Zur Einbürgerung gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung
(25.430)- Abstimmung
- RedetextMarc Jost(Evangelische Volkspartei)Schweiz
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Initiative von der Staatspolitischen Kommission gemeinsam mit der parlamentarischen Initiative Knutti 25.413 beraten wurde. In dem Sinne verweise ich auch auf die dortige Argumentation der Kommissionsmehrheit, die auch die vorliegende Initiative als unnötig und wirkungslos einschätzt und ihr ebenfalls mit 16 zu 9 Stimmen keine Folge geben will. Dieselben Argumente werde ich nicht wiederholen, aber ich möchte etwas hinzufügen, das hier bei der Frage nach der Einbürgerung aus Sicht der Mehrheit als kritisches Argument hinzukommt.
Die Rechtsordnung gilt für alle Menschen, die sich hier in der Schweiz niedergelassen haben. Das heisst, alle müssen sich daran halten, sei das jetzt Herr Glarner oder ich selber, wir alle haben uns daran zu halten - das gilt für alle Menschen. Wenn jemand in einem Einbürgerungsprozess ist, dann ist er [PAGE 298] bereits mindestens zehn Jahre in der Schweiz. Dieser Prozess kann im längsten Fall sogar achtzehn Jahre dauern, und in dieser Zeit gilt die Rechtsordnung. Das heisst, es gilt noch viel mehr das Argument, dass eben die Tat wichtiger ist als die Symbolhandlung, die ich bereits bei der vorherigen Initiative kritisierte. Das heisst, hier jetzt mehr Bürokratie einzubringen, ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit unnötig, und sie ist auch nicht wirksam, denn Symbolpolitik löst keine Vollzugsprobleme.
Wie der Minderheitssprecher sagte: Die Einbürgerung ist das Ziel eines Integrationsprozesses, und auf diesem Weg wird ersichtlich, ob die Person die Bundesverfassung, unsere Rechtsordnung, anerkennt und auch alle anderen Integrationskriterien erfüllt. Unser Prozess, wie er heute ist, funktioniert in den Gemeinden, in den Kantonen und beim Bund.
Deshalb beantrage ich mit der Mehrheit der Kommission, auch dieser Initiative keine Folge zu geben.
- RedetextDelphine Klopfenstein Broggini(Die Grünen)Schweiz
Dans la même veine que le propos tenu tout à l'heure dans le cadre de l'initiative parlementaire Knutti, la majorité de la Commission des institutions politiques vous invite vivement à ne pas donner suite à cette initiative.
C'est l'occasion de répéter une fois encore que l'ordre juridique suisse s'applique, et qu'il s'applique sans restriction - c'est important de le dire - à toute personne en Suisse. Son respect est aujourd'hui déjà une condition qui est préalable à la naturalisation. La commission est d'avis qu'une déclaration écrite supplémentaire n'est non seulement pas nécessaire, mais qu'une signature ne garantirait pas que l'ordre juridique puisse effectivement être respecté. Les mesures d'intégration existantes sont appropriées et suffisantes. Elles montrent que l'intégration est un processus exigeant. La commission l'a évidemment reconnu. On sait que la véritable intégration passe par la connaissance de la langue, par l'indépendance économique, par l'acceptation aussi des valeurs démocratiques de la Suisse, mais certainement pas par la signature d'un document. La commission estime aussi que la mise en oeuvre de l'initiative parlementaire n'apporterait évidemment aucune plus-value et n'aurait aucun effet sur la situation. Elle sert certainement de prétexte. La minorité, de son côté, estime qu'une déclaration écrite pourrait, à elle toute seule, combler ces lacunes.
Pour toutes ces raisons, et je ne vais pas entrer dans le détail de l'initiative, ni dans le détail des propos tenus tout à l'heure par le porte-parole de la minorité, l'important ici, c'est que la Suisse est un État de droit - c'est ce que la majorité de la commission a souhaité mettre en avant -, que l'ordre juridique suisse aujourd'hui s'applique sans aucune restriction à toutes les personnes en Suisse et que son respect est aujourd'hui déjà une condition préalable à la naturalisation.
