NW

Landrat

Nidwalden(NW)KantonMit Parlament
SchweizNW43'223 Einwohner60 Sitze
Profil
Typ
Kanton
Land
Schweiz
Kanton
NW
Hat Parlament
Ja
Sprachen
DE
Bevölkerung
43'223
Sitze (Legislative)
60
Exekutive
Regierungsrat
Sitze (Exekutive)
7
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q12592
Vernehmlassungen
Offizielles Profil
Flagge
Flagge
Gremium-Schlüssel
NW
Quellsprache
DE
Texte(112)
  • LeadTEXT

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 14. August 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

    vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
    • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
    • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.

    Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Baudirektion (Tel. +41 41 618 72 02; E-Mail: baudirektion@nw.ch).

  • LeadTEXT

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Mittwoch, 1. Juli 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

    vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
    • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
    • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.

    Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Finanzdirektion (Tel. +41 41 618 71 54, E-Mail: finanzdirektion@nw.ch).

  • LeadTEXT

    Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 13. April bis 12. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, sie wird digital durchgeführt.

    vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Auf der Plattform finden Sie ab dem 13. April 2026 sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
    • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
    • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Ein Erklärvideo auf der Mitwirkungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.

    Für inhaltliche Rückfragen zu den Mitwirkungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Tel. +41 41 618 40 00, Email).

  • LeadTEXT

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

    vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich zuerst registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
    • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
    • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.

    Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (Tel. +41 41 618 76 54; Email: volkswirtschaftsdirektion@nw.ch).

  • LeadTEXT

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Donnerstag, 30. April 2026.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0