Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
(18.5284)Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10.09.2018 – 29.10.2018
Profil
- Typ
- Interpellation
- Status
- Abgeschlossen
- Parlament
- Grosser Rat Basel-Stadt (BS)
- Nummer
- 18.5284
- Beginn
- 10.09.2018
- Ende
- 29.10.2018
Referenzen & Quelle
- Amtliche Quelle
- Offizielles Profil
- Externe ID
- 200109246
Traktanden
- BS25.09.2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS17.10.2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS24.10.2018
Beiträge(2)
- Raphael FuhrerDie Grünen
- Bau- und Verkehrsdepartement
Verlauf(6)
- schriftlich erledigtParlament
18/43/36G
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertRegierungsrat Basel-Stadt
Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
Dokumente(3)
Daten: OpenParlData · CC BY 4.0