Geltendes nationales Verhüllungsverbot im Kanton Bern durchsetzen!
(2025.GRPARL.493)- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben Ziffer 4 abgeschrieben.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben Ziffer 4 angenommen. Dann kommen wir zur Abschreibung von Ziffer 4.
Wer Ziffer 4 abschreiben will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben auch Ziffer 3 abgelehnt. Wir kommen zu Ziffer 4.
Wer Ziffer 4 dieser Motion annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben Ziffer 2 abgelehnt. Wir kommen zu Ziffer 3.
Wer Ziffer 3 annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben Ziffer 1 abgeschrieben. Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 2.
Wer Ziffer 2 dieser Motion annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben Ziffer 1 angenommen. Jetzt kommen wir zur Abschreibung von Ziffer 1.
Wer Ziffer 1 abschreiben will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung über diese Motion. Wir stimmen ziffernweise ab und bei den Ziffern 1 und 4, wie angekündigt, auch über die Abschreibung.
Wer Ziffer 1 annehmen will, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- RedeNils Fiechter(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatNils Fiechter, Oberwil im Simmental (SVP), Motionär. Ich kann es kurz machen: Ich möchte mich nur noch herzlich bedanken bei Sicherheitsdirektor Müller und auch bei Polizeikommandant Brenzikofer, der heute auch anwesend ist. Merci vielmals für Ihre hervorragende «Büez», und jedem einzelnen Polizisten herzlichen Dank. Man hat jetzt bei den letzten zwei Traktanden gehört, welchen Gefahren Sie sich aussetzen müssen. Merci vielmals, dass Sie das machen.
Die Argumente haben Sie vorhin bei meinem langen Votum gehört. Es wurde leider sehr wenig auf diese Argumente eingegangen. Aber in dem Sinn bitte ich Sie gleichwohl noch einmal, diese Frage wirklich für sich zu beantworten: Kann es sein, dass man mit einer solch lapidaren Umgehungsmöglichkeit dieses Gesetz tatsächlich aushebeln kann? Ich bin der Meinung, nein, und deshalb braucht es diese Motion. Merci vielmals.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Dann wünscht der Motionär noch einmal das Wort, Grossrat Nils Fiechter.
- RedeRedeGrosser RatPhilippe Müller, SID-Direktor. Merci, Frau Präsidentin. Ich habe heute auch schon bei einem Teil der Vorlagen nichts gesagt. Aber hier sage ich gerne noch etwas im Namen des Regierungsrates.
Die Motion verlangt die Umsetzung respektive die Durchsetzung des geltenden Rechts. Vorab hält der Regierungsrat fest, dass geltendes Recht im Kanton Bern nicht ignoriert wird, sondern dass es gilt. Sowohl der Regierungsrat als auch die Angestellten des Kantons sind dem geltenden Recht verpflichtet und wenden es an. Das gilt natürlich auch für die Kantonspolizei. Entsprechend hat die Kantonspolizei schon Bussen gegen Widerhandlungen beim Verhüllungsverbot ausgesprochen und macht das auch weiterhin. Der Regierungsrat beantragt Ihnen deshalb, Ziffer 1 anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Bei der Durchsetzung möchte ich trotzdem auch an das Verhältnismässigkeitsprinzip aus der Bundesverfassung erinnern. Es gibt auf der einen Seite das, was Grossrat Roggli gerade gesagt: dass man ein Auto nicht dauernd verfolgt und schaut, ob er wohl richtig parkiert. Aber es geht um diese Art und Weise der Durchsetzung. Wenn Sie eine gewalttätige Demonstration haben mit mehreren tausend Personen, dann kann man das Vermummungsverbot schon durchsetzen. Aber das ist mit extremer Gewalt und Kollateralschäden verbunden und würde ganz klar das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen, und die Polizei muss dieses einhalten.
Ziffer 2 zielt darauf ab, dass Umgehungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die missbräuchliche Berufung auf gesundheitliche Gründe verhindert werden. Damit hat sich der Bundesgesetzgeber auseinandergesetzt. Weil er im Rahmen der Bundesgesetzgebung keinen rechtlichen Spielraum für die Kantone vorsieht, beantragt der Regierungsrat die Ablehnung von Ziffer 2.
