Teilrevisionen kantonale und interkantonale Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung
(2019.NWVD.16)- Typ
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Landrat Nidwalden (NW)
- Nummer
- 2019.NWVD.16
- Beginn
- 24.03.2026
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 134140
- FristRegierung
- Eingereicht
- Lead23. März 2026
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.
► vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich zuerst registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.
Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:
- Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
- Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
- Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
- Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.
Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (Tel. +41 41 618 76 54; Email: volkswirtschaftsdirektion@nw.ch).
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0