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Anpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen

(26.456)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Nationalrats
Schweiz31.08.2026
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  • Eingereichter TextTEXT

    Die gesetzlichen Bestimmungen sind so anzupassen, dass sämtliche Personen, die von der Bundesversammlung gewählt werden, automatisch auf Ende des Jahres, in dem sie das 70. Altersjahr erreichen, aus dem Amt scheiden. Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler sind ausgenommen. 

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung der Alterslimiten der von der Bundesversammlung gewählten Personen

Data: OpenParlData · CC BY 4.0