sie ihre Liegenschaften an die Fernwärme anschliessen oder Wärmepumpen installieren und nachher kommt man und sagt, jetzt müsst ihr aber eine Bewilligung anfordern. Und dann ist noch die Frage, welchen Mietzins dürften sie erreichen.
Es geht genau um diese Fragen und diese Fragen sind eben nicht in der Verordnung geregelt, sondern im Gesetz und das Gesetz wird dahingehend geändert, dass wir eben danach einen Wohnschutz haben, der sowohl Sanierungen ermöglicht und sowohl den Mieterschutz gewährleistet. Wir anerkennen, dass es Probleme gibt, die Probleme sind nicht nur in Basel, die sind generell und die sind auch mietrechtlich begründet, weil dort ist der Anfang des Problems und nicht im Wohnschutz. Und wir möchten, dass der Wohnschutz so geregelt wird, dass sowohl Mieter wie auch Vermieter am Schluss geschützt sind und darum geht es bei diesen Vorstössen.
- RedeMitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Andreas Zappalà (FDP): Ich möchte hier eigentlich nicht eine materielle Diskussion über Sinn und Unsinn der Eigenmietwertbesteuerung führen. Ich finde es auch ein bisschen daneben, dass jetzt das GAB einfach wieder mit der Abschreibung kommt. Ich möchte einfach feststellen, die Motionen wurden im 2016 eingegeben. Die Motionen wurden zweimal überwiesen, und zwar als Motion. Dann passierte einfach sechs Jahre lang nichts. Die Vorlagen verschwanden in der Schublade, vermutlich beim Finanzdepartement, und man unternahm nichts. Dann im 2022 kam, und das ist löblich, von Tanja Soland eine Vorlage und ich finde es wirklich auch sehr löblich, dass sie die Angelegenheit sehr intensiv prüfen will und jetzt nicht einfach mit einer Vorlage kommt, die am Schluss dann doch nicht mehrheitsfähig ist.
Aber ich muss schon sagen, bis dann effektiv eine Vorlage kommt, sind zehn Jahre vorbei. Die Motionäre, die das eingegeben haben, sind schon lange nicht mehr im Grossen Rat. Ich, der bei der Formulierung mitgeholfen habe, werde auch nicht mehr im Grossen Rat sein. Es ist schon sehr unüblich, dass Motionen behandelt werden zu einem Zeitpunkt, wo der grosse Teil des Grossen Rates, der diese überwiesen hat, gar nicht mehr im Grossen Rat ist und nicht mehr mitreden kann.
Ich bitte die Regierung wirklich, dass wenn dann das Jahr 2026 kommt und wenn man sagt, man will eine unabhängige Prüfung von der Bundeslösung machen, weil ich bezweifle, dass wir im 2026 eine Lösung auf Bundesebene haben, dass wir dann wirklich über ein Paket diskutieren können, das dann auch mehrheitsfähig ist. Und es geht überhaupt nicht darum, Privilegien für irgendeine Seite zu schaffen, sondern es geht einfach darum, dass auch im Kanton Basel-Stadt eine Eigenmietwertbesteuerung stattfinden wird, die diesen Namen auch verdient.
- RedeMitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Andreas Zappalà (FDP): Kompromisse – und ein solcher stellt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Basel baut Zukunft« dar – haben es ein wenig in sich, weil niemand mit der Lösung so richtig oder ganz zufrieden ist. Man ist aber zufrieden, einen Weg gefunden zu haben, eine strittige Angelegenheit erledigen zu können. So geht es wenigstens mir bei der Nachbetrachtung der Diskussionen in der BRK und der heutigen Grossratsdebatte.
Bei der Kommissionsberatung war es wichtig, eine Lösung zu finden, mit der die Initianten, die Grundeigentümerschaften und die Wirtschaft leben können und die gleichzeitig Investitionen in den Wohnungsbau nicht abwürgen. Ich denke, dass dies der BRK mit diesem Kompromiss gelungen ist. Ob es sich um einen guten Kompromiss mit einer guten Lösung handelt, kann heute allerdings nicht abschliessend beurteilt werden. Die Zukunft wird zeigen müssen, ob das vorliegende Ergebnis mit den entsprechenden Gesetzesänderungen in der Praxis Bestand haben wird und zu einer guten und sinnvollen Bebauung der Areale führen wird.
