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Strompreis in Basel sowie der angekündigten Erhöhung per 1.1.2024

(23.5476)InterpellationAbgeschlossen
Grosser Rat Basel-Stadt (BS)20.09.2023 – 02.11.2023
Speeches(4)
Sorted by Speech date, Descending
4 Results
  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Der Interpellant ist mit der Antwort zufrieden. Die Interpellation ist erledigt.

  • Speech
    Christian C. Moesch(FDP.Die Liberalen)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Christian C. Moesch (FDP): Ich habe mich seit Einreichung dieser Interpellation selber noch ein bisschen mehr schlau gemacht und bin effektiv auch zur Erkenntnis gekommen, dass der grosse Teil ein Beitrag ist an den berühmt berüchtigten Stromsparfonds, über den man dann jeweils als Bürger oder als Einwohner vom Kanton Ende Jahr irgendwie 60 oder 80 Franken ausbezahlt bekommt.

    Ich mich ebenfalls schlau gemacht, wie die Rechnung dann aussieht und ob das am Schluss ein Vorteil ist, ob man also weniger Abgaben zahlen müsste, und ab wann man, wenn man die Abgaben nicht hat, im Vorteil ist. Ich habe dann aber herausgefunden, dass, je höher der Stromverbrauch ist, umso eher man ins Minus kommt, was natürlich auch zum Sparen animieren sollte. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Heizung einbauen, dann haben Sie in Zukunft wesentlich mehr Stromverbrauch, weil Sie zum Beispiel kein Gas mehr benützen. Sie betreiben dann mit Strom Ihre Luftwasser-Wärmepumpe oder Thermalheizung. Dann sieht die Rechnung wahrscheinlich irgendwann relativ negativ aus. Ich weiss also nicht, ob der sogenannte Stromsparfonds mittlerweile nicht einfach ein bisschen ein Anachronismus geworden ist.

    Ich werde aber auf jeden Fall sehr gerne an diesem Thema dranbleiben und vielleicht mit der einen oder anderen Idee wieder im Parlament auftreten. Ich bin von den Antworten befriedigt.

  • Speech
    Kaspar Sutter(Sozialdemokratische Partei)
    Mitglied des RegierungsratesGrosser Rat

    RR Kaspar Sutter, Vorsteher WSU: Wir beantworten diese Interpellation wie folgt.

    Einleitend hält der Regierungsrat fest: Die Lenkungs- und die Förderabgabe sind gewollte, energiepolitische Massnahmen des Kantons Basel-Stadt. Sie fördern die Energieeffizienz und sie fliessen ganz direkt als Bonus oder indirekt via Unterstützungsbeiträge an die Haushalte und Unternehmen zurück.

    Zu Frage 1: Bei den in den Stromrechnungen der IWB enthaltenen Abgaben an das Gemeinwesen handelt es sich um:

    1. die Förderabgabe, mit der energetische Fördermassnahmen finanziert werden;
    2. den Netzkostenzuschlag für die kantonale Solarstrombörse zur Vergütung von eigenproduziertem Solarstrom;
    3. den Netzkostenzuschlag zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung, die von der IWB im Auftrag des Kantons betrieben wird;
    4. den auf das Stromnetz entfallenden Anteil der IWB-Konzessionsgebühr, mit der das Sonderrecht der IWB zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden abgegolten wird.

    Alle diese Zuschläge sind gesetzlich vorgegeben.
    Enthalten ist schliesslich und wesentlich die in Basel-Stadt erhobene Lenkungsabgabe: Sie wird entsprechend dem Stromverbrauch erhoben und dann als Bonus pro Kopf bzw. Arbeitsplatz wieder an die Haushalte und Unternehmen verteilt. Der Bonus belohnt also einen tiefen Verbrauch. Der Strompreis-Bonus wird im Preisvergleich der ElCom regelmässig, und leider, ausser Acht gelassen. Berücksichtigt man ihn korrekt, ergeben sich für das Standardvergleichsprofil H4 der ElCom in Basel-Stadt Abgaben an das Gemeinwesen von nicht mehr 7,5 Rp./kWh, sondern von nur noch 2,9 Rp./kWh. Das liegt im Bereich der Abgaben der Städte Bern und Zürich.

