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Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen

(20.438)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz29.05.2020
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  • Eingereichter TextTEXT

    Es sind, wenn nötig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen adäquat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll überprüfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu prüfen sein, ob Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c sowie Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bedürfen, ob es Änderungen von Artikel 7d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen

Data: OpenParlData · CC BY 4.0