Auch bei Ziffer 3 beantragt der Regierungsrat die Ablehnung. Es ist dem Regierungsrat nicht bekannt, dass das Verhüllungsverbot in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Kantons verletzt würde. Wie auch bereits im Rahmen von Ziffer 1 ausgeführt, geht der Regierungsrat davon aus, dass das Kantonspersonal das geltende Recht im Rahmen der Verhältnismässigkeit umsetzt und bei Bedarf handelt. Eine Signalisation erachtet der Regierungsrat als nicht notwendig. Das macht man in anderen Bereichen ja auch nicht. Er beantragt deshalb die Ablehnung von Ziffer 3 und die Annahme und die gleichzeitige Abschreibung von Ziffer 4, die Empfehlungen für die Gemeinden fordert. Auch da: Sonst müsste man das bei allen anderen Themen auch noch machen. Merci.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Gut, dann frage ich Herrn Regierungsrat Müller. – Er will selbstverständlich etwas sagen: Das Wort hat Regierungsrat Philippe Müller.
- RedeSusanne Clauss(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatSusanne Clauss, Biel/Bienne (SP), Einzelsprecherin. Es ist für mich gerade am Limit, hier gewissen Voten zuzuhören, bei denen ich wirklich das Gefühl habe: Hey nochmal, ist das eine ernsthafte Diskussion, oder bin ich im falschen Film?
Ich würde mich freuen, wenn die gleichen Leute, die sich jetzt hier für diese Frauen so stark machen, sich bei Traktandum 81 ebenfalls voll und ganz für die Frauen einsetzen und einmal über Opferschutz reden und diese Täter genauso konsequent verurteilen – herzlichen Dank.
Ich werde diese Motion vollumfänglich ablehnen. Merci.
- RedeAndré Roggli(Die Mitte)Grosser RatAndré Roggli, Rüschegg Heubach (Die Mitte), Fraktionssprecher. Wir wollen jetzt hier nicht überreagieren. Die Verhältnismässigkeit wurde schon mehrmals erwähnt. Wenn ich auf der Strasse fahre, habe ich vielleicht einmal einen Blitzer, aber mein Auto wird nicht rund um die Uhr überwacht, ob ich jetzt die Geschwindigkeit einhalte oder nicht. Andere Beispiele wurden schon genannt, etwa von Grossrat Vögeli betreffend Parkieren. Wir wollen wirklich nicht übertreiben. Es soll verhältnismässig sein Man soll dort Bussen ausstellen, wo man sie ausstellt, und das macht die Polizei in einem guten Ausmass.
Bei den Beispielen, die genannt wurden, bei denen alles verhüllt ist, von den Chaoten beispielsweise, ist es eben auch nicht so einfach, reinzugehen. Vielleicht besorgt man der Polizei irgendwann noch einen Kran, damit sie die Delinquenten rausrupfen kann. Dasselbe kann man dann mit einem Kran in den Fussballstadien machen. Denn reingehen kann man einfach nicht, sonst gibt es unheimlich viel Gewalt.
Deshalb folgt die Mitte-Fraktion der Regierung und stimmt genau gleich ab, wie die Regierung es vorschlägt. Merci.
- RedeSimone Leuenberger(Evangelische Volkspartei)Grosser RatSimone Leuenberger, Uettligen (EVP), Fraktionssprecherin. Das nationale Verhüllungsverbot ist geltendes Recht, und zwar auf mehreren Stufen. Wir haben einen Verfassungsartikel in der Bundesverfassung, und dann haben wir ein Gesetz, das es konkretisiert. Beides ist auf demokratischem Weg entstanden, und deshalb muss es auch umgesetzt werden.
Gleichzeitig stellt sich jetzt aber die Frage: Braucht es neue, andere, zusätzliche Massnahmen? Und sind diese tatsächlich zielführend? Zuwiderhandlungen gegen das Verhüllungsverbot werden schon heute geahndet, und die zuständigen Behörden, wir lesen es in der Antwort des Regierungsrates, setzen das geltende Recht um. Aus Sicht der EVP-Fraktion braucht es deshalb keinen zusätzlichen politischen Auftrag, um etwas zu machen, das man ja schon macht.
Missbrauch wurde angesprochen, die Hygienemasken als Verhüllungsutensilien. Auf Bundesrecht wurde ausdrücklich geprüft, ob man da Massnahmen will, und man hat sich dagegen entschieden. Aus EVP-Sicht ist es nicht zielführend, hier einen kantonalen Sonderweg zu beschreiten.
Auch bei den Ziffern 3 und 4 stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Zusätzliche Schilder und Kleber schaffen noch keinen besseren Vollzug. Entscheidend ist nicht die Anzahl Hinweistafeln, sondern dass man eben Personen auch auf dieses Verbot hinweist und tatsächliche Verstösse auch geahndet werden. Wir teilen deshalb auch bei diesen zwei Ziffern die Haltung des Regierungsrates.
