Teilrevisionen kantonale und interkantonale Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung

(2019.NWVD.16)VernehmlassungErledigt
Landrat Nidwalden (NW)24.03.2026
Profile
Type
Vernehmlassung
State
Erledigt
Number
2019.NWVD.16
Start
24.03.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
134140
Timeline(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Documents(7)
Texts(1)
  • LeadTEXT
    23. März 2026

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

    vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich zuerst registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
    • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
    • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.

    Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (Tel. +41 41 618 76 54; Email: volkswirtschaftsdirektion@nw.ch).

Data: OpenParlData · CC BY 4.0