Simone Leuenberger · EVP
Gleichzeitig stellt sich jetzt aber die Frage: Braucht es neue, andere, zusätzliche Massnahmen? Und sind diese tatsächlich zielführend? Zuwiderhandlungen gegen das Verhüllungsverbot werden schon heute geahndet, und die zuständigen Behörden, wir lesen es in der Antwort des Regierungsrates, setzen das geltende Recht um. Aus Sicht der EVP-Fraktion braucht es deshalb keinen zusätzlichen politischen Auftrag, um etwas zu machen, das man ja schon macht.
Missbrauch wurde angesprochen, die Hygienemasken als Verhüllungsutensilien. Auf Bundesrecht wurde ausdrücklich geprüft, ob man da Massnahmen will, und man hat sich dagegen entschieden. Aus EVP-Sicht ist es nicht zielführend, hier einen kantonalen Sonderweg zu beschreiten.
Auch bei den Ziffern 3 und 4 stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Zusätzliche Schilder und Kleber schaffen noch keinen besseren Vollzug. Entscheidend ist nicht die Anzahl Hinweistafeln, sondern dass man eben Personen auch auf dieses Verbot hinweist und tatsächliche Verstösse auch geahndet werden. Wir teilen deshalb auch bei diesen zwei Ziffern die Haltung des Regierungsrates.
Ein Rechtsstaat lebt von einer konsequenten, aber verhältnismässigen Anwendung der Gesetze, und er lebt nicht von Symbolpolitik und immer neuen Regelungen, wenn die bestehenden Instrumente reichen würden.
Wir stimmen deshalb so, wie es der Regierungsrat empfiehlt: Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Ziffern 1 und 4 und Ablehnung der Ziffern 3 und 2.