Andreas Glarner
- Partei
- Schweizerische Volkspartei
- Fraktion
- Fraktion V
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Aargau
- Kammer / Bereich
- NR
- Sitznummer
- 38
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 9. Oktober 1962
- Zivilstand
- geschieden
- Beruf
- Unternehmer
- Sprache
- Deutsch
- andreas.glarner@parl.ch
- Telefon
- +41 79 416 41 41
- Adresse
- Postfach 18
8966 Oberwil-Lieli - Website
- www.andreas-glarner.ch
- Grosser Rat
- Schweizerische Volkspartei· Bremgarten
- Wikidata
- Q497462
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 03.06.2026
- Datensatz aktualisiert
- 26.06.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- JaGrosser RatEinbürgerungen; 1. Serie 2013 (Einbürgerungen)Grosser Rat AargauErgebnis: 85 Ja · 40 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatObergericht; Wahl von Dr. Hans Schibli, Gränichen, als Ersatzrichter am Obergericht mit Einsatz am Versicherungsgericht für den Rest der Legislaturperiode 2009/13 (Wahlen)Grosser Rat AargauErgebnis: 123 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatWahl einer Ersatzrichterin oder eines Ersatzrichters am Verwaltungsgericht; Ersatzwahl für den Rest der Legislaturperiode 2013-2018 (Wahlen)Grosser Rat AargauErgebnis: 130 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatVerwaltungsgericht; Wahl von Dinah Basler, Oberrichterin, Zofingen, als Verwaltungsrichterin für den Rest der Legislaturperiode 2009/13 (Wahlen)Grosser Rat AargauErgebnis: 125 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
- JaGrosser RatSpezialverwaltungsgericht; Wahl der beiden bisherigen nebenamtlichen Richtern, Viktor Oeschger, Laufenburg, und Maurice Perrinjaquet, Menziken (Wahlen)Grosser Rat AargauErgebnis: 120 Ja · 0 Nein · 0 Enth. · 0 Abwesend
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- BezahltNature products Switzeland GmbH, Oberwil-Lieli · Präsident(in)Gesellschaft mit beschränkter HaftungSchweiz
- Nicht Bezahlt
- GastGartenmann Stephanie30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- Persönliche/r Mitarbeiter/inBlülle Yves30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Der Kollege hier vorne hat sich "verdrückt" (Unruhe) - nicht physisch, sondern bei der Taste. Ich appelliere daher an Sie, die Abstimmung wiederholen zu dürfen.
- RedetextSchweiz
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Delegation, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, diese dahingehend zu überarbeiten, dass das Once-only-Prinzip ohne eine zentral durch das BFS betriebene Plattform umgesetzt wird und nicht das BFS zur staatlichen Datenkrake wird. Das Ziel dieser Vorlage ist grundsätzlich richtig und verdient Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger sollen dem Staat dieselben Daten nicht immer wieder neu liefern müssen. Das Once-only-Prinzip ist ein sinnvolles Instrument zur Entbürokratisierung und zur Entlastung der Bevölkerung, ja auch der Wirtschaft.
Darüber besteht bei uns Einigkeit. Doch der Weg, den der Bundesrat hier vorschlägt, ist falsch, und zwar grundlegend falsch, denn die Vorlage löst kein reales Problem, nämlich die mehrfache Datenerhebung mit einem Mittel, das neue und gravierende Probleme schafft, so die Zentralisierung enormer Datenmengen beim Bundesamt für Statistik.
Was ist das zentrale Problem? Das BFS soll nach dieser Vorlage zur zentralen Datendrehscheibe der gesamten Bundesverwaltung werden. Es soll aus den verschiedensten Registern und Behörden Daten zusammenführen, verwalten und weitergeben. Im Klartext, eine einzige Bundesbehörde besammelt die Informationen über Bürgerinnen und Bürger, über Unternehmer, über Institutionen und wird damit zur umfassenden staatlichen Datenkrake.
Man muss sich die Konsequenzen dieser Konstruktion vor Augen führen. Wenn Daten, die heute verteilt sind, in verschiedenen Registern liegen, beim Einwohnermeldeamt, beim Handelsregister, bei der AHV, bei den Steuerbehörden, plötzlich zentral beim BFS zusammengeführt werden, entsteht ein staatliches Datenprofil von bisher unbekanntem Ausmass. Jede Panne, jeder Hackerangriff, jeder Missbrauch betrifft nicht mehr einzelne Register, sondern den gesamten Datenbestand auf einmal. Das Risiko wird also nicht verteilt, sondern es wird konzentriert. Damit steigt für jede einzelne Person in diesem Land die Gefahr, dass die Privatsphäre beeinträchtigt wird. Und das ist kein theoretisches Risiko. Die jüngere Geschichte zeigt uns, dass selbst gut gesicherte Datensysteme angreifbar sind. Datenpannen bei Behörden sind keine Ausnahme mehr, sondern eine reale und wiederkehrende Bedrohung. Und je mehr Daten an einem Ort konzentriert sind, desto attraktiver wird dieser Ort eben für Angriffe von aussen und umso verheerender sind die Folgen, wenn etwas schief geht.
