Neat. Will der Bundesrat alles auf nach 2050 verschieben?
(26.3666)- Antwort BR / Büro
1. Seit der Abstimmung von 1992 hat sich das Projekt NEAT weiterentwickelt und es wurde optimiert. So konnte auf gewisse Ausbauten auf Zulaufstrecken verzichtet werden. Mit der Volksabstimmung vom 29. November 1998 wurde eine solide Finanzierung der Bahnvorhaben geschaffen, insbesondere für AlpTransit. Der Verzicht auf nicht dringend benötigte Zufahrtsstrecken wurde damit bestätigt.
Die NEAT ist seit Ende 2020 vollständig in Betrieb. Beim Lötschberg-Basistunnel sind alle Bauarbeiten seit vielen Jahren abgeschlossen und es steht nur noch ein Rechtsgeschäft aus. Der Gotthard-Basistunnel ist seit 2016 in Betrieb und der Ceneri-Basistunnel seit 2020. Die Garantie- und Abschlussarbeiten wurden im Wesentlichen bis Ende 2025 abgeschlossen. Der Abschluss der geplanten Sanierungsmassnahmen von Belastungen mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) wird 2026 erfolgen und die Gleisanlage in Rynächt (UR) wird bis 2028 nachträglich so umgebaut, dass auf Fahrstrassenausschlüsse verzichtet werden kann. Die Abrechnung der gesamten Gotthard-Achse und somit der gesamten NEAT ist ab 2029 vorgesehen.
2. Gemäss den vom Bundesrat im Januar 2026 festgelegten Eckwerten gehört der Bau von Zufahrtsstrecken zu den Basistunneln nicht zu den Prioritäten. Somit könnte dieser erst nach 2050 erfolgen.
3. Der Bundesrat hat am 19. Juni dieses Jahres das Vernehmlassungsverfahren zu «Verkehr ’45» eröffnet. Die Vorlage beruht auf den im Januar definierten Eckwerten und hat zum Ziel, die verschiedenen Projekte bis 2045 aufeinander abzustimmen. Weitere strategische Netzelemente will der Bundesrat dem Parlament mit einer Botschaft im Jahr 2031 vorlegen. Dann wird sich Gelegenheit bieten, darüber zu beraten. Der Bundesrat beabsichtigt, an dieser integralen Betrachtung der strukturgebenden Projekte im Eisenbahnnetz festzuhalten.
4. Nein, denn das Gutachten der ETHZ hatte den Auftrag, folgende Projekte zu überprüfen:
Alle bereits zur Umsetzung beschlossenen Projekte, für welche bis am 15.1.2025 noch kein Plangenehmigungsgesuch eingereicht worden war;
alle Projekte, welche im Rahmen der Überarbeitung des STEP Ausbauschrittes 2035 als Ergänzungsmassnahmen ermittelt wurden;
die fünf grossen Massnahmen, für welche das Parlament im Bundesbeschluss zum STEP Ausbauschritt 2035 dem Bundesrat einen Prüfauftrag gegeben hatte sowie den multifunktionalen Grimseltunnel.5. Public-Private-Partnership (PPP) ist ein alternativer Ansatz, mit dem zusätzliches Kapital für Investitionen und Know-how mobilisiert werden kann. Aufgrund der bisher durchgeführten Studien geht der Bundesrat davon aus, dass der PPP-Ansatz für Verkehrsinfrastrukturen nicht eingesetzt werden sollte und auch im Hinblick auf die Kosteneffizienz grundsätzlich nicht zu empfehlen ist. PPP-Finanzierung könnte dazu führen, dass der Bund zwar kurzfristig mit privatem Kapital zusätzliche Investitionen anstossen kann, deren Folgekosten und insbesondere die nötige Verzinsung des Fremdkapitals aber langfristig nicht gesichert ist.
6. Die institutionelle Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien wird durch mehrere internationale Abkommen geregelt. Im Juli 2023 haben die Verkehrsminister der beiden Länder zudem eine Absichtserklärung über die bilaterale Zusammenarbeit bei der Realisierung der Ausbauvorhaben im Bereich der Bahninfrastruktur und der Bahntransportleistungen bis 2035 unterzeichnet. Die grenzüberschreitende Arbeitsgruppe Schweiz–Italien begleitet die Umsetzung der Absichtserklärung fortlaufend und steht dazu in stetigem Austausch. In dieser Arbeitsgruppe sind auch die betroffenen Regionen und Kantone vertreten. Der Bundesrat will die enge Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden auf dieser Grundlage fortsetzen.
7. Im Zuge der nächsten Ausbauschritte wird der Bundesrat wie bereits in der Vergangenheit sämtliche ausgewiesenen Bedürfnisse berücksichtigen und ihnen in einer Weise Rechnung tragen, die einen effizienten Einsatz der verfügbaren Ressourcen gewährleistet.
- Eingereichter Text
1992 stimmte das Schweizer Volk der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) zu. Es bekräftigte 1994 mit der Annahme der Alpeninitiative den Willen, den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Die derzeitigen Planungen lassen jedoch vermuten, dass die Nord-Süd-Achse – einschliesslich der Zufahrtsstrecken und der Beseitigung der wichtigsten Engpässe – erst nach 2050 zur Nutzung fertiggestellt werden dürfte, was vor allem für den Kanton Tessin schwerwiegende Folgen hätte.
Deshalb frage ich den Bundesrat:
- Ist er der Ansicht, der Auftrag der Bevölkerung von 1992 umfasse auch den Ausbau der Zufahrtsstrecken und die Beseitigung der Engpässe, die für die volle Nutzung der NEAT erforderlich sind? Falls nein, wie begründet er dies?
- Bestätigt er, dass aufgrund der derzeitigen Planung die Nord-Süd-Achse möglicherweise erst nach 2050 zur Nutzung fertiggestellt werden könnte? Welche Bauvorhaben wären davon betroffen, aus welchen Gründen und mit welchen Folgen für das Tessin und die Verkehrsverlagerungspolitik?
- Ist er bereit, diesen Ansatz zu überdenken und noch in dieser Legislaturperiode eine Vorlage (Botschaft, Grundsatzbeschluss oder Planungskredite) zu unterbreiten, die mit einem Fahrplan und einem verbindlichen Zeitplan einhergeht?
- Wurden in der Studie „Verkehr 2045“ von Professor Weidmann der Volkswille von 1992 und 1994, die strategische Bedeutung der Nord-Süd-Achse und die Auswirkungen auf die Mobilität südlich der Alpen berücksichtigt?
- Ist der Bundesrat bereit, auch auf ergänzende Finanzierungsinstrumente wie öffentlich-private Partnerschaften (PPP) zurückzugreifen, um den Bau der Bahnanschlüsse zu beschleunigen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
- Beabsichtigt er, die Zusammenarbeit mit Italien zu verstärken und die institutionelle Annäherung zwischen dem Tessin, der Lombardei, dem Piemont und Ligurien zu fördern, um die Fertigstellung des Korridors zu beschleunigen?
- Angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit bereits die Prioritäten und Zeitpläne anderer grosser nationaler Infrastrukturprojekte überdacht wurden, warum sollte dann nicht derselbe Ansatz auch auf die Fertigstellung der NEAT angewendet werden, unter Berücksichtigung des Volkswillens und des territorialen Zusammenhalts des Landes?
- Titel des GeschäftesNeat. Will der Bundesrat alles auf nach 2050 verschieben?
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