Severin Brüngger
- Partei
- FDP.Die Liberalen
- Fraktion
- Fraktion RL
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Schaffhausen
- Kammer / Bereich
- SR
- Sitznummer
- 4
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 18. April 1978
- Beruf
- Linienpilot/in
- Sprache
- Deutsch
- Telefon
- 41796944007
- Adresse
- Abendstrasse 22
8200 Schaffhausen
- Grosser Stadtrat
- FDP.Die Liberalen Schaffhausen
- Kantonsrat
- FDP.Die Liberalen· FDP-Die Mitte· Schaffhausen
- Wikidata
- Q72307721
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 26.06.2026
- Datensatz aktualisiert
- 06.07.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- JaAbstimmung ohne TitelSchweiz
- NeinAbstimmung ohne TitelSchweiz
- JaAbstimmung ohne TitelSchweiz
- NeinAbstimmung ohne TitelSchweiz
- NeinAbstimmung ohne TitelSchweiz
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- —
- Nicht Bezahlt
- —Kantonsrat
- Persönliche/r Mitarbeiter/inSchärrer Nina30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Die Motion Schilliger 23.4139 verlangt, dass Schichtzulagen, Pikettzulagen und vergleichbare Entschädigungen von den relevanten Lohnbestandteilen in der Lohngleichheitsanalyse ausgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere Zulagen für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Pikett- und Bereitschaftsdienst sowie Zulagen für besondere Erschwernisse wie Lärm, Hitze, Kälte, Schmutz oder gefährliche Arbeitsbedingungen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bestätigt, diese Zulagen geschlechtsneutral auszurichten und bei der Vergabe solcher Einsätze kein Geschlecht zu benachteiligen.
Die Motion wurde am 28. September 2023 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 5. Mai 2025 mit 118 zu 72 Stimmen deutlich angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung. Die Mehrheit Ihrer Kommission anerkennt das Anliegen der Motion. Der Motionär weist auf ein praktisches Problem hin. In Betrieben mit viel Schicht-, Nacht- oder Pikett-Dienst können solche Zulagen die Lohngleichheitsanalyse beeinflussen, obwohl sie nach klaren Regeln für Frauen und Männer gleich ausgerichtet werden. Das betrifft etwa Industrie, Sicherheitsdienste, Polizei, Rettungsdienste oder andere Betriebe mit unregelmässigen Arbeitszeiten.
Nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission soll die Analyse nicht verzerrt werden, wenn die Zulagen tatsächlich geschlechtsneutral geregelt sind und der Zugang zu solchen Einsätzen diskriminierungsfrei erfolgt. Die Motion will also nicht Lohndiskriminierung ausblenden, sondern verhindern, dass korrekt handelnde Betriebe wegen solcher Entschädigungen unnötig belastet werden. Entscheidend ist: Die Motion will nicht, dass diskriminierende Löhne aus der Analyse genommen werden, sondern diskriminierungsfreie Inconvenience-Entschädigungen. Das ist ein Unterschied. Wer Nachtarbeit, Pikett oder gefährliche Arbeit leistet, erhält dafür eine Zulage. Wenn diese Zulage für Frauen und Männer gleich geregelt ist und der Zugang zu diesen Einsätzen offen steht, soll die Lohngleichheitsanalyse nicht künstlich verzerrt werden.
Die Kommission beantragt Ihrem Rat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen.
- RedetextSchweiz
Ich bin zwar Mitglied der Kommission, habe mich aber etwas später gemeldet. Ich möchte doch noch die Mehrheit unterstützen und mache das mit sehr gutem Gewissen. Ich bin für Lohngleichheit. Dieses Gesetz wurde nun mit einer Sunset-Klausel für zwölf Jahre eingeführt. Wenn man jetzt so tut, als würde man diese Massnahme sofort abschaffen, ist das nicht ganz richtig. Der Mehrheitssprecher hat es gesagt: Die Verpflichtung läuft weiter bis 2032. Dann werden wir uns fragen müssen: Ist dieses Gesetz wirklich das richtige, nachdem es zwölf Jahre lang in Kraft war und wir trotzdem keine Lohngleichheit erreicht haben? Ist es, auch für die Frauen, dann nicht besser, wenn wir das Gesetz abschaffen? Sie könnten ja vielleicht eine Motion einreichen, um das Gleichstellungsgesetz zu erneuern und besser zu machen.