Ein Rechtsstaat lebt von einer konsequenten, aber verhältnismässigen Anwendung der Gesetze, und er lebt nicht von Symbolpolitik und immer neuen Regelungen, wenn die bestehenden Instrumente reichen würden.
Wir stimmen deshalb so, wie es der Regierungsrat empfiehlt: Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffern 1 und 4 und Ablehnung der Ziffern 3 und 2.
- RedeSamuel Kullmann(Eidgenössisch-Demokratische Union)Grosser RatSamuel Kullmann, Thun (EDU), Fraktionssprecher. Die EDU-Fraktion hat grosses Vertrauen in den Sicherheitsdirektor und auch in die Polizei, dass die Ressourcen effizient eingesetzt werden, dass sie dort eingesetzt werden, wo es zur Bekämpfung von Kriminalität notwendig ist. Und trotzdem besteht hier ein Auftrag, ein gesetzesmässiger Auftrag, und es ist richtig, dass man hinschaut. Wenn das Verhüllungsverbot umgangen wird, dann soll man auch hinschauen. Man kann dem auch aus linker Sicht mit gutem Gewissen zustimmen. Obwohl, ich gebe es zu: Es ist schwierig, wenn ein Vorstoss von Nils Fiechter kommt. Das verstehe ich.
Aber ich durfte im Februar mithelfen, zwei Anlässe mit Ahmad Mansour zu organisieren. Er ist einer der renommiertesten Experten im Bereich Extremismusprävention in Deutschland. Er berät auch die aktuelle Regierung von Deutschland. Er ist ursprünglich selber arabischer Israeli, wohnt jetzt in Deutschland, ist selber Muslim, und ich habe ihn gefragt, was er vom Verhüllungsverbot oder vom Burkaverbot hält. Und er hat mir gesagt, er bejahe es ausdrücklich. Es sei ein sehr wichtiges Zeichen gegen den politischen Islam, vor dem er ausdrücklich warnt. Also, ich kann Ihnen sehr empfehlen, einmal ein paar Artikel von ihm zu lesen. Er wurde auch in renommierten Schweizer Medien und Zeitungen in den letzten paar Monaten vielfach zitiert und interviewt. Es lohnt sich, sich mit dem zu beschäftigen, was er zu sagen hat. Er hat auch Bücher zum Thema geschrieben.
Also, Sie dürfen hier mit gutem Gewissen Ja zu einer Durchsetzung dieses Verhüllungsverbots sagen. Der Kampf gegen den Islamismus, gegen den politischen Islam, ist wichtig. Es ist eine totalitäre Ideologie, und die Burka, die Verhüllung, ist eines der sichtbaren Zeichen dieser totalitären Ideologie. Sie haben ja auch im vorhergehenden Vorstoss sehr bekräftigt, dass Sie gegen Faschismus sind, und deshalb würde sich das eigentlich ganz gut zusammen vertragen.
Ja, ich habe gesagt, was ich noch an Perspektiven zu diesem Thema einbringen konnte. Die EDU-Fraktion stimmt diesem Vorstoss zu und lehnt die Abschreibung ab.
- RedeTobias Vögeli(Grünliberale Partei)Grosser RatTobias Vögeli, Bern (GLP), Fraktionssprecher. Ja, Thomas, Tobias, das scheint eine häufige Verwechslung zu sein.
Geschätzte Ratspräsidentin, lieber Regierungsrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne. Ich kann es eigentlich kurz machen. Die GLP wird der Regierung folgen, und zwar in allen Punkten. Sprich, Punkt 1 annehmen und abschreiben, ebenso Punkt 4; die Punkte 2 und 3 ablehnen.
Wenn ich vielleicht doch kurz auf ein, zwei Argumente eingehen darf, die Nils Fiechter gebracht hat: Es ist ein grober Fehlschluss zu sagen: Weil wir wenig Bussen hatten respektive weil ich noch Fälle sehe von Personen, die verhüllt sind, die gegen das Gesetz verstossen, ist es Beweis genug, dass es nicht umgesetzt wird respektive nicht geahndet wird. Das ist ein völliger Trugschluss. Ich sehe extrem viele Falschparkierer, täglich sogar. Ich sehe täglich Falschparkierer, und trotzdem würde mir nie in den Sinn kommen, hier im Rat zu fordern, dass mehr Polizeiressourcen eingesetzt werden sollten, um jeden einzelnen Falschparkierer, der möglicherweise irgendwo in der Strasse sein könnte, zu ahnden, damit man ja niemanden mehr sieht, der irgendwo falsch parkiert.
