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Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sicherstellen

(25.3953)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz12.08.2025
Profil
Typ
Motion
Status
Überwiesen an den Bundesrat
Parlament
Schweiz
Nummer
25.3953
Beginn
12.08.2025
Referenzen & Quelle
Amtliche Quelle
Offizielles Profil
Externe ID
20253953
Beiträge(9)
Verlauf(12)
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Traktandiert
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Texte(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sicherstellen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zeichnet sich ein Liquiditätsengpass ab dem Jahr 2028/2029 ab. Das UVEK hat daher entschieden, die geplanten Ausbauprojekte im Rahmen des Projektes «Verkehr ‘45» zu überprüfen und zu priorisieren. Zusätzlich ist zu klären, wie die finanzielle Situation des BIF mittelfristig sichergestellt werden kann. Der Bundesrat wird ausschliesslich Massnahmen berücksichtigen, die das Entlastungspaket 27 und die Schuldenbremse nicht beeinträchtigen.



    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, mit geeigneten Massnahmen die Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu verbessern und zu erhöhen.

  • BegründungTEXT

    Die Bedürfnisse der Mobilität in unserem Land werden immer grösser und unsere Volkswirtschaft ist auf eine leistungsstarke Bahninfrastruktur angewiesen. Das Parlament hat seine Aufgaben wahrgenommen und den Ausbau der Bahninfrastruktur mit dem Programm "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB) und den beiden AS 2025 und 2035 beschlossen. Viele dieser Projekte sind demnächst baureif und bringen in den nächsten Jahren einen erhöhten Finanzbedarf mit sich. Gleichzeitig muss die Finanzierung des Substanzerhalts gesichert bleiben. Die KVF geht aufgrund der ihr aufgezeigten Prognosen davon aus, dass die Liquidität im BIF ab ca. 2029 nicht in genügendem Umfang sichergestellt ist, um die Projekte zeitnah zu realisieren. Die momentan laufende Überprüfung im Rahmen des Verkehrs ’45 wird das Thema der Alimentierung und Liquidität nicht lösen, zumal die vorgesehene Priorisierung der Projekte die Realisierungskosten auf der Zeitachse verschieben, aber nicht vermindern wird.

    Es stellt sich daher die Frage, wie die nötige Alimentierung und Liquidität im BIF ab 2029 und in Zukunft sichergestellt werden können. Der Bundesrat hat unter anderem die folgenden Handlungsoptionen, welche keine zusätzlichen Steuermittel erfordern:

    • Anpassung der Rückzahlungsbestimmung oder Verzicht auf die Rückzahlung der aus dem FinöV-Fonds übernommenen Verschuldung.
    • Verzicht auf die Mindestreserve im BIF von 300 Millionen Franken.
    • Mehr Flexibilität in der Liquiditätsplanung durch Zulassung einer zeitlich und betragsmässig begrenzten Neuverschuldung. 
    • Maximal mögliche Einlage aus der Schwerverkehrsabgabe.
    • Verlängerung befristetes MwSt-Promille nach 2030.

    Der Bundesrat ist aufgefordert, in Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile der Varianten einzelne Massnahmen oder eine Kombination daraus zu ergreifen. Ziel ist es, die Alimentierung und Liquidität des BIF zu sichern, damit die vom Parlament beschlossenen Projekte ohne weitere Verzögerung realisiert und künftige Projekte verwirklicht werden können.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0