Harmonisierung der Stipendien
(07.308)- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextLiliane Maury Pasquier(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Le rapporteur, Monsieur Maissen, l'a rappelé: nous avons examiné cette initiative parlementaire de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national et l'initiative du canton de Soleure à deux reprises, la première fois en février 2010 et la deuxième fois en 2011. Ce double examen n'a pas conduit la minorité aux mêmes conclusions.
En effet, à nouvelle situation, nouvelle décision. Si la minorité de la commission vous propose finalement de donner suite à l'initiative de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national ainsi qu'à [PAGE 630] l'initiative du canton de Soleure, c'est parce que les promesses du concordat intercantonal n'ont à ses yeux pas été tenues jusqu'ici.
En effet, depuis février 2010, aucun réel progrès n'a été réalisé dans le sens de la promotion de la mobilité des étudiantes et des étudiants, ni d'ailleurs dans le sens d'une harmonisation des bourses d'études. Et il est à craindre que ce concordat n'entre pas en vigueur avant longtemps puisque, sur les dix cantons requis, six ont décidé d'adhérer à l'heure actuelle. En outre, ce concordat ne prend que marginalement en compte la question de la mobilité, qui est actuellement marquée par de fortes inégalités de traitement selon la provenance géographique et la provenance sociale des étudiantes et des étudiants.
Or, au-delà de l'exigence d'égalité de traitement, on sait aujourd'hui l'importance, pour acquérir une formation de qualité, d'être confronté à d'autres points de vue, à d'autres professeurs et à d'autres cultures, d'autant plus que ces échanges de savoir ne profitent pas qu'aux étudiantes et étudiants, mais aussi aux universités qui sont ainsi confrontées, par le biais du contact avec leurs homologues, à une émulation hautement profitable.
En ce qui concerne l'harmonisation des bourses d'études, l'Union des étudiants de Suisse a lancé une initiative populaire en avril 2010, qui demande un tel processus à l'échelon fédéral, sous l'égide de la Confédération. Il y a donc une pression supplémentaire à agir, et donner suite à ces initiatives permettrait de gagner du temps pour élaborer un contre-projet à ce texte, le but étant, dans un cas comme dans l'autre, non seulement de respecter pleinement les compétences cantonales en la matière, mais aussi d'assurer ici des normes minimales pour l'attribution de bourses d'études et là une mobilité dont chacun et chacune puissent profiter, car elle profite à tout le monde.
Vu l'importance de ces objectifs pour une formation de qualité, je vous invite à suivre la minorité de la commission et le Conseil national et à donner suite à ces deux initiatives.
[VS]
- RedetextTheo Maissen(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich kann Sie kurz über beide Initiativen informieren, sowohl über die parlamentarische Initiative der WBK des Nationalrates wie auch über die Standesinitiative Solothurn. Die WBK Ihres Rates hat sich am 2. Februar 2010 mit beiden Initiativen befasst. Wir haben damals zur Kenntnis genommen, dass bei der EDK ein Konkordat in Vorbereitung war, mit welchem eine Harmonisierung herbeigeführt werden sollte. Diese interkantonale Vereinbarung kommt den Anliegen verschiedener Vorstösse aus den Räten der Bundesversammlung sowohl in formeller wie auch in materieller Hinsicht betreffend die Ausbildungsbeiträge entgegen. Deshalb haben wir beschlossen, diesen beiden Initiativen keine Folge zu geben. Anschliessend hat sich die nationalrätliche Schwesterkommission mit diesen beiden Geschäften befasst. Aufgrund der Anträge der WBK des Nationalrates hat der Nationalrat in der Wintersession 2010 beschlossen, beiden Initiativen Folge zu geben.
