Landrat
Nidwalden(NW)- Lead22. Juni 2026Teilrevision Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz)
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 14. August 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.
► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.
Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:
- Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
- Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
- Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
- Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.
Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Baudirektion (Tel. +41 41 618 72 02; E-Mail: baudirektion@nw.ch).
- Lead20. April 2026Teilrevision der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Mittwoch, 1. Juli 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.
► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.
Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:
- Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
- Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
- Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
- Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.
Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Finanzdirektion (Tel. +41 41 618 71 54, E-Mail: finanzdirektion@nw.ch).
- Lead
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 13. April bis 12. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, sie wird digital durchgeführt.
► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Plattform finden Sie ab dem 13. April 2026 sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.
Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:
- Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
- Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
- Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
- Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.
Ein Erklärvideo auf der Mitwirkungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Mitwirkungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Tel. +41 41 618 40 00, Email).
- Lead
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.
► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich zuerst registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.
Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:
- Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
- Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
- Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
- Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.
Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (Tel. +41 41 618 76 54; Email: volkswirtschaftsdirektion@nw.ch).
- Lead
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Donnerstag, 30. April 2026.
- Lead13. Oktober 2025Teilrevision des Entschädigungsgesetzes
Die Vernehmlassungsfrist endete am 16. Januar 2026.
- Lead22. September 2025Teilrevision der Gesetzgebung über die Mittelschule
Die Vernehmlassungsfrist endete am 31. Dezember 2025.
- Lead22. September 2025Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz)
Die Vernehmlassungsfrist endete am 5. Dezember 2025.
- Lead1. September 2025Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe (kantonales Mehrwertabgabegesetz)
Die Vernehmlassungsfrist endete am 28. November 2025.
- Lead23. Juni 2025Gesetz über die Organisation und die Aufsicht der Korporationen (Korporationsaufsichtsgesetz)Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Freitag, 31. Oktober 2025.
- LeadDie Vernehmlassungsfrist endete am 18. Juli 2025.
- LeadDie Vernehmlassungsfrist endete am 18. Juli 2025.
Die bereinigte Vorlage wurde vom Regierungsrat am 21. Oktober 2025 zuhanden der Beratung im Landrat verabschiedet. - LeadDie Vernehmlassungsfrist endete am 31. Juli 2025.
- LeadDie Vernehmlassungsfrist endete am 9. Juli 2025.
- Lead17. Februar 2025Totalrevision der Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe (kantonale Sprengstoffverordnung)Die Vernehmlassungsfrist endete am 19. Mai 2025.
- LeadDie Vernehmlassungsfrist endete am 25. April 2025.
- Lead16. Dezember 2024Teilrevision des Gesetzes über die Gerichte und die Justizbehörden (Offenlegung der lnteressenbindungen)Die Vernehmlassungsfrist endete am 28. März 2025.
- Lead16. Dezember 2024Totalrevision der kantonalen ReklamegesetzgebungDie Vernehmlassungsfrist endete am 28. März 2025.
- Lead16. Dezember 2024Teilrevision der Volksschulverordnung und der LehrpersonalverordnungDie Vernehmlassungsfrist endete am 21. März 2025.
- Lead19. November 2024Klimastrategie Nidwalden
Die Vernehmlassungsfrist zur Klimastrategie endete am 5. Mai 2025.
Beim Grundlagenbericht zur Klimastrategie (siehe Dokumente ↓) handelt es sich um einen Bericht mit Zusatzinformationen insbesondere zu den Datengrundlagen, Hintergründen zur Treibhausgasbilanz, zu laufenden Massnahmen sowie zur politischen Ausgangslage.
→ Weitere Informationen auch unter www.nw.ch/klimastrategie
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0