- RedetextAndreas Glarner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Kollege Schmid hat es genau richtig gesagt: Wir müssen hinschauen. Aber es wird eben - das kann ich Ihnen als ehemaliger Präsident der Einbürgerungskommission des Grossen Rates des Kantons Aargau bestätigen - in vielen Gemeinden nicht mehr hingeschaut, einerseits aus Bequemlichkeit, andererseits aus Gutmenschentum, aber auch aus Angst vor den Gerichten, die da regelmässig die Einbürgerungsentscheide kassieren.
Was ist denn falsch daran, dass man sich zur Rechtsordnung bekennt? Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, etwas, das völlig normal ist, dass man sich, wenn man Einwohner ist, und erst recht, wenn man rechtschaffener Bürger dieses Landes mit einem Pass werden möchte, zur Rechtsordnung bekennt. Der Umkehrschluss ist ja unerträglich, dass man sich nicht zu unserer Rechtsordnung bekennt, aber trotzdem den Schweizer Pass erhält.
Wir von der SVP sehen eben den Schweizer Pass als Abschluss, als Ende einer gelungenen, einer erfolgreichen Integration an. Ich weiss, dass viele von Ihnen den Schweizer Pass gleich an der Grenze abgeben möchten; das ist bekannt. Es ist manchmal unerträglich, in der Kommission zu sitzen und Menschen zuzuhören, die in der[NB]Kommission[NB]mit[NB]den[NB]Linken[NB]und Grünen stimmen und ihnen zustimmen, aber dann draussen etwas ganz anderes erzählen.
Was heisst es, wenn die Rechtsordnung nicht beachtet wird? Das heisst, dass man, wie in unserem nördlichen Nachbarland, eben Scharia-Recht fordern kann, ohne dass es Konsequenzen hat. Es gibt in Gottes Namen gerade bei der entsprechenden Religion viele Dschihadisten, Islamisten und Fanatiker, die nichts Gutes im Sinn haben und unsere Rechtsordnung eben nicht beachten wollen.
Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass die Unterschrift unter eine solche Erklärung keine Garantie sei; aber es ist ein Bekenntnis. Man bekennt sich zu unserer Rechtsordnung. Schauen Sie doch, welche Rechte man mit diesem Pass dann auch bekommt: Man darf in einem Jahr mehr abstimmen als die meisten Erdenbürger in ihrem ganzen Leben, man darf mitbestimmen, was bei uns gelten soll, und man kann nachher sogar die Rechtsordnung ändern, wenn man erfolgreich genug ist.
Aber ich frage Sie: Wie wollen Sie den Leuten draussen, Ihren Wählerinnen und Wählern, beibringen, dass Sie hier drin dagegen sind, dass jemand, der sich einbürgern lassen will, unsere Rechtsordnung beachten muss? Wie wollen Sie das den Leuten draussen beibringen? Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Für rechtschaffene Ausländer ist es kein Problem, diese Unterschrift zu leisten. Da freuen wir uns auch, dass sie sich einbürgern lassen können. Die anderen, die wollen wir echt nicht.
- RedetextPascal Schmid(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Mit dieser parlamentarischen Initiative wird eigentlich eine Selbstverständlichkeit gefordert, eine Selbstverständlichkeit, die heute aber nicht konsequent eingefordert wird. Wer sich einbürgern lassen will, muss den Vorrang der schweizerischen Rechtsordnung und unserer Werteordnung anerkennen, und das nicht bloss mit einem Lippenbekenntnis, sondern unterschriftlich, ausdrücklich und vorbehaltlos. Es muss glasklar sein, dass das Schweizer Recht abweichenden religiösen und kulturellen Vorschriften und Geboten vorgeht. Diese Prioritätenordnung ist nicht verhandelbar.
