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Anita Dähler

Ehemaliges Mitglied
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Grosser Rat
Mandat
Partei
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizQuelle: CVP
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Sprache
Deutsch
Referenzen & Quelle
Quell-Körperschaft
TG
Datensatz aktualisiert
10.06.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten

Keine erfassten Abstimmungen.

Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(15)
  1. Mitglied GR
    Rede
    Grosser Rat
    Im Namen der CVP danke ich dem Regierungsrat für seine informative Antwort. Aus meiner persönlichen Erfahrung als Gemeindeammann einer Seegemeinde darf ich Ihnen hier versichern, dass Anlagen, die eine gewichtige Nutzung des Oberflächengewässers darstellen (zum Beispiel Hafenanlagen, Bojenfelder, Bootsstege), bereits vor Inkrafttreten des jetzigen Wassernutzungsgesetzes konzessioniert wurden. Bei kleineren Anlagen wie Bootsschlipfen oder Plattenwegen, die eine nachträgliche Konzession brauchen, appelliere ich namens der CVP, die Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Vor allem bei kleineren Objekten werden die jährlichen Konzessionsgebühren so tief sein, dass ausser dem Unmut der Betroffenen nicht viel gewonnen werden kann. Ausserdem spielt gerade am Seeufer eine ausgezeichnete Selbstregulierung unter dem Motto: "Der Nachbar sieht alles."
  2. Mitglied GR
    Rede
    Grosser Rat
    Vor einigen Monaten wurde eine sehr wichtige und interessante Studie zur Behandlungssituation der Brustkrebspatientinnen veröffentlicht, die nicht unumstritten war. Aber dennoch hat sie klar gezeigt, dass eine an Brustkrebs erkrankte Westschweizerin deutlich höhere Chancen zur Früherkennung und vollständigen Heilung des Krebses hat als eine Ostschweizerin. Ein Beispiel: Im Kanton St Gallen und in den beiden Appenzell werden nur 28 % der Brustkrebstumore im ersten Stadium entdeckt, im Wallis hingegen sind es 44 %. Vom Thurgau sind leider aufgrund des fehlenden Krebsregisters keine entsprechenden Daten vorhanden. Brustkrebs ist für eine Frau eine sehr einschneidende Diagnose. In der Schweiz muss sich ungefähr jede zehnte Frau vergegenwärtigen, dass ihr diese Diagnose einmal gestellt werden kann. Das MammographieScreening-Programm ist die einzige Möglichkeit, Brustkrebs schon in einem frühen Stadium zu erkennen. Natürlich kann man heute bereits Mammographien durchführen lassen, doch weiss man aus Studien, dass solche individuellen Mammographien, das so genannte opportunistische System, nur von gesundheitsbewussten, meist besser gestellten Frauen nachgefragt werden. Im Kanton St. Gallen beispielsweise haben sich vor Einführung des Screening-Programmes nur 22,6 % der Frauen der relevanten Alterskategorien einem Screening unterzogen. In einem Screening-Programm hingegen werden alle Frauen zwischen 50 und 70 Jahren schriftlich zu einer Mammographie eingeladen. Ausserdem gibt es ein Beratungsgespräch. Damit können eben auch Frauen erreicht werden, die sonst keine Vorsorgeuntersuchungen machen würden. Da in einem solchen Programm jedes Röntgenbild unabhängig von zwei Ärzten zu beurteilen ist und die beteiligten Röntgenärztinnen und -assistenten eine spezielle Ausbildung für ScreeningProgramme zu absolvieren haben, erzielen solche qualitätskontrollierte Programme auch die besseren Resultate als das opportunistische Screening; einerseits hinsichtlich der Senkung der Sterblichkeit um 25 % bis 30 %, andererseits aber auch hinsichtlich der oft kritisierten Anzahl der unklaren Befunde. Dazu kommen noch weitere Effekte, die genau so wichtig sind: Je früher ein Tumor entdeckt wird, umso besser ist die Prognose für die Frau. Eine Mammographie kann Tumore mit einem Durchmesser von durchschnittlich 5 mm nachweisen, was durch Abtasten der Brust zum Beispiel nicht möglich ist - hier ist die Durchschnittsgrösse eines nachgewiesenen Tumors ungefähr 15 mm. Bei so kleinen Tumoren mit 5 mm Durchmesser liegt die Überlebenswahrscheinlichkeit bei 95 %. Ebenso wichtig für die betroffenen Frauen ist die Tatsache, dass bei kleinen Tumoren weit weniger aggressiv behandelt werden muss. Die Brust kann meist erhalten werden und Chemotherapien und Bestrahlungen sind weniger umfangreich. Dies bedeutet weniger Belastung und mehr Lebensqualität für die Frau. Durch eine Früherkennung von Brustkrebs durch solche Mammographie-Screening-Programme kann den betroffenen Frauen und deren Familien sehr viel Leid erspart werden. Daher hoffe ich, dass Sie sich in der Diskussion klar für ein flächendeckendes, qualitätskontrolliertes Mammographie-Screening aussprechen.
