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HSK-Kurse: Heimatkunde oder Hetze?

(24.5109)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)13.03.2024 – 15.04.2024
Speeches(6)
Sorted by Speech date, Descending
6 Results
  • Speech
    Balz Herter(Die Mitte)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Balz Herter (Mitte-EVP): Der Regierungsrat wird die nächste Interpellation mündlich beantworten. Weil der Interpellant auf Begründen, hat der Regierungsrat Kaspar Sutter das Wort.

  • Speech
    Claudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Der Interpellant ist mit der Antwort teilweise zufrieden. Die Interpellation ist erledig.

  • Speech
    Roger Stalder(Schweizerische Volkspartei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Roger Stalder (SVP): Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Interpellation. Es sind sicher noch einige Fragen offen und wenn Gelder aus den arabischen Länder kommen, dann ist das sicher zu wenig kontrolliert. Wenn die Konflikte endlich mal alle gelöst werden sollen, ist es wichtig, dass dieser Unterricht nicht einseitig ist. Wenn man nicht weiss, wo das Geld herkommt, muss man genau hinschauen, denn das Geld befiehlt. Wenn wir wollen, dass es Frieden gibt, dann müssen wir in den Schulen anfangen. Es kann nicht sein, dass wir Schüler haben, die sich gegenseitig – und hat ja solche Vorfälle gegeben. Wenn wir Frieden wollen, muss man bei den Schülern arbeiten, dass nicht nach jedem Wort, das einer aus einem anderen Land sagt, gerade ein terroristischer Anschlag wird. Dort müssen wir ansetzen und darum bin ich nur teilweise zufrieden mit der Beantwortung meiner Interpellation.

  • Speech
    Claudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Der Interpellant hat nun die Gelegenheit bekannt zu geben, ob er mit den Antworten zufrieden ist.

  • Speech
    Conradin Cramer(Liberal-Demokratische Partei)
    Mitglied des RegierungsratesGrosser Rat

    RR Conradin Cramer, Vorsteher ED: Gerne beantworte ich namens des Regierungsrats diese Interpellation wie folgt.

    Private Trägerschaften, die schulische Einrichtungen nutzen und von den Schulen zur Erteilung von Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur, abgekürzt HSK, vermittelt werden möchten, benötigen eine Bewilligung des Erziehungsdepartements. Die Voraussetzungen für die Bewilligung sind in § 134b des Schulgesetzes geregelt. Unter anderem ist festgehalten, dass der Unterricht politisch und konfessionell neutral gestaltet wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich die Trägerschaft analog zur Privatschulbewilligung zu den Grundrechten bekennt.

    Zu Frage 1: Alle HSK-Kurse sind auf dem Basler Bildungsserver aufgeführt. Im aktuellen Schuljahr wird HSK-Unterricht in 36 Sprachen von insgesamt 44 Trägerschaften angeboten.

    Zu Frage 2: HSK-Kurse können von Trägerschaften, die nicht gewinnorientiert sind, zu denken ist etwa an Elternvereine, Botschaften oder Konsulate, angeboten werden. Die Trägerschaft muss eine Koordinationsperson mit der organisatorischen, fachlichen und personellen Leitung des Angebots beauftragen. Die Trägerschaften und Koordinatorinnen und Koordinatoren sind bekannt und werden alle auf dem Basler Bildungsserver aufgeführt. Die Finanzierung des HSK-Unterrichts ist Sache der Trägerschaften. Die Vereine finanzieren sich vorwiegend über Mitglieder- und Elternbeiträge. Einzelne HSK-Angebote werden zusätzlich von den Botschaften oder den zuständigen Bildungsministerien finanziell unterstützt. Die Trägerschaften müssen ihre Finanzierung grundsätzlich nicht offenlegen. Ob sie weitere finanzielle Mittel erhalten, ist deshalb nicht bekannt.

    Zu Fragen 3 und 4: Wie erläutert sind die Finanzierung und Organisation des HSK-Unterrichts grundsätzlich Sache der Trägerschaften. Der Regierungsrat hat keine Kenntnis von HSK angeboten, die von Organisationen oder staatlichen Organen finanziell unterstützt werden, deren Ausrichtung und Ziele nicht mit den Vorgaben für HSK-Unterricht vereinbar sind. Sollten die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht mehr gegeben sein, kann das Erziehungsdepartement die Bewilligung mit sofortiger Wirkung entziehen.

    Es hat im Herbst 2022 von diesem Recht Gebrauch gemacht, nachdem es zur Auffassung gelangt war, dass der Verein Russkij Basel keine Gewähr mehr für einen politisch neutralen Unterricht bieten kann. Dieser Fall hat gezeigt, dass dem Erziehungsdepartement bei der Bewilligung von HSK-Unterricht gegenüber privaten Trägerschaften ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zusteht.

    Zu Frage 5: Es kann trotz aller Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass eine HSK-Lehrperson die Verpflichtung, den Unterricht politisch neutral zu führen, verletzt. Der Regierungsrat ist jedoch überzeugt, dass das Bewilligungsverfahren und die Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben haben, ausreichend sind, um nötigenfalls auf Verstösse reagieren zu können. Botschaften und private Trägerschaften könnten grundsätzlich auch ohne Bewilligung des Kantons Sprachkurse anbieten. Allerdings könnten sie dann keine schulischen Einrichtungen nutzen. Der Kanton Basel-Stadt hat ein grosses Interesse daran, dass die Sprach- und Kulturangebote für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der HSK-Strukturen stattfinden.

    Zu Fragen 6 und 7: Das Appellationsgericht des Kantons Baselstadt hat den Rekurs des Vereins Russkij Basel gegen den Entzug der Bewilligung abgewiesen und dabei klargestellt, dass die Behörden überprüfen dürfen, ob im HSK-Unterricht völkerrechtswidrige Ideologien vermittelt werden. Eine lückenlose Kontrolle ist nicht möglich. Das für den HSK-Unterricht zuständige Erziehungsdepartement prüft die Angebote aus neutraler Warte hinsichtlich der Einhaltung der kantonalen Vorgaben gemäss dem Schulgesetz. Dazu gehört, wie bereits gesagt, die Verpflichtung, den Unterricht politisch und konfessionell neutral zu gestalten und die Voraussetzung, dass sich die Trägerschaft zu den demokratischen Grundwerten bekennt. Die im Erziehungsdepartement zuständige Fachperson steht in ständigem Austausch mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren und besucht regelmässig den HSK-Unterricht.

    Zu Frage 8: Der Regierungsrat ist überzeugt, dass es im Interesse des Kantons ist, dass die Kurse zu Sprache und Kultur in den bestehenden HSK-Strukturen an den Schulen stattfinden. Das Bewilligungsverfahren und die wenn auch nur punktuelle Aufsicht und Kontrolle haben sich bewährt. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, das HSK-Konzept grundsätzlich zu überprüfen.

  • Speech
    Claudio Miozzari(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Claudio Miozzari, Grossratspräsident: Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Der Interpellant möchte nicht begründen, damit geht das Wort an Regierungsrat Conradin Cramer.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0