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Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes; Änderung

(V 2026-08-21 - 2)Vernehmlassunglaufend
Grosser Rat Aargau (AG)21.08.2026
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    21. August 2026
    Wechsel der Zuständigkeit zum Erlass von Tempo 30 oder Tempo-30-Zonen vom Gemeinderat an die Gemeindeversammlung bzw. den Einwohnerrat.
  • KurzbeschriebHTML
    21. August 2026

    Am 4. März 2025 reichten Tim Voser (Sprecher), FDP, und Daniel Notter, SVP, die Motion (25.69) betreffend mehr Demokratie bei der Einführung von Tempo-30-Zonen ein mit folgendem Antrag:

    Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts, vorzulegen, wobei für die Einführung einer Tempo-30-Zone ein Beschluss der kommunalen Legislative notwendig wird und gegen diesen Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden kann.

    Der Regierungsrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses. Entgegen der Haltung des Regierungsrats hat der Grosse Rat die Motion an seiner Sitzung vom 17. Juni 2025 mit 69 Ja- gegen 64 Nein-Stimmen überwiesen.

    Aufgrund des überwiesenen Vorstosses ist das Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 hinsichtlich einer Bestimmung anzupassen und die generelle Zuständigkeit des Gemeinderats zum Erlass von Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen zu ändern. Über die Einführung von Tempo-30-Zonen soll künftig in jedem Fall die Legislative – Gemeindeversammlung beziehungsweise Einwohnerrat – entscheiden. Die Ausarbeitung, der Erlass, die Publikation und die Umsetzung der Verkehrsanordnung verbleiben in der Zuständigkeit des Gemeinderats. Gleichzeitig soll die Revision genutzt werden, ein paar kleinere formelle Korrekturen des Gesetzes vorzunehmen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0