Doch das technische Risiko ist nicht das einzige Problem. Es geht auch um das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Staat. Die Schweiz hat eine starke Tradition des Datenschutzes und der staatlichen Zurückhaltung bei der Datenerhebung. Diese Tradition ist kein Zufall. Sie spiegelt das Selbstverständnis einer liberalen Demokratie wider, in der der Staat dem Bürger dient und nicht umgekehrt.
Es wäre so einfach, es besser zu machen. Das Once-only-Prinzip lässt sich sehr wohl umsetzen, ohne dass alles beim BFS zusammenläuft. Die Lösung liegt in dezentralen, standardisierten Schnittstellen zwischen den bestehenden Registern. Die einzelnen Behörden behalten ihre Daten, sprechen technisch jedoch die gleiche Sprache und können Informationen gezielt und kontrolliert austauschen, wenn eine andere Behörde sie benötigt. Das Resultat für den Bürger wäre dasselbe: Er muss seine Daten nur einmal liefern.
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass es keine zentrale Instanz gibt, die alles weiss und alles hat. Andere Länder machen uns das vor. Estland, das oft als Vorzeigebeispiel einer digitalen Verwaltung genannt wird, baut sein System auf einem dezentralen Datenaustausch auf, dem sogenannten X-Road-System. Die Daten bleiben bei den jeweiligen Behörden, die Zugriffsrechte sind klar geregelt, und jede Abfrage wird protokolliert. Das ist datenschutzfreundlich, sicher und dennoch effizient. Es gibt keinen sachlichen Grund, weshalb die Schweiz diesen Weg nicht ebenfalls gehen sollte.
Für uns ist die vorliegende Vorlage deshalb in der jetzigen Form nicht annehmbar - nicht, weil das Ziel falsch wäre, sondern weil der Weg falsch ist. Der Bundesrat soll die Vorlage zurücknehmen und neu erarbeiten, mit dem klaren Auftrag, das Once-only-Prinzip dezentral umzusetzen. Das BFS kann koordinieren, zentralisiert jedoch nicht. Die Daten bleiben dort, wo sie hingehören: bei den zuständigen Fachbehörden unter ihrer jeweiligen Verantwortung und Kontrolle.
Ich bitte Sie, unserem Rückweisungsantrag zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Herr Bundesrat, Sie haben - wenn auch eher allgemein - ausgeführt, dass Sie die Menschenrechtslage beobachten. Was unternehmen Sie konkret dagegen, dass Personen, die wir schützen, ihrerseits andere Minderheiten drangsalieren? Welche konkreten Massnahmen ergreifen Sie?
- RedetextSchweiz
Was will meine Motion? Sie will den Bundesrat beauftragen, zusammen mit der Skyguide geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Rentenalter der Fluglotsen unter Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte und weitestgehend kostenneutral auf das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren anzuheben.
Was ist Skyguide? Skyguide ist eine nicht gewinnorientierte, gebührenfinanzierte Aktiengesellschaft, die in einem reinen Monopolbereich tätig ist. Der Bund verfügt über 99,9 Prozent aller Aktien und über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit an Skyguide. Mit den strategischen Zielvorgaben 2020-2023 forderte der Bundesrat Skyguide zu Beginn des Jahres 2020 auf, für ein zeitgemässes Pensionierungsalter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. Dies war mit dem früheren Pensionsalter von 56 Jahren nicht erfüllt. Jedoch ist auch die inzwischen erfolgte Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre angesichts der steigenden Lebenserwartung, einer hohen Leistungsfähigkeit auch im Alter und der zunehmenden Schieflage der Altersvorsorge unzureichend.
Die Folgen des Coronavirus und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Luftverkehr hätten Skyguide eigentlich dazu bringen müssen, ihre Kostenstruktur freiwillig zu überdenken. Jedoch wurden die Ausfälle bei Weitem nicht kompensiert. Deshalb war der Bund auch genötigt, mit 150 Millionen Franken Skyguide zu rekapitalisieren. Es könnte in absehbarer Zeit wieder einmal so weit kommen.
In diesem Kontext ist es umso stossender und für die Bevölkerung vollkommen unverständlich, dass ein Unternehmen, welches sich fast vollständig in der Hand des Bundes und somit der Steuerzahler befindet und mit Steuergeldern gerettet werden musste, nach wie vor ein solch tiefes Rentenalter gewährt. Aus diesem Grund ist das Rentenalter schrittweise auf das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren anzuheben. Zur Gewährleistung der Sicherheit und der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Flugsicherungspersonals sind die regelmässigen gesundheitlichen und psychologischen Kontrollen durchzuführen, wie diese bereits heute für alle Flugverkehrsleiter ab dem 40. Altersjahr im zweijährlichen Rhythmus vorgeschrieben sind. Sollte eine Person diese Tests nicht bestehen, so könnte diese beispielsweise in den Innendienst versetzt werden oder für andere Aufgaben eingesetzt werden.
