Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/xxx zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

(2026/62)VernehmlassungGeplant
Schweiz18.06.2026
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    18. Juni 2026
    Die Verordnung (EU) 2026/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr regelt das Rückkehrverfahren für Drittstaatsgehörige, die über kein Aufenthaltsrecht in der EU, bzw. im Schengen-Raum verfügen. Im Vergleich zur Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, die aufgehoben wird, enthält die neue EU-Rückkehrverordnung umfangreichere und grundsätzlich direkt anwendbare Vorschriften für die Mitgliedstaaten im Rückkehrbereich. Im Zentrum stehen dabei die Vereinheitlichung und die Beschleunigung der Rückkehrprozesse.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0