Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
(18.5284)Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10.09.2018 – 29.10.2018
Profile
- Type
- Interpellation
- State
- Abgeschlossen
- Parliament
- Grosser Rat Basel-Stadt (BS)
- Number
- 18.5284
- Start
- 10.09.2018
- End
- 29.10.2018
References & source
- Official record
- Official profile
- External ID
- 200109246
Agenda items
- BS25.09.2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS17.10.2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS24.10.2018
Contributions(2)
- Bau- und Verkehrsdepartement
- Raphael FuhrerDie Grünen
Timeline(6)
- schriftlich erledigtParlament
18/43/36G
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertRegierungsrat Basel-Stadt
Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
Documents(3)
Data: OpenParlData · CC BY 4.0