Das kann nicht Sinn und Zweck eines Rechtsstaats sein. Das kann nicht Sinn und Zweck eines Mitteleinsatzes unserer Polizei sein. Statt die Polizeiressourcen auf zahlende Touristinnen, Touristen zu hetzen, sollte man vielleicht eher etwas gegen Kriminaltourismus machen. Man könnte etwas gegen die organisierte Kriminalität, gegen Femizid tun, oder generell einmal in den Sicherheitsbericht schauen und prüfen, wo die Probleme liegen, und unsere Polizeiressourcen dort einsetzen, statt irgendwie bei absoluten Nebenschauplätzen.
Ich erinnere daran: Das Verhüllungsverbot muss selbstverständlich umgesetzt werden. Dieser Meinung bin ich auch. Wenn es ein geltendes Gesetz gibt, muss man es umsetzen. Aber es ist eine Übertretung! Wir reden von einer Übertretung, einer Busse von 100 Franken. Es ist dasselbe oder sogar noch weniger schlimm, wie wenn ich auf der Autobahn links fahre. Denn links fahren, obschon eine Rechtsfahrbahn frei wäre, kostet mich 200 Franken. Es gibt nämlich ein Rechtsfahrgebot, das wissen viele Leute nicht. Dies noch kurz, um einzuordnen, wo dieses Vergehen etwa einzuordnen ist. Deshalb ist es auch etwas krass, wie viel Zeit wir in einen solchen Vorstoss investieren. Zu den Schildern wurde alles gesagt, glaube ich und ich wiederhole mich nicht.
Insgesamt bitte ich Sie darum, es so zu machen wie der Regierungsrat und unsere Staatsmittel, unsere Steuergelder sinnvoll einzusetzen, nämlich dort, wo es der Bevölkerung etwas bringt, dort, wo es tatsächlich Sicherheit schafft, und sicher nicht bei irgendwelchen Nebenschauplätzchen.
- RedeAnne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatPräsidentin. Für die nächste Fraktion, die GLP, Grossrat Thomas Vögeli. (Grossrat Vögeli wendet sich an die Präsidentin. / Le député Vögeli s’adresse à la présidente.) – Tobias Vögeli, selbstverständlich.
- RedeRegula Bühlmann(Die Grünen)Grosser RatRegula Bühlmann, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecherin. Wenn die Wendung «mit Kanonen auf Spatzen schiessen» irgendwo passt, dann hier. Mit Verlaub, verhüllte Personen sind im Kanton Bern wirklich ein Nicht-Problem.
Daran ändert auch der verlinkte X-Post des Motionärs mit fünf verlinkten Personen auf zwei Bildchen nichts. All die anderen Sichtungen, die ins Feld geführt wurden, sieht man darin nicht. Sie sind nicht belegt. Dann auch die Frage: Was genau haben diese fünf Personen irgendjemandem zuleide getan?
Selbstverständlich, wir haben ein Recht, wir haben einen Volkswillen. Auch wenn es natürlich nicht 51,2 Prozent der Stimmbevölkerung waren, denn man muss noch alle jene abrechnen, die nicht abgestimmt haben. Aber das ist eine andere Frage. Was nützt ein Gesetz, das nicht durchgesetzt wird? Ehrlich gesagt muss man sagen: Dieses Gesetz nützt auch nicht so viel, wenn es durchgesetzt wird. Und ja, was haben diese Personen irgendjemandem zuleide getan?
Aber es geht ja eben nicht um die individuelle Befindlichkeit, wenn man Ihnen zuhört, sondern es geht um die schleichende Islamisierung der Schweiz. Denken Sie denn wirklich, dass die Islamisierung, wenn es sie überhaupt geben sollte, was ich bezweifle, von Touristinnen im Berner Oberland ausgeht?
Es ist ja irgendwo schon ein bisschen lustig, dass Sie jetzt die reichen Touristinnen/Touristen vergraulen wollen, die man auf Ihren Beweisbildchen sieht. Und nein, es sind vielleicht nicht die Frauen, wie das in Ihr Denkschema passt, denen irgendwie von Männern aufgezwungen wird, dass sie sich verschleiern müssen. Vielleicht schon, vielleicht nicht.
