Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen
(09.328)Schweiz30.09.2009
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen:
- das Strassenverkehrsgesetz zu revidieren, sodass 60-Tonnen-Lastwagen in der Schweiz verboten bleiben und die Länge und das Maximalgewicht von Lastwagen gesetzlich festgeschrieben werden;
- eine Massnahme zu treffen, damit der Bund bei der Europäischen Union gegen die Verlängerung des Experiments mit Gigalinern interveniert.
- Titel des GeschäftesGegen Gigaliner auf Schweizer Strassen
Data: OpenParlData · CC BY 4.0