Neuorganisation des Bundesrates. Anzahl Mitglieder und Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen
(12.307)Schweiz16.04.2012
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, Artikel 175 der Bundesverfassung wie folgt zu ändern:
Art. 175 Zusammensetzung und Wahl
Abs. 1
Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.
Abs. 2, 3
Unverändert
Abs. 4
Dabei dürfen höchstens zwei Bundesratsmitglieder aus derselben Landesgegend kommen. Massgebend ist der Wohnort, den das Bundesratsmitglied 180 Tage vor seiner Wahl in einer der sieben Landesgegenden der Schweiz hatte.
- Titel des GeschäftesNeuorganisation des Bundesrates. Anzahl Mitglieder und Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen
Data: OpenParlData · CC BY 4.0