Ihre Kommission hat sich in der Folge am 21. Februar dieses Jahres nochmals mit diesen beiden Initiativen befasst. Wir wurden dabei über den neuesten Stand bezüglich der Beitritte zum Stipendienkonkordat, das von der EDK erarbeitet worden war, informiert. Wir konnten erfahren, dass bereits vier Kantone beigetreten sind, nämlich Basel-Stadt, Freiburg, Graubünden und Neuenburg. Zwei weitere Kantone haben ebenfalls den Beitritt zum Konkordat beschlossen. Das sind die Kantone Thurgau und Waadt. Bei diesen war damals die Referendumsfrist noch nicht abgelaufen. Aber es ist doch davon auszugehen, dass innert Kürze mindestens sechs Kantone diesem Konkordat beigetreten sein werden. Insgesamt sind zehn Kantone notwendig, damit das Konkordat zustande kommt.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es im Moment kontraproduktiv wäre, wenn wir in diesen laufenden Prozess der Beschlussfassung in den Kantonen eingreifen würden. Das könnte auch dazu führen, dass einzelne Kantone sagen, dass man ja dieses Konkordat nicht mehr brauche, wenn dann trotzdem noch aufgrund dieser beiden Initiativen eidgenössische Regelungen kämen. Wir würden den Prozess des Beitritts der Kantone zum Konkordat eher negativ beeinflussen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir an unseren Beschlüssen festhalten sollten, den Initiativen keine Folge zu geben.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und diesen beiden Initiativen ein zweites Mal keine Folge zu geben.
- RedetextHansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Redetext
- RedetextRolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Erlauben Sie mir als Vertreter des Kantons, der Urheber dieser Standesinitiative ist, noch zwei, drei Worte zu sagen: Ich möchte der Kommission für die Arbeit danken. Herr Bürgi hat mit der Argumentation überzeugt und gezeigt, dass das Anliegen aus dem Nichthochschulkanton Solothurn ernst genommen wurde. Wir haben auch gesehen - das haben jetzt alle Votanten unterstrichen -, dass Handlungsbedarf in diesem Stipendienbereich gegeben ist. Es ist nicht nur Handlungsbedarf gegeben; Herr Bürgi hat auch eine Lösung über den Konkordatsweg skizziert. Ich bin ein Anhänger der Kantonslösung. Den Lead müssen die Kantone haben, um eben auch der Geschichte mit den Mindeststandards gerecht zu werden. Ich bin der Meinung, dass man mit dieser vorgeschlagenen Lösung jetzt leben kann.
Der Kanton Solothurn und dessen Standesvertretung können mit dem Vorschlag der Kommission leben.
- RedetextPeter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Frau Fetz hat jetzt das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) angesprochen und erwähnt, dass auch dort Regelungen bezüglich der Stipendien vorgesehen sind. Ich bin Präsident der entsprechenden Subkommission und kann hier den genauen Zusammenhang wiedergeben.
Im HFKG wird in Artikel 11 festgelegt, welches die Aufgaben der Plenarversammlung sind. Die Plenarversammlung bilden alle Kantone und der zuständige Bundesrat. In diesem Artikel 11 ist aufgelistet, welche Aufgaben dieser Plenarversammlung zukommen, und hier ist in Absatz 2 Buchstabe f festgelegt: "Formulierung von Empfehlungen für die Erhebung von Studiengebühren und für die Gewährung von Stipendien und Darlehen durch die Kantone". Damit ist wieder der Konnex zu diesem Konkordat geschaffen worden; die Kantone sind zurzeit daran zu entscheiden, ob sie diesem Konkordat beitreten wollen. In diesem Zusammenhang ist schon jetzt sichergestellt, dass das Stipendienwesen und das HFKG miteinander kongruent sind. Weitere Bestimmungen hat es in diesem Gesetz, soweit ich es jetzt überblicken kann, nicht. Zumindest aber ist festgelegt und garantiert, dass wir nicht auf zu vielen Geleisen fahren, sondern dass die Wege auch in Zukunft wirklich aufeinander abgestimmt sein werden.