Aber ich glaube, wenn wir feministisch argumentieren wollen, dann haben wir in der Schweiz anderes zu tun. Dann haben wir auch andere Gesetze, die nicht umgesetzt werden. Zum Beispiel ein Gleichstellungsgesetz, bei dem es nach wie vor keine Sanktionen gibt, wenn sich Firmen nicht an die Lohngleichheit halten. So viel zu Ihrem Feminismus. Auch zum Volkswillen: die Pflegeinitiative. Auch da war, denke ich, die SVP nicht wirklich die Partei, die geholfen hat, sie umzusetzen.
Jetzt noch zu den Umgehungsmöglichkeiten. Ja, ein ärztliches Attest. Aber wann braucht es denn ein ärztliches Attest? Wenn jemand krank ist und deshalb eine Maske braucht? Oder wenn jemand vielleicht einmal erkältet ist und Mitmenschen schützen möchte? Wenn ich im Winter erkältet bin, dann trage ich häufig eine Maske, und nicht wegen mir, sondern wegen anderen Leuten, denen ich das jetzt nicht unbedingt anhängen möchte. Und wenn ich auch noch eine Kappe auf dem Kopf hätte, würden Sie mich dann auch gleich verhaften wollen?
Nein, im Ernst: Sie, die Sie überall ein Sicherheitsrisiko sehen, wollen doch die knappen Ressourcen der Polizei nicht an die Verfolgung verschleierter Touristinnen verschwenden. Touristinnen, die, wenn sie nicht hierherkommen dürfen, dann einfach woanders hingehen, weil sie sich trotzdem verschleiern wollen oder müssen. Es bringt doch auch nichts, auf Druck, von dem Sie jetzt einmal davon ausgehen, dass er von den Männern dieser Touristinnen kommt, quasi mit einem Gegendruck zu reagieren. Haben Sie wirklich das Gefühl, dass sie den Schleier ablegen, wenn jetzt der Partner sagen würde: »Hey, du musst den Schleier tragen», und dann kommt der Kanton Bern und sagt: «Nein, du darfst den Schleier nicht tragen»?
Mit dieser Motion und mit dieser Umsetzung würde keine einzige Frau weniger einen Schleier tragen. Also, brauchen wir doch die Ressourcen der Polizei dort, wo es wirklich sinnvoll ist, zum Beispiel bei dem, was vorhin auch erwähnt wurde: zu schnell fahren, Radarfallen. Ja, da haben wir nämlich wirklich eine Gefährdung anderer Menschen, was bei einem Schleier, weiss Gott, nicht der Fall ist.
Die Fraktion GRÜNE/AL lehnt diese Motion klar ab, und wir hoffen natürlich, dass es noch ein paar mehr Vernünftige im Rat hat, die das gleich machen. Danke.
- RedeHans Schär(FDP.Die Liberalen)Grosser RatHans Schär, Schönried (FDP), Fraktionssprecher. Zum Verhüllungsverbot: Haben wir eigentlich ein Verhüllungsverbot, oder ist es nur ein Papiertiger? Diese Frage kann man sich absolut stellen, wenn man sieht, was in letzter Zeit läuft.
Es gibt immer wieder Gruppierungen, die Argumente erfinden, sodass Übertretungen des Verhüllungsverbots umgangen werden können und nicht bestraft werden. Deshalb finden wir diesen Vorstoss sinnvoll. Aber bei den Punkten 2 und 3 sind die Forderungen sehr ambitioniert und die Umsetzung sehr schwierig. Die Kapazitäten der Polizei sind gar nicht vorhanden. Wir finden aber, dass die Information an die Bevölkerung, an die Touristen auch ohne Kleber und Tafeln kommuniziert werden kann.
Die FDP stimmt grossmehrheitlich wie die Regierung; die Abschreibungen werden teilweise bestritten. Merci.
