Einschränkung der Staatshaftung bei Kantonalbanken
(95.300)Schweiz01.03.1995
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung reicht der Grosse Rat des Kantons Bern eine Standesinitiative ein mit dem Inhalt, die Bankengesetzgebung des Bundes dahingehend zu ändern, dass eine durch kantonalen gesetzlichen Erlass gegründete Bank auch dann als Kantonalbank anerkannt werden kann, wenn der betreffende Kanton eine Einschränkung der Staatshaftung einführt.
- Titel des GeschäftesEinschränkung der Staatshaftung bei Kantonalbanken
Data: OpenParlData · CC BY 4.0