- RedetextHansruedi Stadler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich möchte im Zusammenhang mit dieser Harmonisierung der Stipendien noch eine Bemerkung machen: Stipendien, Studiengebühren - ich bin mir nicht ganz sicher, ob gewisse Hochschulkantone denken, wenn sie jetzt die Stipendien harmonisierten, könnten sie dann gleichzeitig noch die Studiengebühren erhöhen. Ich möchte einfach sagen, dass die Stipendien und Studiendarlehen eigentlich nicht dazu dienen, den Hochschulen zusätzliche Mittel zu erschliessen.
Wie meine ich das? Bei der Berechnung des stipendienrechtlichen Einkommens der Gesuchsteller werden die Studiengebühren eingerechnet. Wenn man jetzt die Studiengebühren erhöht, gibt es allenfalls zusätzliche Stipendien; deshalb wird eigentlich über die Stipendien dann indirekt eine Erhöhung der Studiengebühren mitfinanziert. Ich möchte einfach ein wenig auf diesen Zusammenhang hinweisen. Was mich bei dieser Geschichte dann stören würde, wäre, [PAGE 135] dass vor allem auch der Mittelstand zum Teil sehr knapp neben diesen Stipendien vorbeigeht.
- RedetextAnita Fetz(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich möchte einfach zwei Bemerkungen anbringen.
Ich bin unterdessen froh, dass wir den Kantonen diese Chance gegeben haben. Es handelt sich immerhin um ein jahrzehntelanges Geschäft, das mit diesem Konkordat nun mindestens einmal einen ersten guten Abschluss findet. Da haben, glaube ich, mehrere Generationen von Studierenden - einige sitzen hier - dafür gekämpft, dass es einmal eine minimale Harmonisierung bei den Stipendien gibt. Ich bin auch der Meinung, dass man jetzt das Beitrittsverfahren der Kantone abwarten sollte. Zudem, denke ich, ist es eine sinnvolle Ergänzung zum Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), das wir ja in der WBK-SR zu beraten begonnen haben.
Dennoch möchte ich hier kurz einen Blick in die Zukunft werfen. Was wir hier mit dem Konkordat haben, ist natürlich nur eine minimale Harmonisierung. Auch die Kantone selbst sagen in ihrem Beschluss: "Wir laden den Bundesgesetzgeber ein, die Mindeststandards des Stipendien-Konkordats in seiner Rechtsetzung zu übernehmen. Dann hätten der Bund und die Kantone gleich lange Spiesse." Ich denke, dass wir uns, wenn das Beitrittsverfahren abgeschlossen ist und wir auch beim Hochschulförderungsgesetz einen Konsens gefunden haben oder einen Schritt weitergegangen sein werden, dann nochmals darüber unterhalten sollten, ob nicht auch eine materielle Harmonisierung auf Bundesebene gerechtfertigt sein könnte. Denn immerhin wird es in Zukunft, nicht zuletzt mit der Bologna-Reform, einige Studierende mehr geben, die auf ein Stipendium angewiesen sind. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant für Sie zu wissen, dass wir laut Bundesverfassung den Auftrag haben, uns den Ausbildungsbeiträgen zu widmen. Ich bin eigentlich zuversichtlich. Hier haben sich die Studentenschaften jetzt tatsächlich wieder einmal zusammengetan und versuchen mit einer entsprechenden Volksinitiative, dies zu erreichen. Ich sage das einfach noch, damit Sie darüber informiert sind. Ich weiss nicht, wie aktuell das unter den Studierenden ist, aber ich denke, wir sollten uns mindestens nach der Verabschiedung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes nochmals mit der materiellen Harmonisierung beschäftigen.
