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Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

(18.5284)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10.09.2018 – 29.10.2018
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Daten: OpenParlData · CC BY 4.0