Was ist die Einbürgerung? Sie ist der letzte Schritt einer gelungenen Integration. Die Einbürgerung ist nicht einfach ein Geschenk, sie ist nicht nur mit Rechten, sie ist auch mit Pflichten verbunden. Zu den Pflichten gehört, dass sich Einbürgerungswillige mit den Konflikten zwischen ihrer angestammten Kultur und unserer Rechts- und Werteordnung persönlich auseinandersetzen. Es ist das Mindeste, das wir in diesem Zusammenhang verlangen dürfen, nämlich, dass Einbürgerungskandidaten unsere Rechtsordnung, unsere Werteordnung respektieren. Damit meine ich die Freiheitsrechte, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und den säkularen Rechtsstaat. Umgekehrt bedeutet das: Wer religiöse Vorschriften über unsere Rechtsordnung stellt und sich an diese mehr gebunden fühlt, der darf nicht Schweizer werden.
Seien wir ehrlich, heute wird in manchen Gemeinden und Kantonen nicht besonders gut hingeschaut. Es ist wie überall: Wegschauen ist bequemer. Gerade bei der erleichterten Einbürgerung wird viel zu wenig genau hingeschaut, weil die Einbürgerungsbewilligung direkt aus der Amtsstube in Bern erteilt wird.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass unsere Rechts- und Werteordnung für alle gilt; das sehen aber nicht alle in [PAGE 297] unserem Land so. Es ist ein neues Phänomen, und es betrifft vor allem Personen aus Ländern, die nicht zwischen weltlichem und kirchlichem Recht unterscheiden. Es wäre fahrlässig, diese Tatsache einfach zu negieren. Die Religionsfreiheit ist nicht ein Blankocheque. Wenn wir mit Intoleranten tolerant sind, verraten wir unsere Werte, und das wird sich irgendwann rächen. Wir dürfen nicht Leute einbürgern, für die religiöse Vorschriften über unseren verfassungsmässigen Werten stehen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wer in der Schweiz die Scharia einführen will, der hat in diesem Land einfach nichts verloren, und der darf nicht Schweizer werden. Es ist bemerkenswert, dass gerade im Kosovo die Behörden neuerdings ein Kopftuchverbot an den Schulen durchsetzen, obwohl 95 Prozent der Bevölkerung muslimisch sind. Sie wissen eben besser, wie gefährlich der politische Islam ist. Sie sind im Umgang damit auch weniger naiv, als wir es sind.
Ja, mir ist klar, dass man eine schriftliche Erklärung einfach contre coeur unterschreiben kann. Das werden Ihnen die Mehrheitssprecher dann auch erzählen. Aber es ist einfach schwieriger als nur die mündliche Beteuerung, nur ein Lippenbekenntnis, und die Schriftlichkeit ist eben schon auch verbindlicher. Die schriftliche Anerkennung löst auch einen Selbstreflexionsprozess aus. Wenn man eine Erklärung unterschreiben muss, überlegt man sich ja schon etwas dabei. Das ist auch bei Verträgen so. Es gibt schon einen Unterschied zwischen einem mündlichen und einem schriftlich unterschriebenen Vertrag. Es ist ein klares Bekenntnis zur Schweiz, zur Schweizer Rechtsordnung und zu unseren Werten in der Bundesverfassung.
Der Respekt vor unserer Rechts- und Werteordnung ist auch eine rote Linie. Er ist eine Grenze - eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Es ist eine unverhandelbare Forderung, die wir an Einbürgerungskandidaten stellen dürfen. Unsere mehrsprachige Willensnation baut darauf, dass unsere Grund- und Freiheitsrechte respektiert werden, und zwar von allen. Sie wird schleichend untergraben und unterwandert, wenn sich immer mehr Neubürger nicht daran gebunden fühlen.
Für praktisch alle Einbürgerungswilligen - das finde ich auch wichtig - ist die geforderte Erklärung keine Hürde. Es ist aber wichtig, dass sie für diejenigen, für die sie eine Hürde darstellt, auch eine Hürde ist. Wir brauchen keine neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unsere Grundwerte mit Füssen treten. Unsere Rechtsordnung gilt für alle. (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Schmid, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen.) Das muss im Einbürgerungsverfahren klar und deutlich aufgezeigt werden. Es braucht einen stärkeren Hebel gegen Integrationsverweigerer.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Initiative unterstützen.
- Redetext
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