Rede
Die Motion verlangt die Umsetzung respektive die Durchsetzung des geltenden Rechts. Vorab hält der Regierungsrat fest, dass geltendes Recht im Kanton Bern nicht ignoriert wird, sondern dass es gilt. Sowohl der Regierungsrat als auch die Angestellten des Kantons sind dem geltenden Recht verpflichtet und wenden es an. Das gilt natürlich auch für die Kantonspolizei. Entsprechend hat die Kantonspolizei schon Bussen gegen Widerhandlungen beim Verhüllungsverbot ausgesprochen und macht das auch weiterhin. Der Regierungsrat beantragt Ihnen deshalb, Ziffer 1 anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Bei der Durchsetzung möchte ich trotzdem auch an das Verhältnismässigkeitsprinzip aus der Bundesverfassung erinnern. Es gibt auf der einen Seite das, was Grossrat Roggli gerade gesagt: dass man ein Auto nicht dauernd verfolgt und schaut, ob er wohl richtig parkiert. Aber es geht um diese Art und Weise der Durchsetzung. Wenn Sie eine gewalttätige Demonstration haben mit mehreren tausend Personen, dann kann man das Vermummungsverbot schon durchsetzen. Aber das ist mit extremer Gewalt und Kollateralschäden verbunden und würde ganz klar das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen, und die Polizei muss dieses einhalten.
Ziffer 2 zielt darauf ab, dass Umgehungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die missbräuchliche Berufung auf gesundheitliche Gründe verhindert werden. Damit hat sich der Bundesgesetzgeber auseinandergesetzt. Weil er im Rahmen der Bundesgesetzgebung keinen rechtlichen Spielraum für die Kantone vorsieht, beantragt der Regierungsrat die Ablehnung von Ziffer 2.
Auch bei Ziffer 3 beantragt der Regierungsrat die Ablehnung. Es ist dem Regierungsrat nicht bekannt, dass das Verhüllungsverbot in öffentlich zugänglichen Gebäuden des Kantons verletzt würde. Wie auch bereits im Rahmen von Ziffer 1 ausgeführt, geht der Regierungsrat davon aus, dass das Kantonspersonal das geltende Recht im Rahmen der Verhältnismässigkeit umsetzt und bei Bedarf handelt. Eine Signalisation erachtet der Regierungsrat als nicht notwendig. Das macht man in anderen Bereichen ja auch nicht. Er beantragt deshalb die Ablehnung von Ziffer 3 und die Annahme und die gleichzeitige Abschreibung von Ziffer 4, die Empfehlungen für die Gemeinden fordert. Auch da: Sonst müsste man das bei allen anderen Themen auch noch machen. Merci.