Deshalb bitte ich Sie, die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
- RedetextArmeebotschaft 2026Nr. 26.025Schweiz
Es wird Sie vielleicht nicht wundern, dass die Ständeräte aus dem Kanton Schaffhausen sich hier melden. Ich lege auch meine Interessenbindung offen. Ich bin Ständerat des Kantons, in welchem die Pistole 26 produziert werden soll. Ich habe sogar meine Berufslehre bei der Schweizerischen Industriegesellschaft (SIG) in Neuhausen am Rheinfall gemacht, die vor 173 Jahren gegründet wurde und also schon 170 Jahre lang in der Region besteht. Wir haben mit Bahnwaggons, Drehgestellen, Verpackungsmaschinen und eben unter anderem auch sehr erfolgreich mit Waffen für die Schweizer Armee angefangen. Ich habe selbst an den Dingern herumgeschraubt. Momentan - da haben Sie recht, Ständerätin Roth - ist es nur ein Reparaturgeschäft, aber immerhin ein Reparatur- und Instandhaltungsgeschäft für unsere Schweizer Waffen, was ja auch sehr wichtig ist. Ja, die Lage ist ernst für den Standort Schaffhausen, auch wenn man vielleicht ein bisschen schmunzeln könnte, weil wir gerade nebeneinander sitzen und sogar farblich sehr gut zusammenpassen heute Morgen - schön, oder? (Zwischenbemerkung von Ständerätin Roth: Also nicht politisch)
Sie können sich vorstellen, dass ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, mit der P320 und auch dieser Desinformationskampagne, die heute im Rat schon mehrmals angesprochen und auch sehr gut von den Mitgliedern der SiK-S und vom Kommissionspräsidenten erklärt wurde. Aber vielleicht ist es gut, dass wir einmal auch öffentlich hier darüber sprechen können; denn die P320 ist eine sichere Waffe. Ein ungewollter Schuss, ohne den Abzug zu betätigen, ist technisch ausgeschlossen. Sie müssen den Abzug also durchziehen, damit da ein Schuss rauskommt. Wenn Sie eine Sicherung wollen, Ständerätin Roth, dann kann das bestellt und so ausgeführt werden. Aber ich glaube, das wird von der Armee so nicht gewollt. Mehrere unabhängige Untersuchungen bestätigen die Wirksamkeit dieser Sicherungsmechanismen.
Dann gab es, wie angesprochen, diese Berichte aus den USA, wo sich Schüsse gelöst haben sollen. Die zuständigen Behörden haben diese Vorfälle untersucht, und die Waffen sind immer noch im Dienst. Ich gehe nicht davon aus, dass die US-Behörden eine unsichere Waffe weiter bei ihren Truppen und Sicherheitsleuten behalten würden. Die P320 steckt nicht in den Kinderschuhen. Sie ist eine bewährte Waffe, die von Armeen und Spezialeinheiten in den USA, Brasilien, Saudi-Arabien, Kanada, Australien, Dänemark und übrigens auch in der Schweiz in den Kantonen Luzern, St. Gallen und Uri sowie in den Stadtpolizeien Locarno und Lugano genutzt wird. Ich habe von diesen Schweizer Kantonen und Stadtpolizeien jetzt auch noch nie gehört, dass die Waffe so unglaublich ungenau sei. Die Truppentests haben tatsächlich ein nicht so gutes Resultat erbracht. Die SIG Sauer wird aber zusätzlich noch einen Swiss Finish machen und technische und ergonomische Anpassungen an der Waffe durchführen.
Die Pistole 26 wird in der Schweiz hergestellt. Die SIG Sauer ist zwar ein amerikanisches Unternehmen, aber sie hat ihren Firmensitz in Neuhausen am Rheinfall und ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, die auch Steuern zahlt, so wie all die etwa 400 Zulieferer in der ganzen Schweiz, die Teile nach Neuhausen liefern werden. Deshalb ist es wirklich schwer zu verstehen, dass man jetzt versucht, ein Schweizer Produkt, das in der Schweiz hergestellt wird, hier schlechtzureden. Die SIG Sauer wird ein verlässlicher Partner sein. Es wird eine Preis- und Liefergarantie geben. Ich glaube, wir sollten diesen verlässlichen Partner nicht schwächen, sondern stützen.
Lassen Sie uns diesen Minderheitsantrag ablehnen.
- RedetextSchweiz
Ja, Stopfen bleibt Stopfen. Ich sehe den indirekten Gegenentwurf sehr kritisch. Im Tierschutzgesetz wird neu stehen, dass, wer Stopfleber einführt, das beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anmelden muss, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beobachtet, dass das EDI und das EFD Berichte schreiben. Auch die Fachstellen der Kantone werden in bürokratischer Hinsicht mehr zu tun haben, und die Massnahmen, die der Kommissionssprecher angetönt hat, kommen dann erst noch. Die Änderungen im Lebensmittelgesetz sind akzeptabel, auch wenn der Bundesrat das schon umgesetzt.