Aber hören wir doch einmal noch, was hier so alles geboten wird. Bei den Ferien sind es 29 Arbeitstage bereits ab dem 56. Altersjahr. Das geht dann stetig hoch, bis zu 34 Tagen Ferien ab dem 59. Altersjahr, während der normale Mitarbeiter im Graben immer noch 20 Tage geniessen kann. Es gibt sogar einen Regenerationsurlaub für diese Mitarbeiter. Ab dem 40. Altersjahr bekommen Sie bei Skyguide einen Regenerationsurlaub von zwei Wochen. Diesen dürfen Sie jedes vierte Jahr beziehen, und man bezahlt Ihnen dann sogar noch 6000 Franken dazu, egal, was immer Sie dann damit machen. Und auch Schwangerschaftsurlaube werden für die Angestellten, zumindest die weiblichen, grosszügig gewährt. Es geht hier nicht um Neid. Aber diejenigen, die all dies bezahlen müssen, haben normale Löhne und normale Konditionen und müssen diesen Hochverdienern auch noch die Luxuskonditionen bezahlen. Das ist ungerecht. Stimmen Sie bitte der Motion zu.
- RedetextSchweiz
Sie haben es bereits gehört: Wir beantragen Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten und, sollten Sie dies nicht gutheissen, die Rückweisung an den Bundesrat.
Die Vorlage soll ein elektronisches Verwaltungsverfahren in den Sozialversicherungen der ersten Säule und bei den Familienzulagen einführen, wobei eine weitere Ausweitung nicht ausgeschlossen ist. Der zweite Schritt wird dann wohl sein, dass auch alle Pensionskassen gezwungen werden, auf die Plattform zu kommen. Damit hätte dann der Staat die vollständige Transparenz über alle Pensionskassenguthaben. Sie wissen, wohin das führen könnte.
Die Durchführungsstellen und die Versicherungsträger sollen verpflichtet werden, untereinander mit weiteren Akteuren elektronisch über eine gemeinsame Plattform zu kommunizieren. Unter anderem sollen dezentrale Systeme und Instrumente besser verknüpft werden. Bei den kantonalen Ausgleichskassen ist die Sorge sehr gross, dass sie Einfluss verlieren werden. Sie sind der Meinung, dass mit ihren Systemen eine Umsetzung möglich wäre.
Wie Sie wissen, werden hohe Zusatzkosten anfallen und es wird auch mehr Personal benötigt werden. Der Bund alleine rechnet mit 15 Millionen Franken. Am Ende dürfte die Rechnung erfahrungsgemäss wieder viel höher ausfallen und auf die Bevölkerung abgewälzt werden.
Beim EDI ist die klare Tendenz zu beobachten, Zentralisierung und Steuerung durch Digitalisierung voranzutreiben, was wir entschieden ablehnen. Die bewährten dezentralen Strukturen der kantonalen Durchführungsstellen würden geschwächt. Zudem birgt die grosse Datenkonzentration Risiken für Cyberangriffe und Systemausfälle, was unserer Meinung nach angesichts dieser sensiblen Daten nicht akzeptabel ist. Herr Kollege Aeschi hat bereits erwähnt, was passiert, wenn beim Bund mal was ausfällt.
Dabei hat die Verwaltung bei der Ausarbeitung einmal mehr die zuständigen Akteure zu wenig gewürdigt und den Bedarf der Ausführungsstellen falsch eingeschätzt. Fast alle Kantone schreiben uns, dass die Regelung nicht in einem Spezialgesetz, sondern im AHV-Gesetz oder im ATSG erfolgen solle.
Sie sind auf bestem Weg, wieder einmal ein Gesetz zu beschliessen, das niemand ausser der Bundesverwaltung so richtig will. In Anbetracht der 20 Kantone, die das Bundesgesetz ablehnen, müssen wir die Vorlage mit dem klaren Auftrag an den Bundesrat zurückweisen, die Anliegen der Kantone und der kantonalen Ausgleichskassen - insbesondere die Entwicklung einer effizienteren und kostengünstigen dezentralen elektronischen Plattform unter Einbezug der Durchführungsstellen bei der Entwicklung und dem Betrieb - zu berücksichtigen.
Nicht nur 20 Kantone, auch 37 von insgesamt 67 Vernehmungsteilnehmenden lehnen das BISS entschieden ab. Wir warnen davor, eine Vorlage zu verabschieden, die nicht im Interesse der Kantone ist.
Wir alle wissen: Viele IT-Projekte des Bundes sind sehr schlecht gelaufen. Beim Projekt Insieme hatten wir einen Totalausfall, der über 100 Millionen Franken gekostet hat. Die Risiken scheinen hier wieder einmal sehr gross zu sein.
Also: Geben wir dem Bundesrat die Chance, eine Vorlage zu bringen, die die Hauptakteure, nämlich die Kantone, begrüssen können.
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