Hermann Bürgi
- Partei
- Schweizerische Volkspartei
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Thurgau
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 18. Februar 1946
- Wikidata
- Q117151
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 28.03.2025
- Datensatz aktualisiert
- 09.08.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
Keine erfassten Abstimmungen.
Keine Interessenbindungen erfasst.
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedetextSchweiz
Unser Präsident hat selbstverständlich die formalrechtliche bzw. parlamentsrechtliche Ausgangslage absolut einwandfrei geschildert. Mir bleibt nur noch, Sie daran zu erinnern, dass wir diesem direkten Gegenvorschlag im Februar 2011 mit 37 zu 0 Stimmen zugestimmt haben.
Ich bitte Sie, in dieser Schlussabstimmung wieder gleich zu stimmen.
[VS]
- RedetextArmeebericht 2010Nr. 10.089Schweiz
Ich wollte eigentlich zu diesem Geschäft nicht mehr sprechen. Aber, Kollege Peter Bieri, wenn Sie von einem Scherbenhaufen sprechen, dann muss ich das zurückweisen. Das trifft einfach nicht zu! Ich weiss, dass Sie mit unseren Beschlüssen nicht einverstanden sind; das ist Ihr gutes Recht. Ich war gestern auch in dieser Sitzung, aber das Ergebnis der gestrigen Sitzung, wie ich es wahrgenommen habe, ist ein ganz anderes. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf war anwesend, und sie hat darauf hingewiesen, dass die Frage der Finanzierung selbstverständlich ein schwieriges Problem darstelle. Das wird überhaupt nicht bestritten. Aber wir dürfen diesen Beschluss, den wir jetzt fassen, nicht mit den entsprechenden finanzrechtlichen Beschlüssen verwechseln. Und das macht Peter Bieri. Ich weiss, Sie sind anderer Meinung, aber ich sage hier in [PAGE 942] diesem Rat: Wir handeln nicht finanzpolitisch verantwortungslos. Das muss ich zurückweisen! Das trifft nicht zu! Wir sagen: Wir wollen das Konzept einer Armee mit diesen Eckwerten. Und Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat zu Recht darauf hingewiesen - ich komme darauf noch zu sprechen -, dass das eine sehr seriöse, differenzierte Finanzplanung erfordere. Dazu haben wir gesagt: Ja, selbstverständlich, das trifft zu.
Aber Sie müssen sich bewusst sein: Wenn die Armee jetzt nach diesen Vorgaben konzipiert werden muss und wenn diese Vorgaben umgesetzt werden müssen, dann braucht es entsprechende Finanzbeschlüsse. Für den Tiger-Teilersatz beispielsweise muss eine Rüstungsbotschaft mit Verpflichtungskrediten erstellt werden. Und finanzrechtlich ist das Ganze noch lange nicht am Ende, da die entsprechenden Tranchen noch in die Jahresbudgets eingesetzt werden müssen. Die Entscheidungsgewalt wird Ihnen überhaupt nicht entzogen.
Und wenn jetzt gesagt wird, Kollege Hêche, wir würden von vornherein anderen diese Mittel entziehen, dann muss ich das zurückweisen. Sie haben bei den entsprechenden Finanzbeschlüssen jeweils klar die Möglichkeit, die Weichen so oder anders zu stellen. Das muss ich hier einfach einmal festhalten. Man darf in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein, aber wenn es um die rechtliche Ausgangslage in Bezug auf die Finanzbeschlüsse geht, dann muss man das zur Kenntnis nehmen und kann das nicht auf die Seite schieben.
Und dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf anwesend war, war wertvoll. Das hat nämlich dazu geführt, dass wir jetzt mit Ziffer II Litera c diese Frist um ein Jahr verlängern. Für mich war es völlig einsichtig, dass wir das tun müssen, um dem Bundesrat genügend Zeit zu geben, die entsprechende Finanzplanung zu machen. Diese Verlängerung ist also der Tatbeweis dafür, dass wir uns nicht in finanzielle Abenteuer begeben wollen - dessen sind wir uns bewusst -, sondern dass wir dem Bundesrat als Gesamtbehörde genügend Zeit einräumen, bis 2014, um Ihnen dann Klarheit darüber zu geben.