Ja, so ehrlich müssen wir sein. Dieses Votum ist nicht für die Initiative oder gegen die Initiative, sondern gegen den Gegenvorschlag. Stopfen bleibt immer noch Stopfen. Mit all den neuen Regulierungen, die wir nun im Gegenvorschlag finden, bleibt Stopfen immer noch Stopfen. Dieser Prozess kann nicht reguliert werden, denn ansonsten handelt es sich beim Endprodukt nicht mehr um Stopfleber, sondern einfach um Leberli, die Sie in der Pfanne braten können.
Eine normale Gänseleber wiegt ungefähr 80 Gramm und ist etwa so gross wie eine Zwetschge. Eine normale Gans pickt mit dem Schnabel Gras, Kräuter, Körner, Samen, vielleicht mal ein kleines Insekt oder die Wade eines Spaziergängers. Hingegen bekommen Stopfgänse ein Rohr in den Hals gesteckt und werden zwangsgefüttert. Zwei- bis dreimal täglich wird ihnen Maisbrei in den Magen gestopft. Nach dem Stopfen wiegt die Leber typischerweise 600 bis 1000 Gramm. Das ist ungefähr acht- bis zwölfmal schwerer als eine normale Leber, also so gross wie eine Honigmelone. Die Leber verfettet und ändert die Farbe. Aus einem gesunden, dunkelroten Organ wird eine gelbe, beige, crèmefarbene und wachsige Leber. Der ganze Prozess dauert zwei bis drei Wochen und findet direkt vor der Schlachtung statt. Deshalb hilft es auch nicht, wenn man zum Beispiel die Stallhaltung verbessert.
Das Stopfen ist das Problem. Man kann Stopfleber essen wollen oder nicht. Wegregulieren können wir sie nicht. Im Gegenteil, eine Regulierung, die schlussendlich dem Tier nichts bringt, wäre ein "ethic washing". Wir kennen das vom Greenwashing schon sehr gut. Ich lehne deshalb den indirekten Gegenentwurf ab und bitte Sie, das auch zu tun.
- RedetextSchweiz
Zuerst einmal vielen Dank dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen. Es handelt sich um ein ziemlich komplexes Thema, und ich fand die Recherche dazu spannend; ich hoffe, Sie auch. Der Auslöser war das EP 27, in dessen Rahmen der Bundesrat die Finanzierung der delegierten Lufträume einsparen wollte. Da habe ich gemerkt, dass insbesondere Frankreich, Deutschland und Österreich Lufträume an die Schweiz delegieren, dass aber der Bund die Kosten dafür tragen muss - namentlich die Kosten für den Aufwand, den Skyguide für diese Lufträume betreibt.
Und es geht hier nicht um Kleingeld: Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass für das Jahr 2025 Abgeltungen aus der Bundeskasse an Skyguide von insgesamt 43,5 Millionen Franken geleistet wurden. Davon entfallen rund 25,7 Millionen Franken auf Deutschland. Die Skyguide kontrolliert also den deutschen Luftraum, die deutschen Behörden nehmen die Gebühren dafür ein, und Skyguide wird dann aber durch den Bund entschädigt. Das ist natürlich ein bisschen störend. Rund 15 Millionen Franken gab der Bund zudem für die Sicherung des italienischen Luftraums aus, 2,6 Millionen Franken für jenen Österreichs.
Besonders enttäuschend ist, dass der Bundesrat das im Grunde sieht, aber keine konkreten Schritte unternimmt beziehungsweise nicht sagt, wie er diese Situation verbessern will. Er erklärt einfach, weshalb es schwierig ist; er verweist darauf, dass die Nachbarstaaten jeweils keinen eigenen Nutzen in der Delegation ihres Luftraums sehen würden und dass es keine allgemeine Pflicht zur Vergütung gäbe. Aber er sagt nicht, ob und wie er dieses Thema politisch mit den Nachbarländern angehen will. Gerade gegenüber Deutschland scheint mir das aber angesichts der 25,7 Millionen Franken, die für die Kontrolle des deutschen Luftraums aus dem Bundeshaushalt an Skyguide fliessen, angezeigt; das ist schon ein ziemlicher Batzen.
Ich gehe nicht davon aus, dass solche Gespräche einfach sind, aber angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes darf man meiner Meinung nach vom Bundesrat erwarten, dass er sich mit Nachdruck für eine faire, verursachergerechte Finanzierung einsetzt. Es geht darum, ob der Schweizer Steuerzahler dauerhaft Leistungen finanzieren soll, die teilweise in ausländischen Lufträumen erbracht werden, zumal es für diese Situation zumindest in einem Fall, nämlich im Fall von Frankreich, bereits eine bessere Lösung gibt. Frankreich delegiert ebenfalls Lufträume an die Schweiz, und dafür haben wir eine Lösung gefunden.
Ich bedanke mich beim Bundesrat für seine Antworten und würde mich freuen, wenn er in dieser Sache aktiv werden könnte.
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- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission Gerichte/BA(GPK-S Gerichte/BA)Schweiz
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