Förderung des Rätoromanischen
(94.3233)Schweiz15.06.1994
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- Eingereichter Text
Wir bitten den Bundesrat, auf der Grundlage von Artikel 116 der Bundesverfassung
- eine Revision des Bundesgesetzes über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache; sowie
- ein Amtssprachengesetz unter Berücksichtigung des Rätoromanischen als Amtssprache des Bundes
auszuarbeiten und den eidgenössischen Räten innert nützlicher Frist vorzulegen.
- Titel des GeschäftesFörderung des Rätoromanischen
Data: OpenParlData · CC BY 4.0