Genehmigung und Umsetzung der Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027; Abschluss des Briefwechsels
(2026/87)Schweiz04.09.2026
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- Lead4. September 2026Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027 ist an die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) anzupassen. Dies erfordert eine Anpassung auf Gesetzesstufe in Artikel 102cbis des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
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