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Was ist der aktuelle Stand bei den PSM-Fachbewilligungen und den Massnahmen zum Schutz vor den schädlichen Auswirkungen von Pestiziden?

(26.3794)InterpellationEingereicht
Schweiz18.06.2026
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  • Eingereichter TextTEXT

    Ab dem 1. Januar 2027 müssen Personen, die bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) für berufliche Zwecke kaufen möchten, über eine gültige PSM-Fachbewilligung verfügen. Damit diese Bewilligung gültig bleibt, muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolviert werden. Der Verkauf dieser PSM an Personen, die keine Fachbewilligung haben, ist verboten. Diese Personen dürfen diese PSM auch nicht erwerben oder nutzen. Private dürfen nur PSM erwerben, die für den Menschen und die Umwelt wenig schädlich sind.

    Als Antwort auf die Frage 26.7091 teilte der Bundesrat mit, dass die Schweiz Wirkstoffgenehmigungen der EU übernehmen wird. Vor diesem Hintergrund sollten die Auswirkungen der PSM auf die Gesundheit der beruflichen Verwenderinnen und Verwender evaluiert und entsprechende Vorschriften (z. B. Schutzausrüstung) erlassen werden.

    In seiner Antwort auf die Frage 24.7305 schreibt der Bundesrat zu den Schutzmassnahmen, dass keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind, wenn diese Massnahmen eingehalten werden, und dass es in der Schweiz kein spezifisches System für das Monitoring der Gesundheit von Landwirtinnen und Landwirtinnen, die PSM einsetzen, gibt.

    Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie weit ist man mit der Umsetzung der Bestimmungen zur PSM-Fachbewilligung? Was funktioniert, welches sind die Herausforderungen und welche Fragen sind noch nicht geklärt?
    2. Sind die Personen, die diese PSM beruflich einsetzen, ausreichend über die anstehende Änderung informiert?
    3. Wie wird sichergestellt, dass Personen ohne PSM-Fachbewilligung keine bewilligungspflichtigen PSM mehr erwerben oder einsetzen können?
    4. Dürfen Personen, die keine Bewilligung haben, im Namen von Personen, die über eine solche verfügen, PSM für die berufliche Nutzung erwerben? Falls ja, wie lässt sich das mit der künftigen Regelung vereinbaren?
    5. Dürfen Personen, die keine Bewilligung haben, im Namen von Personen, die über eine solche verfügen, PSM beruflich nutzen? Falls ja, wie lässt sich das mit der künftigen Regelung vereinbaren?
    6. Da es kein spezifisches System für das Monitoring der Gesundheit von Landwirtinnen und Landwirten gibt: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen eingehalten werden? Wie überprüft er, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter PSM akzeptabel sind?
    7. Hätte ein Human Biomonitoring mehr Klarheit über mögliche Erkrankungen bei Personen, die PSM beruflich einsetzen, schaffen können?
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Was ist der aktuelle Stand bei den PSM-Fachbewilligungen und den Massnahmen zum Schutz vor den schädlichen Auswirkungen von Pestiziden?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0