Ich wollte einfach die andere Seite der Betrachtungsweise hier auch noch einbringen. Das ist meine persönliche Betrachtungsweise und jene der Mehrheit der SiK.
- RedetextSchweiz
Aufgrund der Ereignisse im September 2001 hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen und damit Verbote ausgesprochen betreffend die Gruppierung Al Kaida sowie Tarn- und Nachfolgegruppierungen der Al Kaida und Organisationen und Gruppierungen, die in Führung, Zielsetzung und Mitteln mit der Al Kaida übereinstimmen oder in ihrem Auftrag handeln. Kurz gesagt: Der Bundesrat hat mit dieser Verordnung die Al Kaida verboten. Er hat sich bei diesem Verbot insbesondere auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gestützt. Diese Verordnung ist vom Bundesrat jeweils in der Dauer beschränkt worden, und in der Folge ist dieses Al-Kaida-Verbot immer wieder verlängert worden, insgesamt dreimal. Das geltende Verbot, d. h. die geltende Fassung, läuft Ende dieses Jahres aus.
Es geht nun darum, dieses Verbot weiterhin aufrechtzuerhalten, wobei sich der Bundesrat Gedanken darüber gemacht hat, wie er das bewerkstelligen solle. Da er diese Verordnung gestützt auf "Notrecht" erlassen hat, kann sie natürlich nicht laufend unter diesem Titel fortgeführt werden. Es sind - das kann man der Botschaft entnehmen - verschiedene Varianten geprüft worden, und der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dem Parlament anstelle einer eigenen Verordnung eine Verordnung der Bundesversammlung zu beantragen.
[PAGE 921]
Dieser Antrag basiert auf einer neuen rechtlichen Ausgangslage, die wir im letzten Dezember verabschiedet haben. Es geht um das Bundesgesetz über die Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen. Mit diesem Bundesgesetz ist unter anderem auch das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geändert worden. In Artikel 7d dieses Gesetzes wird erklärt, dass der Bundesrat, unmittelbar gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, eine Verordnung erlassen kann, um Störungen zu begegnen. Dann wird erklärt, die Verordnung des Bundesrates trete ausser Kraft, wenn der Bundesrat innert sechs Monaten seit Erlass einer solchen Verordnung keine gesetzliche Grundlage geschaffen habe oder wenn keine Verordnung der Bundesversammlung gemäss Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung erlassen worden sei.
Der Bundesrat schlägt nun im Sinne dieser Bestimmung vor, das Al-Kaida-Verbot auf der Basis einer Verordnung der Bundesversammlung zu erlassen. Was den Inhalt dieser Verordnung anbelangt, deckt sie sich im Grundsatz vollständig mit derjenigen, die der Bundesrat jeweils erlassen hat. Eine einzige Ausnahme bildet Artikel 5, in dem diese Verordnung, die die Bundesversammlung erlässt, zeitlich auf Ende Dezember 2014 befristet wird. Das heisst, sie ist nur drei Jahre in Kraft. Das geschieht nicht willkürlich, sondern der von mir zitierte Artikel 7d des RVOG sagt eben, eine Verordnung der Bundesversammlung nach Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 trete spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ausser Kraft. Deshalb ist diese Verordnung der Bundesversammlung befristet. Es wird dann darum gehen, dass der Bundesrat im Hinblick auf den Ablauf dieser Frist, sofern er dieses Verbot aufrechterhalten will - wovon ich ausgehe -, eine entsprechende gesetzliche Grundlage unterbreitet. Ich kann mir vorstellen, Herr Bundesrat, dass bis dahin auch eine zweite Vorlage des BWIS im Parlament beraten werden kann.
Wie auch immer: Jetzt geht es darum, das Verbot auf der Basis einer Verordnung der Bundesversammlung anstelle der bundesrätlichen Verordnung weiterführen zu können. Die Kommission hat diese Vorlage geprüft, und sie beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dieser Verordnung zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Es geht nur um die Fristerstreckung. Es gibt keinerlei Verzögerungstaktik. Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates hat den Grundsatzentscheid, wie das zu lösen sei, gefällt. Die Detailvorlage ist in Ausarbeitung. Vielleicht ist es sogar möglich, sie im vierten Quartal noch zu verabschieden und in die Vernehmlassung zu schicken. Wir sind aber nicht in der Lage, das noch bis Ende dieses Monats zu machen; deshalb diese Fristerstreckung.
