Das Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft ist dahingehend zu ändern, dass nachgewiesene Aufwendungen für Bildungsmassnahmen, insbesondere im Bereich der höheren Berufsbildung, vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können
(2011/245)Landrat Basel-Landschaft (BL)08.09.2011 – 20.03.2015
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