Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
(18.5284)Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10.09.2018 – 29.10.2018
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- Bau- und Verkehrsdepartement
- Raphael FuhrerDie Grünen
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