Andreas Zappalà · FDP
Andreas Zappalà (FDP): Trotz den emotionalen Äusserungen versuche ich hier ruhig zu bleiben. Ich rede hier jetzt sowohl für die FDP, LDP, SVP, GLP und die Mitte. Es geht uns in keiner Weise darum, den Wohnschutz aufzuheben. Wir haben es gehört, der Wohnschutz ist in der Verfassung definiert, also da bräuchte es eine Volksabstimmung. Und ich kann Ihnen sagen, es kamen etliche Stimmen zu uns, die sagten, wir sollen eine Initiative machen und den Wohnschutz aufheben, aber das wollen wir bewusst nicht, das Volk hat entschieden, dass es einen Wohnschutz will. Was wir beabsichtigen, ist eine praktische Umsetzung des Wohnschutzes, weil was wir jetzt haben, so geht es nicht. Und es ist nicht so, dass wir keine Kenntnis hatten von Entscheiden. Wir haben Mitglieder beim HEV, die haben uns die Entscheide zur Verfügung gestellt. Der Mieterverband kennt jeden Entscheid, der gegangen ist, also die Entscheide waren bekannt zum Zeitpunkt, als die Motionen geschrieben wurden.
Wenn heute gesagt wird, man redet über eine Verordnungsänderung, dann möchte ich Sie daran erinnern, das nach der Abstimmung gesagt wurde, es braucht keine Verordnung, weil alles im Gesetz steht und so ist es auch. Das einzige, was in der Verordnung steht, das ist der Überwälzungssatz für die Mietzinserhöhung, die zulässig ist, und sonst steht alles im Gesetz. Wenn wir also eine Anpassung wollen, dann müssen wir das Gesetz ändern, dann kann nicht der Regierungsrat einfach etwas in der Verordnung ändern, was dann dem Gesetz widerspricht. Das geht nicht und ich möchte Sie daran erinnern, dass das so ist. Die Änderungen, die wir begehren hier, die brauchen zum grossen Teil eine Gesetzesanpassung und die Gesetzesanpassung zielt nicht darauf hin, dass der Wohnschutz aufgehoben wird.
Ich erinnere daran, dass die Bewilligungsverfahren weiterhin bestehen, dass es auch das umfassende Bewilligungsverfahren weiter gibt. Es gibt einfach gewisse Sanierungen, wo wir sagen, dort braucht es kein Meldeverfahren, dort braucht es kein einfaches oder ein einfaches Bewilligungsverfahren, das auch den Namen verdient. Ich selber habe für ein Mitglied ein Bewilligungsverfahren eingereicht, nur um einen Fernwärmeanschluss zu ermöglichen. Ich habe einen Tag gebraucht, bis ich die Formulare ausgefüllt hatte. Das Ziel ist, dass der Vermieter 6 Franken Mietzinserhöhung zugesprochen erhalten hat. Diese 6 Franken sind da noch verbunden mit einer Gebühr von 200 Franken. Jetzt können Sie ausrechnen, wie lange es braucht, bis der Vermieter diese 6 Franken respektive diese Gebühr amortisiert hat, damit er dann etwas von seiner Mietzinserhöhung hat. Und hier geht es genau um diese Fragen und diese Fragen kann man nicht durch eine Verordnungsänderung gewährleisten.
Das gleiche ist der Vorstoss oder die Motion betreffend ökologische Erneuerungen. Hier geht es darum, dass wirklich diese ermöglicht werden. Wir haben viele Rückmeldungen von Eigentümern, die sagen, sie machen im Moment nichts, sie machen es dann, wenn sie wirklich es tun müssen. Und deshalb muss das aus dem Gesetz, ökologisch. Man kann nicht auf der anderen Seite von den Eigentümern verlangen, dass sie ihre Liegenschaften an die Fernwärme anschliessen oder Wärmepumpen installieren und nachher kommt man und sagt, jetzt müsst ihr aber eine Bewilligung anfordern. Und dann ist noch die Frage, welchen Mietzins dürften sie erreichen.
Es geht genau um diese Fragen und diese Fragen sind eben nicht in der Verordnung geregelt, sondern im Gesetz und das Gesetz wird dahingehend geändert, dass wir eben danach einen Wohnschutz haben, der sowohl Sanierungen ermöglicht und sowohl den Mieterschutz gewährleistet. Wir anerkennen, dass es Probleme gibt, die Probleme sind nicht nur in Basel, die sind generell und die sind auch mietrechtlich begründet, weil dort ist der Anfang des Problems und nicht im Wohnschutz. Und wir möchten, dass der Wohnschutz so geregelt wird, dass sowohl Mieter wie auch Vermieter am Schluss geschützt sind und darum geht es bei diesen Vorstössen.