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Von geschützten Wildtieren wie Wolf, Luchs, Bär und Biber verursachte Schäden sind vom Bund vollständig abzugelten

(19.4011)MotionErledigt
Schweiz11.09.2019
Speeches(7)
Sorted by Speech date, Descending
7 Results
  • Redetext
    Thomas Hefti(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Er qua poss jau far curt e sustegnair la posiziun unanima da la cumissiun. Per ademplir la pretensiun da la moziun Regazzi stuess la Lescha da chatscha vegnir modifitgada en moda correspundenta. Quai è vegnì refusà en il rom da la consultaziun da l'iniziativa parlamentara Reichmuth. Er il Cussegl federal propona da refusar la moziun.

  • Redetext
    Othmar Reichmuth(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich versuche es möglichst kurz zu machen und verzichte darauf zu wiederholen, was der Motionär verlangt. Ich komme zum Entscheid Ihrer Kommission: Sie hat das Anliegen geprüft und festgestellt, dass bisher der Bund bei Wildschäden je nach Tierart bereits 50 bis 80 Prozent der Kosten übernimmt, der Rest wird von den Kantonen getragen. Die Kostentragung ist zudem auf Gesetzesstufe geregelt. Damit ist die in dieser Motion verlangte Verordnungsänderung nicht oder zumindest nicht optimal gesetzeskonform. Zudem wird in der aktuellen Revision des Jagdgesetzes in Bezug auf die Beteiligung an den Kosten der durch Biber verursachten Schäden - wir haben es gerade besprochen - der Bund herzlich zur Zahlung mit eingeladen. Die bisher gelebte Praxis der Schadenregulierung als Verbundaufgabe hat sich bewährt, eine Änderung drängt sich nicht auf.

    Aus all diesen Gründen hat die Kommission einstimmig entschieden, die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Thomas Hefti(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Motionär möchte, dass der Bund Schäden, die von geschützten Wildtieren wie Wolf, Luchs und Biber verursacht werden, vollumfänglich vergütet, und er verlangt, dass hierzu die Jagdverordnung angepasst wird.

    Ich argumentiere jetzt einmal rechtlich, denn dieser Aspekt ist die Crux bei dieser Motion. Wie Sie, Herr Nationalrat Regazzi, bestimmt wissen, übernimmt die öffentliche Hand gemäss dem geltenden Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel die Kosten für Schäden, die Wildtiere wie Wolf und Biber verursachen. Das Jagdgesetz des Bundes sieht dabei ausdrücklich vor, dass sich sowohl der Bund als auch die Kantone an den Vergütungen beteiligen. Das ist heute geltendes Jagdgesetz. Der maximale Anteil, mit dem sich der Bund an einer solchen Verbundaufgabe beteiligen kann, ist dabei 80 Prozent. Dieser Grundsatz wurde auch in der Revision des Jagdgesetzes, die Sie 2019 vorgenommen haben, noch einmal bestätigt. Sie haben in der Revision des Jagdgesetzes an dieser Verteilung nichts geändert. Sie haben gesagt, dass Bund und Kantone für die Schäden zuständig sind. Sie haben an dieser 80-Prozent-Regel nichts geändert. Wenn Sie diesen Grundsatz anpassen, dann müssen Sie das Gesetz ändern. Der Bundesrat kann nicht auf der Basis eines Gesetzes, das etwas anderes vorsieht, eine davon abweichende Verordnung erlassen.

    Wenn Sie das ändern wollen - das ist Ihr gutes Recht -, dann bitte ich Sie, eine Motion einzureichen, um die gesetzlichen Grundlagen bzw. das Jagdgesetz zu ändern. Dann haben Sie das. Der Bundesrat kann nicht gegen das heute bestehende und von Ihnen damals auch bestätigte Jagdgesetz verstossen, indem er die Verordnung so ändert, dass sie von den gesetzlichen Grundlagen abweicht.

    Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.

  • Redetext
    Fabio Regazzi(Die Mitte)
    Schweiz

    In diesem Vorstoss geht es nicht um die Frage der Regulierung von Grossraubtieren, sondern darum, wie Schäden, die durch bestimmte geschützte Arten, insbesondere Wölfe, verursacht werden, ausgeglichen werden sollten.

    Im Motionstext aus dem Jahr 2019 stand noch, dass es in der Schweiz rund 50 Wölfe gibt. Zwei Jahre später hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Gemäss aktuellen Schätzungen gibt es rund 130 Wölfe in mindestens 11 Rudeln. Dieses exponentielle Wachstum erfreut zwar Schutzverbände und urbane Umweltschützer, verursacht aber auch immer mehr Probleme, insbesondere bei den Bauern in den Alpenkantonen sowie auch bei den Tourismusakteuren.

    Bei der Revision des Jagdgesetzes hat das Parlament versucht, Instrumente zu schaffen, die eine wirksame Regulierung dieser problematischen Tierarten ermöglichen. Diese moderate Revision wurde bedauerlicherweise vom Volk abgelehnt, sodass nichts unternommen wurde. Zwar wurden die Handlungskriterien in der Jagdverordnung kürzlich gesenkt, aber schon jetzt ist es klar, dass diese Änderung bei Weitem nicht ausreicht, um wirksam zu reagieren.

    Tatsache ist - und das war weitgehend vorhersehbar -, dass die Ausbreitung des Wolfes unaufhaltsam zu sein scheint und [PAGE 1849] die Situation inzwischen ausser Kontrolle geraten ist. Es ist kein Zufall, dass einige Kantone, insbesondere Wallis und Graubünden, sich bereits an den Bund gewendet haben, um auf diese besorgniserregende Entwicklung hinzuweisen und weitere Lockerungen zu fordern.

    Sicher ist jedoch, dass die durch Wölfe und andere geschützte Arten, ich denke zum Beispiel an Biber, verursachten Schäden, die bereits jetzt beträchtlich sind, weiter zunehmen werden. Dies gilt auch für die Unannehmlichkeiten, die die zuständigen kantonalen Behörden im Umgang mit den betroffenen Gruppen - ich denke dabei insbesondere an die Bergbauern, aber nicht nur - immer mehr zu spüren bekommen.

    Hier setzt meine Motion an, die im Grunde das fordert, was selbstverständlich sein sollte: Wenn eine Art nach Bundesrecht als geschützt erklärt wird und diese Art Schäden verursacht, muss der Bund selbst die volle Verantwortung und den entsprechenden Schadenersatz dafür übernehmen.

    En définitive, il s'agit d'une question de principe qui suit une logique tout à fait linéaire. On ne comprend pas pourquoi un canton doit payer une partie des dommages causés par des espèces considérées comme protégées par le législateur fédéral. En d'autres termes, si la Confédération - ce qui est tout à fait légitime - définit les espèces à protéger, elle doit par conséquent également payer pour les dommages qui en résultent.

    Es darf zudem nicht vergessen werden, dass die Kantone bereits eine ganze Reihe von Kosten für die Bearbeitung solcher Fälle zu tragen haben, zum Beispiel für Abklärungen, Ermittlungen, Kontrollen usw.

    Aus diesen Gründen fordere ich mit der vorliegenden Motion, dass Artikel 10 der Jagdverordnung dahingehend geändert wird, dass die Schäden, die durch die erwähnten geschützten Arten entstehen, vollumfänglich vom Bund getragen werden. Gleichzeitig fordere ich, dass die notwendigen Korrekturmassnahmen ergriffen werden, um die zu langsamen Entschädigungsverfahren zu beschleunigen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0