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Neuorganisation des Bundesrates. Anzahl Mitglieder und Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen

(12.307)StandesinitiativeErledigt
Schweiz16.04.2012
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  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:

    Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Artikel 175 der Bundesverfassung wie folgt zu ändern:

    Art. 175 Zusammensetzung und Wahl

    Abs. 1

    Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.

    Abs. 2, 3

    Unverändert

    Abs. 4

    Dabei dürfen höchstens zwei Bundesratsmitglieder aus derselben Landesgegend kommen. Massgebend ist der Wohnort, den das Bundesratsmitglied 180 Tage vor seiner Wahl in einer der sieben Landesgegenden der Schweiz hatte.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Neuorganisation des Bundesrates. Anzahl Mitglieder und Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen

Data: OpenParlData · CC BY 4.0