- RedetextHermann Bürgi(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Zu dieser Standesinitiative Solothurn ist Folgendes zu bemerken: Der Kerngehalt besteht darin, dass gefordert wird, dass ein Bundesgesetz zur materiellen Harmonisierung des Stipendienwesens geschaffen werden soll und dass dieses Bundesgesetz insbesondere Mindeststandards festlegen soll; das ist das Anliegen dieser Standesinitiative. Ich wiederhole mich: Im Grundsatz ist das Anliegen, eine vermehrte Harmonisierung, unbestritten.
Für die WBK stellte sich in erster Linie die Frage: Wer ist aufgerufen zu handeln, der Bund oder die Kantone? Da muss ich jetzt noch etwas ausholen und an den NFA erinnern. Der NFA, also die Neuverteilung der Aufgaben, hat im Stipendienbereich zu einer Entflechtung der Aufgaben geführt. Der Bund hat sich aus dem Stipendienbereich der Sekundarstufe II vollständig zurückgezogen - vollständig zurückgezogen! Das Stipendienwesen auf der Tertiärstufe ist, gestützt auf Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung, eine klassische Verbundaufgabe. Was diese Verbundaufgabe anbelangt, wurde gleichzeitig das von mir bereits erwähnte Bundesgesetz, das Ausbildungsbeitragsgesetz, erlassen, damit der Bund den Kantonen auf der Tertiärstufe Beiträge ausrichten kann. Offen blieb noch die Frage der weiteren Harmonisierung, und die Kantone - ich wiederhole mich - haben sich dafür ausgesprochen, dass sie diese Harmonisierung auf dem Weg des Konkordates angehen wollen. Das war dann auch der Grund, weshalb die WBK-SR nach Anhörung der Vertreterin des Kantonsrates des Kantons Solothurn entschieden hat, die Beratung der Standesinitiative zu sistieren und den weiteren Fortgang der Bemühungen der Kantone, ein Konkordat zu schaffen, zu verfolgen.
Wir wollten die weitere Entwicklung abwarten. Frau Fetz war damals Kommissionspräsidentin. Sie sagte wortwörtlich: "Wir wollen den Kantonen die Chance geben, ein Konkordat zu schaffen." Das war der Grund, weshalb wir die Behandlung des Geschäftes sistiert und abgewartet haben. Ich habe Ihnen beim letzten Geschäft gesagt, dass das Konkordat am 18. Juni 2009 verabschiedet wurde. Das Beitrittsverfahren läuft.
Gestatten Sie mir noch, den Kantonsrat des Kantons Solothurn darauf hinzuweisen, dass diesem Anliegen im Zweckartikel Rechnung getragen wird. Der Vereinbarungszweck in diesem Konkordat lautet: "Die Vereinbarung fördert die gesamtschweizerische Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe, insbesondere durch die Festlegung von Mindestvoraussetzungen", unter anderem durch die Definition des stipendienrechtlichen Wohnsitzes und die Zusammenarbeit unter den Vereinbarungskantonen und mit dem Bund.
Der Stand der Dinge ist der folgende: Das Konkordat befindet sich im Beitrittsverfahren, die Regierungen der Kantone Graubünden und Basel-Stadt werden ihren Parlamenten beantragen, dem Beitritt zum Konkordat die Zustimmung zu erteilen. Weitere elf Kantone werden die Frage des Beitritts zum Konkordat noch dieses Jahr behandeln. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone ihren Beitritt erklärt haben.
In Anbetracht dieser Tatsache stellen wir fest, dass das Anliegen auf dem Konkordatsweg verfolgt wird. Wir sind der Meinung, dass die Führungsrolle in dieser Frage richtigerweise bei den Kantonen liegt. Sie haben die Führungsrolle übernommen, und wir wollen, dass dieser Prozess zu Ende geführt wird. Wir kommen deshalb zum Schluss, dass bei diesem Anliegen nicht der Weg via Standesinitiative, via Handlungsauftrag an den Bund, eingeschlagen werden soll. Wir haben uns mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen Folgegeben ausgesprochen.
- RedetextErika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
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