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Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

(18.5284)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10.09.2018 – 29.10.2018
Profil
Typ
Interpellation
Status
Abgeschlossen
Nummer
18.5284
Beginn
10.09.2018
Ende
29.10.2018
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
200109246
Traktanden
Beiträge(2)
  • Raphael FuhrerUrheber/inDie Grünen
  • Bau- und VerkehrsdepartementFederführendes Departement
Verlauf(6)
  • schriftlich erledigtErledigt
    Parlament

    18/43/36G

  • Traktandiert
    Grosser Rat Basel-Stadt

    Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • Traktandiert
    Grosser Rat Basel-Stadt

    Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

  • Schreiben des RRBeantwortet
    Regierung

    Schreiben des RR

  • Traktandiert
    Regierungsrat Basel-Stadt

    Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen

Dokumente(3)

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0