- RedeAndrea Gschwend-Pieren(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatAndrea Gschwend-Pieren, Kaltacker (SVP), Fraktionssprecherin. Ich bin ab und an am Wochenende oder in den Ferien in Grindelwald unterwegs. Kürzlich kam uns dort im Dorf einmal mehr eine Gruppe vollverschleierter Frauen entgegen, und mein 6-jähriger Sohn hat gefragt: «Mama, wieso haben diese Frauen solche Tücher an?». Ich habe ihm dann gesagt: «Ja, das ist halt ihre Religion, ihre Kultur.» Er hat weiter gefragt: «Aber wollen die das denn?». Ich habe geantwortet: «Wohl eher nicht. Es sind ihre Männer, die ihnen das befehlen.» Mein Sohn hat schon konsterniert geschaut, denn von zu Hause ist er sich eigentlich eher gewohnt, dass die Frau das Sagen hat. Aber er hat dann trotzdem noch einmal weitergefragt: «Aber dann sieht man ja gar nicht, ob die lachen, zufrieden sind, oder ob sie hässig sind, böse, traurig!». Da ist mir der Kragen geplatzt, und ich habe ihm gesagt: «Ja, da hast du vollkommen recht; und übrigens ist es in der Schweiz auch verboten, sich so zu verschleiern.» Eine kindlich unschuldige Feststellung, frei von jeglichen Vorurteilen, ein Kind, das bereits richtig spürt, dass wir uns hier, bei uns, nicht verschleiern, dass wir einander das Gesicht zeigen.
Gerade im Berner Oberland sieht man häufig vollverschleierte Frauen. Das Verhüllungsverbot geht weit über die Frage nach der Kleidung hinaus. Es geht um unser Zusammenleben, es geht um Sicherheit, es geht um Offenheit, und es geht schlussendlich auch um Gleichberechtigung. Nämlich, dass eine Frau nicht unterdrückt werden darf. Und an all die Feministinnen hier im Saal: Jetzt können Sie einmal ein Zeichen für die Frauen setzen.
Und es geht um die Werte unseres Rechtsstaats. Die Schweizer Bevölkerung hat entschieden. Nicht irgendeine Behörde, nicht irgendein Gericht, sondern das Volk hat sich im Jahr 2021 deutlich für das nationale Verhüllungsverbot ausgesprochen. Dieser Volksentscheid ist zu respektieren, auch im Kanton Bern. Unsere direkte Demokratie lebt davon, dass demokratisch gefällte Entscheide nicht nur akzeptiert, sondern auch wirksam umgesetzt werden. Volksentscheide sind nicht lediglich eine symbolische Empfehlung.
In einer offenen Gesellschaft zeigen wir einander das Gesicht. Das Gesicht ist Ausdruck von Kommunikation, Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Wer miteinander lebt, arbeitet, lernt, diskutiert, begegnet sich offen. Eine vollständige Verhüllung steht diesem Grundgedanken entgegen.
Zudem gibt es auch sicherheitspolitische Gründe. Das Verhüllungsverbot wurde erwähnt, zusammen mit dem kantonalen Vermummungsverbot. Auch wenn die beiden Begriffe in einem unterschiedlichen Kontext verwendet werden, geht es um das Unkenntlichmachen einer Person. Behörden und Polizeikräfte müssen Personen identifizieren können, insbesondere bei Demonstrationen, Grossveranstaltungen oder öffentlichen Zusammenkünften. Vermummung oder Verhüllung erschwert die Strafverfolgung und kann gezielt missbraucht werden, um Gewalt und Sachbeschädigung anonym zu begehen.
Der Rechtsstaat darf nicht wegschauen. Wer Straftaten begeht, soll nicht hinter einer vollständigen Verhüllung verschwinden können. Vermummung schützt nicht Freiheit, Vermummung schützt die, die Verantwortung vermeiden wollen.
Ein Gesetz ohne konsequente Durchsetzung verliert seine Glaubwürdigkeit. Ein demokratischer Rechtsstaat darf erwarten, dass seine Gesetze eingehalten werden, und wenn es dafür regelmässige Kontrollen braucht, ja, dann braucht es Kontrollen. Wenn an einem neuralgischen Punkt notorisch zu schnell gefahren wird, wird ein Radarkasten hingestellt, um Law and Order durchzusetzen. Also, wir erwarten auch hier eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes.
Und ja, wir müssen es klar aussprechen: Das Verhüllungsverbot ist auch eine Antwort auf zunehmende Radikalisierung und auf Ideologien, die unsere offenen Werte ablehnen. Wer Frauen unsichtbar machen will, wer gesellschaftliche Abschottung propagiert oder religiösen Extremismus demonstrativ in den öffentlichen Raum trägt, darf nicht erwarten, dass Staat und Bevölkerung einfach wegschauen. Seit dem Jahr 2009, dies als Nebenbemerkung, ist ja im gleichen Kontext auch das Minarettverbot in Kraft.
Kurz zusammengefasst: Die Fraktion der SVP unterstützt diese Motion in allen Punkten einstimmig und lehnt bei den Ziffern 1 und 4 die Abschreibung ebenfalls einstimmig ab.
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