Zurückhaltende sowie sachliche Kommunikation des Bundesrates und der zentralen wie dezentralen Verwaltung bei Volksabstimmungen sicherstellen
(26.4063)Schweiz14.08.2026
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- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt,
- Massnahmen zu ergreifen welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen verbindlich regeln und durchsetzbar machen;
- Massnahmen zu ergreifen, um politische Kampagnen und Einflussnahme durch die zentrale und dezentrale Verwaltung des Bundes strikt auf sachliche Informationen zu beschränken;
- Insbesondere ein ausdrückliches Verbot für Kampagnenauftritte mit Interessengruppen und das Verbot der Mobilisierung durch Bundespersonal gesetzlich zu verankern.
- Den im Merkblatt «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» vom 10.12.2024 festgelegten Prinzipien auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe Verbindlichkeit zu geben.
Eine Minderheit der Kommission (Tschopp, Dünki-Bättig, Gianini, Gysin Greta, Kälin, Klopfenstein Broggini, Locher, Masshardt, Schilliger, Schläfli Nina, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.
- Titel des GeschäftesZurückhaltende sowie sachliche Kommunikation des Bundesrates und der zentralen wie dezentralen Verwaltung bei Volksabstimmungen sicherstellen
Data: OpenParlData · CC BY 4.0