    Zu Frage 2: In der von der ElCom verwendeten Kategorie «Abgaben an das Gemeinwesen» werden nur Komponenten ausgewiesen, die vom Kanton bestimmt werden. Eine Abgabe auf Bundesstufe ist der Netzzuschlag zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes und des nationalen Gewässerschutzbeitrags. Für das Tarifjahr 2024 beträgt dieser Zuschlag 2,3 Rp./kWh. Und dann werden ab dem Tarifjahr 2024 neu die Kosten für die vom Bund angeordnete Bildung der Winterstromreserve in Höhe von 1,2 Rp./kWh als Netznutzungszuschlag erhoben.

    Zu Frage 3: Hauptunterschied ist, dass der Tarifvergleich der ElCom, wie ausgeführt, die Rückerstattung der kantonalen Lenkungsabgabe nicht berücksichtigt. Die Lenkungsabgabe ist schweizweit einmalig. Sie wird nicht im Staatshaushalt vereinnahmt, sondern fliesst als Strompreis-Bonus an die Haushalte und Unternehmen zurück. Auch existieren in vielen Gemeinden und Kantonen der Schweiz keine Instrumente wie die zweckgebundene Energie-Förderabgabe.

    Zu Frage 4: Auf die Rechnung der IWB haben Anpassungen bei den vom Kanton gesetzlich bestimmten Abgaben keinen Einfluss.

    Zu Frage 5: Eine Reduktion der Lenkungsabgabe hätte keinerlei Einfluss auf die Rechnung des Kantons. Es gäbe dann aber keine Rückerstattungen mehr an die Haushalte und Unternehmen. Die Förderabgabe wird als zweckgebundener Fonds im Eigenkapital geführt. Würde dieser wegfallen, müssten die zur Umsetzung des Energiegesetzes vorgesehenen Massnahmen aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden, mit entsprechender Belastung der kantonalen Rechnung. Analoges gilt für einen Wegfall der Netzkostenzuschläge für die Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung und der Solarstromvergütung. Diese Leistungen der IWB im Auftrag des Kantons müssten ebenfalls über Steuern finanziert werden. Der Wegfall der anteiligen Konzessionsgebühr hätte Mindereinnahmen für den Kanton zur Folge.

    Zu Frage 6: Hier kann auf die vorstehenden Antworten verwiesen werden. Die in den Rechnungen der IWB enthaltenen Abgaben dienen alle der Finanzierung von gesetzlich vorgesehenen Zwecken und Abgeltungen. Ein Wegfall aller Abgaben würde jährlich rund 25 Mio. Franken Mehrkosten beziehungsweise Mindereinnahmen für den Kanton bedeuten. Für das Jahr 2024 würden rund 13 Mio. Franken Einnahmen aus der Förderabgabe, rund 6 Mio. Franken anteilige Konzessionsgebühr und rund 6,5 Mio. Franken Einnahmen zur Abgeltung der öffentlichen Leistungen der IWB fehlen.

    Zu Frage 7: Für die IWB-Stromtarife für das Jahr 2024 besteht aufgrund der Bundesvorgaben kein Spielraum mehr, diese sind bereits erlassen und publiziert. Zur Abmilderung des Kostenanstiegs wurde dabei auf die Weitergabe diverser Gestehungskosten und interner Verzinsungen verzichtet und insbesondere bei den Netzentgelten ausschliesslich die nicht beeinflussbaren externe Kostensteigerungen, namentlich Swissgrid-Kosten und Winterreserve, weitergegeben.

    Zu Frage 8: Grundsätzliche Veränderungen der heute bestehenden öffentlichen Abgaben im Energiebereich sind nur durch entsprechende gesetzliche Anpassungen möglich. Wie dargelegt, hätte das für die IWB keine finanziellen Folgen, für den Kanton ergäben sich jedoch deutliche Mehrbelastungen.

    Zu Frage 9: Wie bereits erwähnt, werden bei der Genehmigung der IWB-Stromtarife 2024 diverse Kostendämpfungen vorgesehen. Insgesamt führt das zu Unterdeckungen bei der IWB, die nicht in die Tarife eingepreist wurden. Der Grosse Rat hat für die IWB Investitionen von 975 Millionen Franken in den kommenden vier Jahren genehmigt. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die IWB auf die Gewinne angewiesen. Auch mit diesen Gewinnen geht die IWB zurzeit davon aus, dass ein Teil der Investitionen mit Fremdkapital finanziert werden muss.

  • Speech
    Bülent Pekerman(Grünliberale Partei)
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Der Regierungsrat wird die Interpellation mündlich beantworten. Möchte der Interpellant begründen? Er verzichtet.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0