Auch wenn es heute müssig erscheinen mag und vermutlich auch stark vom Standpunkt der beurteilenden Person abhängig sein dürfte, kommt man nicht darum herum, den Gegenvorschlag im Licht der Initiative zu beurteilen. Kernanliegen der Initiative war, und das haben wir bereits einige Male gehört: «Auf Bahn- Industrie- und Gewerbearealen, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden, werden mittels Bebauungsplänen zukunftsweisende Lösungen für das Leben und Arbeiten im Kanton festgesetzt.» Es wird dann definiert, was als zukunftsweisende Lösungen gilt und dabei insbesondere erwähnt, dass 50% des gesamt Bestandes der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig, dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Ebenso wird gefordert, dass dieser Boden durch Verkauf oder im selbstständigen Baurecht den gemeinnützigen Organisationen weitergegeben wird.
Auf die Punkte der Initiative in Bezug auf die Mitwirkung der Bevölkerung der CO₂-Neutralität gehe nicht, gehe ich nicht weiter ein, nicht weil ich diese Aspekte als untergeordnet anschaue, im Gegenteil, sondern weil diese meines Erachtens auch schon durch die aktuelle Gesetzgebung erfüllt oder erfüllbar sind.
Sollten die Initianten ihre Initiative zurückziehen, was aus Sicht der FDP zwingende Voraussetzung für die Zustimmung zum Gegenvorschlag darstellt, so haben Sie meines Erachtens insbesondere in zwei Punkten wesentliche Konzessionen gemacht: Reduktion ihrer Forderung von 50% gemeinnütziger Wohnungsbau auf einen Drittel sowie das Akzeptieren, dass die vermietende Partei, die nach Kostenmiete gemäss Wohnraumförderungsgesetz vermieten wird, selbst nicht eine Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein muss.
Andererseits ist man insbesondere in einem Punkt den Initianten mit dem Gegenvorschlag sehr entgegengekommen, nämlich dort, wo es um die Definition der von der Gesetzgebung betroffenen Gebiete und der Areale geht. Meines Erachtens ist der Initiativtext eindeutig, betroffen sein sollten nur Areale, die in eine Zone mit Wohnanteil umgezont werden. Dies wird auch untermauert, wenn man die Homepage der Initianten anschaut, wo explizit nur Areale aufgeführt werden, die sich in Transformation befinden, heute also Wohnen nicht möglich ist. In diesem Punkt geht der Gegenvorschlag weiter und weitet die Forderung der Initianten von Transformationsarealen auf andere Zonen aus, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Ich behaupte, dass die Initianten bei der Formulierung ihrer Initiative die Entwicklung des Klybeckareals im Auge hatten, worauf auch die explizite Erwähnung dieses Areals bei der Frage, weshalb überhaupt eine Initiative, hindeutet. Diese begehrte Gesetzesanpassung sollte aber auch für weitere Transformationsareale gelten. Hingegen beanspruchen die Initianten keine Gesetzgeltung für andere Zonen. Die Ausweitung erfolgte in der Kommission und ist ein klares und sehr grosses Zugeständnis an die Initianten zu werten. Ich hoffe, das wird so auch anerkannt.
Es gab auch Punkte in der Kommissionsberatung, welche ich persönlich nicht unterstützen würde, die man aber als Parlamentarier in einer Kommissionsberatung, bei der es um die Erarbeitung eines Gegenvorschlags geht, nicht einfach negieren kann. Neben einigen anderen betrifft ein solchenrPunkt die Mietzinsfrage, also wie hoch die Miete auf den durch die Initiative betroffenen Teile eines Real-Areals sein darf. Für mich war auch klar, dass die Intention der Initianten darin Bestand, dass diese Mieten tiefer sein sollten als Mieten, die nach Marktgesichtspunkten festgelegt werden. Ich glaube, dass man mit der aktuellen Lösung, die vom Regierungsrat vorgeschlagen wurde, dieses Anliegen erfüllt hat. Das schwierige an der Kostenmiete ist nämlich die Tatsache, dass diese per se bei der Neubebauung und Neuvermietung nicht zwingend zu günstigen oder günstigeren Mietzinsen führt. Ihr Vorteil ist, dass sie über die Zeit betrachtet einer anderen Entwicklung unterliegen und somit mittel- und langfristig günstiger Wohnraum entsteht und erhalten bleibt.