  3. Mitglied GR
    Rede
    Grosser Rat
    Ich danke dem Regierungsrat für seine positive Haltung einem Mammographie-Screening-Programm gegenüber. Pro Jahr erkranken in der Schweiz rund 5'300 Frauen neu an Brustkrebs. Brustkrebs stellt bei Frauen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren die häufigste Todesursache dar. Wird Brustkrebs nicht frühzeitig erkannt, bedeutet er in aller Regel nicht nur enormes Leid für die Betroffenen, sondern er generiert auch hohe Kosten. Nur mittels eines Mammographie-Screening-Programmes ist es möglich, Brustkrebs im Anfangsstadium zu erkennen und mit vergleichsweise einfachen und kostengünstigen Methoden zu therapieren. Leider ist ein solches Programm erst in der Westschweiz eingeführt, und der Kanton St. Gallen hat in diesem Jahr gestartet. Ebenso wichtig erachte ich auch den Aufbau eines Krebsregisters im Kanton Thurgau. Um die Haltung der anderen Fraktionen zu diesen Fragen zu erfahren, beantrage ich Diskussion.
  4. Mitglied GR
    Rede
    Grosser Rat
    Ich spreche als Vertreterin einer zugegebenermassen kleinen Gemeinde, in der wir die Missbrauchsfälle, die angesprochen wurden, auch dank des Datenpools sehr gut in den Griff bekommen konnten. Wir auf unserer Gemeinde wissen, wer die Prämien nicht bezahlt. Von den Säumigen werden sofort Abtretungserklärungen verlangt, womit deren individuelle Prämienverbilligung der Gemeinde zugeleitet wird, die sie dann unverzüglich an die entsprechende Krankenkasse weiterleitet. Ich habe gehört, dass es auch andere Gemeinden gibt, die ihre Missbrauchsfälle im Griff haben. Es besteht kein Zeitdruck, denn dank des Datenpools haben wir schon sehr vieles eingeführt. Ich möchte Ihnen Folgendes zu bedenken geben: Wenn wir dem Antrag des Regierungsrates zustimmen, werden die Gemeinden verpflichtet, für 100'000 Berechtigte ein System einzuführen und den Datenstamm dieser Berechtigten hinsichtlich jedes Wechsels der einzelnen Krankenkasse manuell zu pflegen, und dies wegen ungefähr 5 % Missbrauchsfälle, falls es überhaupt noch solche geben sollte. Wir würden ein aufwendiges System auf Gemeindeebene implementieren, das a) nicht mehr dringend notwendig ist und b) eventuell 2011, wenn die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes effektiv in Kraft tritt, vielleicht wieder neu geregelt werden muss. Fr. 5.-- pro IPV-berechtigte Person machen für 100'000 Berechtigte eine halbe Million Franken aus. Dieses Geld wird dem IPV-Topf entnommen und geht somit weg von den Berechtigten an die einzelnen Krankenkassen. Damit habe ich schon meine liebe Mühe, vor allem wenn ich daran denke, dass es ganz wenige Missbrauchsfälle sind. Darüber muss der Grosse Rat im Rahmen einer Gesetzesvorlage nochmals sprechen können. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag des Regierungsrates abzulehnen.
  5. Mitglied GR
    Rede
    Grosser Rat
    Ich stelle den Antrag, § 23 Absatz 1 wie folgt zu ändern: "Der Sitz des Zivilstandsamtes ist Frauenfeld." Für mich macht es keinen Sinn, ein gut funktionierendes Amt, das über eine gut ausgebaute Infrastruktur inklusive ein kantonales Trauzimmer verfügt, aufzulösen, um in Weinfelden Büroräumlichkeiten für vierzehn bis zwanzig Vollstellen zu schaffen. In Frauenfeld werden über 4'000 der 7'000 Fälle bearbeitet, in Weinfelden sind es nicht einmal 500.
Beiträge(1)
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    • Parlament (Legislativrat)
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