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Infrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern

(02.301)StandesinitiativeErledigt
Schweiz15.02.2002
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  • Eingereichter TextTEXT

    Der Kanton Luzern unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative:

    Im Rahmen der zweiten Etappe von "Bahn 2000" sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Bahnhof Luzern als vollwertiger Hauptknoten im internationalen und nationalen Schnellzugsverkehr sowie als Zentrum der S-Bahn Zentralschweiz funktionieren kann. Die Infrastrukturergänzungen sind so zu gestalten, dass Durchmesserlinien betrieben werden können.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Infrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern

Data: OpenParlData · CC BY 4.0