Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza
(25.4107)- Antwort BR / Büro
Die Schweiz tritt heute schon bi- und multilateral für die in der Motion genannten Forderungen ein. Sie wird sich auch bei den absehbaren künftigen Resolutionen anderer UNO-Mitgliedstaaten in diesem Sinne einsetzen, wie dies die Motion beantragt. Anstatt eine eigene Resolution einzureichen, erachtet es der Bundesrat jetzt als vorrangig, die laufenden Friedensbemühungen im Rahmen des Gaza Peace Plan for peace in the Middle East (der in der UNO-Sicherheitsratsresolution 2803 vom 17.11.2025 erwähnt wird: https://docs.un.org/en/s/res/2803(2025)) und der New York Declaration (Déclaration de New York sur le règlement pacifique de la question de Palestine et la mise en oeuvre de la solution des deux Etats, 4.8.2025, (https://docs.un.org/en/A/CONF.243/2025/1)) mit Beiträgen zu unterstützen. Das EDA wird dazu sofort 23 Mio. Franken freigeben, einerseits für die humanitäre Hilfe in Gaza, andererseits für die Entsendung von Expertinnen und Experten in den Bereichen humanitäre Hilfe, humanitäres Völkerrecht, Entwaffnung und Entminung.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. - Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in Anwendung des gleichlautenden Artikels 1 der vier Genfer Konventionen zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und gestützt auf seine Neutralität und seine guten Dienste bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine dringliche Resolution einzubringen – oder, falls eine andere Partei eine ähnliche Resolution einbringen sollte, sich aktiv für diese einzusetzen ‒, um einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen sowie uneingeschränkten Zugang zu allen festgehaltenen Personen, einschliesslich der Geiseln, zu erwirken.
- Titel des GeschäftesEinhaltung des humanitären Völkerrechts in Gaza
Data: OpenParlData · CC BY 4.0