Zum Schluss noch eine Klarstellung: Die neue lit. k in § 101 Abs. 2 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes, in welchem 25% preisgünstiger Wohnraum postuliert wird, ist in keiner Weise so zu verstehen, dass jeder Bebauungsplan 25 bis 30 % preisgünstiger Wohnraum enthalten muss. Vielmehr geht es um eine kantonale Ausrichtung, dass nämlich bis 2050 im Kanton 25% des Wohnungsbestandes gemeinnützig sein muss. Und bis zur Erreichung dieses Ziels können in Bebauungsplänen Massnahmen vorgesehen werden, die die Erreichung dieses Ziels unterstützen.
Ganz zum Schluss bleibt es mir, der Regierung und der Verwaltung sowie insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission für die stets faire Diskussion zu danken. Ich bitte Sie, dem Gegenvorschlag ohne Änderung zuzustimmen, dieser der Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen und die Initiative selbst zur Ablehnung zu empfehlen. Ich hoffe, dass sich letzteres erübrigt und bitte die Initianten, ihre Initiative auch tatsächlich zurückzuziehen.
- RedeMitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Andreas Zappalà (FDP): Ich kann ihn auch namens der FDP-Fraktion mitteilen, dass wir dem Geschäft zustimmen werden und gegen den Rückweisungsantrag stimmen werden.
Wir haben es bereits gehört, der zeitliche Aspekt für den Bau dieses Schulhauses ist ein wenig angespannt, das heisst wir sind jetzt schon spät, wenn man hier jetzt noch zurückweist, auch wenn es nicht unbedingt dann nochmals neu beraten werden muss, gibt dann doch eine Zeitverzögerung, die wir uns, so sehen wir es von der FDP-Fraktion aus, nicht leisten können, wenn man bedenkt, was am Walkeweg alles für Bauten entstehen sollen und wenn man sich auch bewusst ist, wie der Schulhausstand generell im Kanton sich präsentiert. Also wir sind der Meinung, dass jetzt vorwärts gemacht werden muss und dass wir hier ein Projekt haben – die Vorrednerin hat es bereits gesagt – das Unterstützung verdient.
Trotz dieser Meinung haben wir in der Fraktion aber auch diese Einwendungen, die von der PKK gekommen sind, vor allem im Zusammenhang mit der Kontakt- und Anlaufstelle diskutiert. Hier haben wir diese Einwendungen berücksichtigt, aber wir sind der Meinung, dass der Aspekt, dass das Schulhaus jetzt dringend bebaut werden muss, auch aus Sicht der Kinderinteressen, mehr gewichtet werden muss als dieser Einwand.
Ein zweiter Aspekt, den wir diskutiert haben, ist die Neuplanung der Grösse des Schulhauses. Wir haben es gehört, man hat zuerst mit zwölf Klassen geplant, hat dort Kosten von 35 Millionen Franken vorgesehen, heute plant man mit 18 Klassen. Hinzu kommt, dass der Doppelkindergarten, der bis jetzt eigentlich in diesem neuen Schulhaus Platz finden sollte, nun nicht mehr Platz hat und ausserhalb untergebracht wird. Wir haben von Regierungsrat Conradin Cramer gehört, dass das nicht eine Ausnahme ist, sondern dass es eher üblich ist. Dieser Neubau oder diese Erhöhung der Klassenzahlen führt dazu, dass auch das Raumprogramm angepasst werden musste, dass man jetzt von Kosten von 59 Millionen Franken redet und dass dies nicht nur eine Erhöhung der Kosten generell bewirkt, sondern auch eine Erhöhung des m2- Preises, wenn man das umlegt auf die Raumbestand, bedeutet. Hinzu kommt, und das ist geht aus dem Ratschlag eben nicht so hervor, dass die Sanierung des BVB-Gebäudes für diesen Doppelkindergarten in diesen Kosten noch nicht eingeplant wird. Dort wird es ein zweites Projekt geben mit zusätzlichen Kosten.
Diese Neuorientierung wird also massiv teurer als man das ursprünglich geplant hat und wir hoffen wirklich, dass es am Schluss dann wirklich ein Vorzeigebau werden wird, der diesen neuen Standard, den man dann für zukünftige Schulhausbauten auch anwenden will, berücksichtigt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Annahme, wie es die BRK vorgeschlagen und beantragt hat.
- AnzugUrheber
- MotionUrheberEinführungsklassen an allen SchulstandortenNr. 22.5398
- Interpellation
- InterpellationUrheber
- Anzug
- committee
- committee
- parliamentary_group
- committee
- committee
Bilder(2)
- Version 101.01.2025 – 16.04.2026
- Version 216.04.2026 – 31.12.2199
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0