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Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm

(10.331)StandesinitiativeErledigt
Schweiz23.06.2010
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  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

    Der Bund wird aufgefordert, trotz Konsolidierungsprogramm seiner Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nachzukommen und auch in den zukünftigen Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm

Data: OpenParlData · CC BY 4.0