- RedetextSchweiz
Vielleicht zum besseren Verständnis folgende Ausführungen, weshalb wir ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung beantragt haben, diese Motion anzunehmen. Dieser Fragenkomplex hat eine lange Geschichte. Die Geschichte beginnt nämlich im Jahre 2002. Damals wurde von der jetzigen Motionärin, Frau Fässler, eine Motion 02.3532 eingereicht, die detaillierte Gesetzgebungsaufträge erteilt hat, die auch in dieser jetzt generell abgefassten Motion enthalten sind. Was ist dann geschehen? Damals konnte man solche Motionen noch in Postulate umwandeln, sodass der Bundesrat sich bereiterklärt hat, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. So weit, so gut. Das Problem ist nur, dass dieses Postulat seit 2002 immer noch hängig ist. Das hat dann die Motionärin eben veranlasst, im Jahre 2006 eine parlamentarische Initiative 06.466 mit dem genau gleichen Text wie die seinerzeitige Motion einzureichen, wobei aber der Nationalrat dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben hat. Ja, noch nicht genug: Da kam dann noch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen und hat im Jahre 2008 eine Motion 08.3755 eingereicht, die genau gleich lautete wie schon die erste Motion Fässler und die parlamentarische Initiative Fässler; auch diese Motion ist vom Nationalrat abgelehnt worden. Wenn Sie den Text der vorliegenden Motion lesen, sehen Sie, dass nun in anderer Art und Weise formuliert wird, indem generell gesagt wird: "Der Bundesrat wird beauftragt, vertiefte Abklärungen zur Verstärkung des Schutzes von Baufrauen und Bauherren bei der Behebung von Baumängeln im Bereich der Architektur- und Baudienstleistungen zu treffen und gestützt darauf dem Parlament einen konsistenten Lösungsvorschlag für die eruierten Probleme zu unterbreiten." Das ist eine offene Formulierung. Kollege Recordon hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das eigentlich ein Postulatstext sei.
Warum beantragen wir Ihnen dennoch die Annahme? Weil einerseits das erwähnte Postulat immer noch nicht erfüllt ist und weil das andererseits ein Thema ist, das aufgearbeitet werden muss.
Es bestehen keine Befürchtungen, wie ich auch schon aus anderen Kreisen gehört habe, dass da konkret gesagt wird, was jetzt wie im Architekturvertrag, im Werkvertrag und was weiss ich wo zu ändern ist. Wir geben dem Bundesrat mit der Annahme der Motion nur eines mit: Bearbeitet jetzt diesen Fragenkomplex, und wenn ihr zum Schluss kommt, es müsse etwas geändert werden, dann kommt mit einer Gesetzesvorlage. Dann sind wir ja immer noch frei, Ja oder Nein zu sagen. Oder der Bundesrat sagt, wir haben keinen Handlungsbedarf. Dann macht er einen Bericht, und dann kann man diese Frage abschliessend beurteilen.
Das ist der Hintergrund für den Antrag auf Annahme dieser Motion. Noch einmal, Frau Bundesrätin: Wir möchten klar zum Ausdruck bringen, dass wir der Meinung sind, man sollte dieses Thema jetzt einmal auf den Tisch legen.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der KantoneNr. 00.3350
- EmpfehlungMitunterzeichner(-in)
- EmpfehlungMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- EmpfehlungMitunterzeichner(-in)Integrationsbüro. Korrektur der AusrichtungNr. 01.3161
- StändigSchweiz
- Präsident/in11.12.2009 – 04.12.2011
- Vizepräsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied11.12.2009 – 04.12.2011
- Präsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Vizepräsident/in28.11.2005 – 02.12.2007
- Mitglied01.12.2003 – 27.11.2005
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied09.12.2009 – 04.12.2011
- Präsident/in03.12.2007 – 09.12.2009
- Vizepräsident/in28.11.2005 – 02.12.2007
- Mitglied01.12.2003 – 27.11.2005
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- Mitglied14.05.2008 – 04.12.2011
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- Mitglied10.03.2008 – 04.12.2011
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